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   FG Sachsen, 27.09.2022 - 3 K 1352/20   

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https://dejure.org/2022,42233
FG Sachsen, 27.09.2022 - 3 K 1352/20 (https://dejure.org/2022,42233)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2022 - 3 K 1352/20 (https://dejure.org/2022,42233)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2022 - 3 K 1352/20 (https://dejure.org/2022,42233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung des Aufwands für die Anmietung von Unterkünften für Arbeitnehmer dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz ( GewStG ); Minderung der Gewerbesteuermessbetragsbescheide

  • rechtsportal.de

    Hinzurechnung des Aufwands für die Anmietung von Unterkünften für Arbeitnehmer dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz ( GewStG ); Minderung der Gewerbesteuermessbetragsbescheide

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anmietung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern für Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Hinzurechnung von Unterbringungskosten der Arbeitnehmer nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, wenn der Geschäftszweck ein Tätigwerden im überregionalen Bereich nicht erfordert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.07.2019 - III R 22/16

    Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern

    Auszug aus FG Sachsen, 27.09.2022 - 3 K 1352/20
    Das Eigentum wird hierbei voraussetzungslos fingiert (Urteil des BFH vom 25. Juli 2019 III R 22/16, BStBl II 2020, 51 ).

    Gemeint ist, dass es sich bei dem überlassenen Wirtschaftsgut der Art nach um Anlagevermögen handelt, wobei es ausreicht, wenn das Wirtschaftsgut dazu gewidmet ist, auf Dauer eine Nutzung im Geschäftsbetrieb zu ermöglichen (Urteil des BFH vom 25. Juli 2019 III R 22/16 BStBl. II 2020, 51).

    Es ist darauf abzustellen, ob sich die betreffende Tätigkeit, das Eigentum des Steuerpflichtigen an dem Wirtschaftsgut unterstellt, wirtschaftlich sinnvoll nur ausüben lässt, wenn das Eigentum an den Wirtschaftsgütern langfristig erworben wird (Urteil des BFH vom 25. Juli 2019 III R 22/16, a.a.O.).

    Folglich scheidet eine Zuordnung zum Anlagevermögen aus, wenn der Steuerpflichtige die angemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter nicht ständig für den Gebrauch in seinem Betrieb hätte vorhalten müssen und sie deshalb nicht zu seinem dem Betrieb auf Dauer gewidmeten Betriebskapital gehören würden (Urteil des BFH vom 25. Juli 2019 III R 22/16, a. a. O.).

  • BFH, 08.12.2016 - IV R 24/11

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern

    Auszug aus FG Sachsen, 27.09.2022 - 3 K 1352/20
    Es ist zu fragen, ob der Geschäftszweck das dauerhafte Vorhandensein solcher Wirtschaftsgüter voraussetzt (Urteil des BFH vom 8. Dezember 2016 IV R 24/11, BFHE 256, 526 ).
  • BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

    Auszug aus FG Sachsen, 27.09.2022 - 3 K 1352/20
    Insoweit spricht insbesondere die Verwendung des Wirtschaftsguts als Produktionsmittel für die Zuordnung zum Anlagevermögen, während der Einsatz als zu veräußerndes Produkt eine Zuordnung zum Umlaufvermögen nahelegt (Urteil des BFH vom 05. Juni 2008 IV R 67/05, BFHE 222, 265 , BStBl II 2008, 960 ).
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