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   FG Sachsen, 21.07.2011 - 1 K 2028/07   

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https://dejure.org/2011,23359
FG Sachsen, 21.07.2011 - 1 K 2028/07 (https://dejure.org/2011,23359)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21.07.2011 - 1 K 2028/07 (https://dejure.org/2011,23359)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 1 K 2028/07 (https://dejure.org/2011,23359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Umsatzsteuer für Werklieferungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Mehrfamilienhauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung eines Neubauvorhabens bei Erhöhung des Regelsteuersatzes auf 16 % während der Bauzeit Begriff der Teilleistung Abgrenzung zwischen Teilleistung und Anzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung eines Neubauvorhabens bei Erhöhung des Regelsteuersatzes auf 16 % während der Bauzeit - Begriff der Teilleistung - Abgrenzung zwischen Teilleistung und Anzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhung des Steuersatzes: Wie ist Bauvorhaben zu besteuern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.03.2006 - V B 77/05

    USt: Teilleistung

    Auszug aus FG Sachsen, 21.07.2011 - 1 K 2028/07
    Teilleistungen liegen aber (nur) dann vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2006 V B 77/05, BFH/NV 2006, 1530 ; BFH-Urteil vom 21. April 1994 V R 59/92, BFH/NV 1995, 367, unter II. 2.).
  • BFH, 21.04.1994 - V R 59/92

    Umsatzsteuer für eine Ausbildungsleistung

    Auszug aus FG Sachsen, 21.07.2011 - 1 K 2028/07
    Teilleistungen liegen aber (nur) dann vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2006 V B 77/05, BFH/NV 2006, 1530 ; BFH-Urteil vom 21. April 1994 V R 59/92, BFH/NV 1995, 367, unter II. 2.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 7 K 7163/11

    Wirtschaftliches Eigentum und Teilleistungen

    Davon geht auch die Rechtsprechung aus (BFH, Beschluss vom 09.03.2006 V B 77/05, BFH/NV 2006, 1530; Urteil vom 30.04.2009 V R 1/06, BFHE 226, 130, BStBl II 2010, 138 unter II. 3. b); Sächsisches FG, Urteil vom 21.07.2011 1 K 2028/07, juris).

    Da die Vertragsparteien sich der VOB/B unterworfen haben, kommt es insoweit entscheidend darauf an, dass in dem Leistungsverzeichnis, das jeweils Inhalt der Bauverträge war, für die dort ausgewiesenen Einzelleistungen (oder jedenfalls für zusammengefasste Teile davon) gesonderte Entgelte vereinbart wurden (Sächsisches FG, Urteil vom 21.07.2011 1 K 2028/07, juris; Merkblatt des BMF zur Umsatzsteuerbesteuerung in der Bauwirtschaft vom 12.10.2009, BStBl I 2009, 1292, II.2.; Weick in Nicklisch/Weick, VOB/B, 3. Aufl. 2001, § 1 Rn 3; Bülow in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, § 13 Rn 67; wohl auch Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 3 Rn 131; Hundt-Eßwein in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 13 Rn 43a; a.A. Böcker, DStR 2007, 2194).

  • OLG Köln, 28.05.2013 - 3 U 115/12

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zahlung von Restwerklohn nach erfolgter

    Ausgeführt im vorgenannten Sinne sind Bauleistungen - unabhängig davon, ob es sich im Einzelfall um Werklieferungen oder Werkleistungen handelt - regelmäßig dann, wenn das Bauwerk vertragsgerecht hergestellt ist (Sächsisches FG,1 K 2028/07, Urteil vom 21.07.2011, Rn. 15 - zitiert nach juris) und dem Auftraggeber die Verfügungsmacht an dem fertigen Bauwerk verschafft wird (Niedersächsisches FG, 5 K 424/98, Urteil vom 05.09.2002, Rn. 53 m. w. N. - zitiert nach juris).

    Dementsprechend geht auch die Rechtsprechung davon aus, dass die Annahme von Teilleistungen dann ausscheidet, wenn - wie hier - nur ein Gesamt(pauschal)entgelt vereinbart wurde (vgl. Sächsisches FG, 1 K 2028/07, Urteil vom 21.07.2011, Rn. 19 und 20; Niedersächsisches FG, 5 K 424/98, Urteil vom 05.09.2002, Rn. 51 - jeweils zitiert nach juris).

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