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   FG Sachsen, 29.05.2018 - 3 K 74/17 (Kg)   

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https://dejure.org/2018,24784
FG Sachsen, 29.05.2018 - 3 K 74/17 (Kg) (https://dejure.org/2018,24784)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.05.2018 - 3 K 74/17 (Kg) (https://dejure.org/2018,24784)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 3 K 74/17 (Kg) (https://dejure.org/2018,24784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 62 Abs. 1 S. 1
    Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt eines Steuerpflichtigen im Inland als Voraussetzung für einen Anspruch auf Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Kindergeldanspruch der mit den Kindern in Polen lebenden und dort berufstätigen, vom Kindsvater geschiedenen Kindsmutter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.07.2017 - III R 17/16

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland wohnenden Elternteils

    Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2018 - 3 K 74/17
    Danach schafft Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO 987/2009 eine gesetzliche Fiktion dahin, dass bei Anwendung der Koordinierungsregelungen der Grundverordnung die Situation der gesamten Familie in einer Weise berücksichtigt wird, als ob alle Beteiligten unter die Rechtsvorschriften des für die Gewährung der Familienleistungen zuständigen Mitgliedsstaats fielen und dort wohnten (vgl. m.w.N. BFH-Urteil vom 27. Juli 2017 III R 17/16).
  • BFH, 02.07.2014 - XI R 55/10

    Zum Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2018 - 3 K 74/17
    Ob der Vater der Kinder Anspruch auf Kindergeld hat, richtet sich nach den für ihn geltenden Regeln, da Art. 12 der VO 883/2004 den Kindergeldanspruch des entsandten Arbeitnehmers nicht ausschließt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2014 XI R 55/10, BFH/NV 2015, S. 172 ).
  • BFH, 01.07.2020 - III R 39/18

    Kindergeld für Kinder eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers; Anwendung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29.05.2018 - 3 K 74/17 (Kg) aufgehoben.
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