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   FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12 (Kg)   

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https://dejure.org/2013,44455
FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12 (Kg) (https://dejure.org/2013,44455)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2013 - 2 K 1254/12 (Kg) (https://dejure.org/2013,44455)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 2 K 1254/12 (Kg) (https://dejure.org/2013,44455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch des Kindesvaters für in Tschechien bei der vom Kläger geschiedenen, selbst nicht kindergeldanspruchsberechtigten Kindesmutter lebenden Kinder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch des Kindesvaters für in Tschechien bei der vom Kläger geschiedenen, selbst nicht kindergeldanspruchsberechtigten Kindesmutter lebenden Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12
    Zudem ist bei der Bestimmung, welcher Berechtigter durch höhere Unterhaltsrenten Kindergeld erhält (§ 64 Abs. 3 Satz 2 EStG ), das Kindergeld oder ein Anspruch auf Kindergeld nicht zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Juni 2006 III R 66/04, BStBl. II 2006, 184).
  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 67/00

    Kindergeld: mehrere Berechtigte

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12
    Unterhaltsrente im Sinne des § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG ist nur der laufende Barunterhalt und keine Sachleistungen und Betreuungsleistungen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2003, VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934).
  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 1075/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Elternteils

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12
    Denn anspruchsberechtigt im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG erfüllen (Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323, des FG München vom 27. Oktober 2011 5 K 1075/11, EFG 2012, 253 und des FG Münster vom 6. September 2012, 10 K 4315/11 Kg, StE 2012, 748).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12
    Denn anspruchsberechtigt im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG erfüllen (Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323, des FG München vom 27. Oktober 2011 5 K 1075/11, EFG 2012, 253 und des FG Münster vom 6. September 2012, 10 K 4315/11 Kg, StE 2012, 748).
  • FG Düsseldorf, 25.08.2012 - 10 K 2183/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12
    Besteht auch - wie hier - kein Kindergeldanspruch der in Tschechien lebenden ... Kindsmutter, der geeignet wäre, den Kindergeldanspruch des Vaters gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auszuschließen, ist keine Anspruchskonkurrenz gegeben, welche Voraussetzung für die Anwendung der Prioritätsregeln nach Art. 68 VO (EG) Nr. 883/2004 wäre (Urteil des FG Düsseldorf vom 25. August 2012, 10 K 2183/11 KG mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • FG Münster, 06.09.2012 - 10 K 4315/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnenden und arbeitenden Vaters für

    Auszug aus FG Sachsen, 23.01.2013 - 2 K 1254/12
    Denn anspruchsberechtigt im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG erfüllen (Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323, des FG München vom 27. Oktober 2011 5 K 1075/11, EFG 2012, 253 und des FG Münster vom 6. September 2012, 10 K 4315/11 Kg, StE 2012, 748).
  • BFH, 28.04.2016 - III R 65/13

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. Januar 2013  2 K 1254/12 (Kg) im Kostenpunkt ganz und im Übrigen insoweit aufgehoben, als es den Zeitraum Juni 2010 bis Dezember 2010 betrifft.
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