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FG Sachsen-Anhalt, 02.06.2016 - 6 K 192/13 |
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Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 02.06.2016 - 6 K 192/13
- BFH, 23.08.2017 - I B 126/16
Wird zitiert von ...
- BFH, 23.08.2017 - I B 126/16
Hinterlegungsfrist für Tatbestand und Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 2016 6 K 192/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.Das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt führte im Urteil vom 2. Juni 2016 6 K 192/13 aus, die AG könne nur dann als gewerblich eingestuft werden, wenn sie selbst über die Geltendmachung ihrer Beteiligungsrechte hinaus eigene unternehmerische Tätigkeit entfaltet und die Konzernleitung selbst ausgeübt habe.