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FG Sachsen, 24.09.2019 - 3 K 269/19 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
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Rücknahme eines nichtigen Verwaltungsakts - insolvenzrechtliches Entstehen einer Haftungsschuld
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 24.09.2019 - 3 K 269/19
- BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.06.2018 - VII R 2/17
Haftungsbescheid und bevorstehende Restschuldbefreiung des Haftungsschuldners
Auszug aus FG Sachsen, 24.09.2019 - 3 K 269/19
Mithin ist entscheidend, wann der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (Urteil des BFH vom 12. Juni 2018 VII R 2/17, BFH/NV 2019, 6 ).Für die insolvenzrechtliche Begründung der Haftungsforderung kommt es dabei nicht auf die zugrunde liegende Steuerschuld, sondern darauf an, ob die maßgebliche Handlung bzw. Unterlassung, die die Haftungsinanspruchnahme begründet, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begangen wurde (Urteil des BFH vom 12. Juni 2018 VII R 2/17, BFH/NV 2019, 6 ).
- BFH, 20.01.2016 - II R 34/14
Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren
Auszug aus FG Sachsen, 24.09.2019 - 3 K 269/19
Diese Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind zur Insolvenztabelle anzumelden und --im Falle des Bestreitens-- durch Insolvenzfeststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO gegenüber dem Insolvenzverwalter festzustellen (Urteil des BFH vom 20. Januar 2016 II R 34/14, BFHE 252, 389 , BStBl II 2016, 482 ). - BFH, 18.12.2002 - I R 33/01
Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren
Auszug aus FG Sachsen, 24.09.2019 - 3 K 269/19
Das folgt aus dem in § 251 Abs. 2 Satz 1 AO normierten Grundsatz, wonach Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die Insolvenzforderungen sind, nach Insolvenzeröffnung nur nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend gemacht werden dürfen (Urteil des BFH vom 18. Dezember 2002 I R 33/01, BFHE 201, 392 , BStBl II 2003, 630 ).
- BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19
Entstehung eines Haftungsanspruchs - Begründung einer Insolvenzforderung
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24.09.2019 - 3 K 269/19 insoweit aufgehoben, als der Klage stattgegeben wurde.