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FG Sachsen, 18.04.2000 - 6 K 1828/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von Eintragungen im Bundeszentralregister sowie von Auskünften der Staatanwaltschaft über den Beratungsstellenleiter an den Lohnsteuerhilfeverein
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Befugnis der Oberfinanzdirektion zur Weitergabe von Eintragungen im Bundeszentralregister sowie von Auskünften der Staatanwaltschaft über den Beratungsstellenleiter an den Lohnsteuerhilfeverein
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.11.1995 - VII R 5/94
Die Vorschriften über Beratungsstellen und Beratungsstellenleiter von …
Auszug aus FG Sachsen, 18.04.2000 - 6 K 1828/99
Die dem Streit zugrunde liegende Rechtsfrage sei unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1995 VII R 5/94, BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171, 176 a.E. klärungsbedürftig und mithin von grundsätzlicher Bedeutung.Bereits hieraus wird ersichtlich, daß der Inhalt des Führungszeugnisses allein für die Behörde, nicht jedoch für den Lohnsteuerhilfeverein bestimmt ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171 unter 3. g. 1. Abs.).
Dies beruht nicht zuletzt darauf, daß gegenüber einem Führungszeugnis der Belegart N., dessen Vorlage auch ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen kann, das Führungszeugnis der Belegart O. für Behörden gemäß § 32 Abs. 3 und 4 BZRG weitere Eintragungen enthält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171, BFH-Beschluß vom 11. April 1996 VII B 30/96, BFH/NV 1996, 714).
- BFH, 11.04.1996 - VII B 30/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches Führungszeugnis für die …
Auszug aus FG Sachsen, 18.04.2000 - 6 K 1828/99
Dies beruht nicht zuletzt darauf, daß gegenüber einem Führungszeugnis der Belegart N., dessen Vorlage auch ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen kann, das Führungszeugnis der Belegart O. für Behörden gemäß § 32 Abs. 3 und 4 BZRG weitere Eintragungen enthält (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 529 , BStBl II 1996, 171, BFH-Beschluß vom 11. April 1996 VII B 30/96, BFH/NV 1996, 714).