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   FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2001 - 5 K 1506/99   

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https://dejure.org/2001,22697
FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2001 - 5 K 1506/99 (https://dejure.org/2001,22697)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.09.2001 - 5 K 1506/99 (https://dejure.org/2001,22697)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. September 2001 - 5 K 1506/99 (https://dejure.org/2001,22697)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereitstellung von Gärtnereianlagevermögen durch eine GbR an die Gärtnereibetriebe ihrer Gesellschafter als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung; Höhe des Entgelts; Umsatzsteuer 1992, 1993 und 1994

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2001 - 5 K 1506/99
    Zahlungen eines Dritten sind dann als zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung zu beurteilen, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, oder die Zahlung zumindest überwiegend in seinem Interesse geleistet wird; nicht zum Entgelt gehören hingegen Zahlungen eines Dritten dann, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt werden - sog. echter Zuschuss - (vgl. SächsFG-Urteil vom 18. Oktober 2000 5 K 1776/98, nicht veröffentlicht; BFH-Urteil vom 25. November 1986, BStBl. II 1987, 228, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1964 - V 234/61 U

    Voraussetzungen einer steuerfreien Vermietung oder Verpachtung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2001 - 5 K 1506/99
    Maßstab ist demgemäß der Umfang der Nutzung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1964 V 234/61 U, BStBl III 1964, 514; EuGH -Urteil vom 5. Februar 1981 Rs. 154/80, UStR 1981, 100; Erlass FinMin. Niedersachsen S 7104 - 18 - 321 vom 12.6.1980).
  • BFH, 27.06.1996 - V R 35/95

    Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2001 - 5 K 1506/99
    Die Abgrenzung von Entgelt und "echtem Zuschuss" wird nach der Person des Bedachten und dem Förderziel vorgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155).
  • BFH, 26.10.1995 - XI R 26/94

    Ersetzung der Monatsfrist durch die Jahresfrist auf Grund fehlender Belehrung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2001 - 5 K 1506/99
    Ein Nebenbetrieb im Sinne dieser Vorschrift setzt einen land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb des selben Unternehmers voraus (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1995 IX R 26/94, BFH/NV 1996, 444 m.w.N.).
  • EuGH, 05.02.1981 - 154/80

    Staatsecretaris van Financiën / Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2001 - 5 K 1506/99
    Maßstab ist demgemäß der Umfang der Nutzung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1964 V 234/61 U, BStBl III 1964, 514; EuGH -Urteil vom 5. Februar 1981 Rs. 154/80, UStR 1981, 100; Erlass FinMin. Niedersachsen S 7104 - 18 - 321 vom 12.6.1980).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2000 - 5 K 1776/98

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer "Beihilfe" für die Erstellung einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2001 - 5 K 1506/99
    Zahlungen eines Dritten sind dann als zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung zu beurteilen, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, oder die Zahlung zumindest überwiegend in seinem Interesse geleistet wird; nicht zum Entgelt gehören hingegen Zahlungen eines Dritten dann, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt werden - sog. echter Zuschuss - (vgl. SächsFG-Urteil vom 18. Oktober 2000 5 K 1776/98, nicht veröffentlicht; BFH-Urteil vom 25. November 1986, BStBl. II 1987, 228, m.w.N.).
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