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   FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04 Ko   

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FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04 Ko (https://dejure.org/2005,17099)
FG Thüringen, Entscheidung vom 07.04.2005 - IV 70036/04 Ko (https://dejure.org/2005,17099)
FG Thüringen, Entscheidung vom 07. April 2005 - IV 70036/04 Ko (https://dejure.org/2005,17099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der den Beteiligten zu erstattenden Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit der gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen eines zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Bevollmächtigten ; Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten; Abgeltung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dokumentenpauschale für vom Rechtsanwalt gefertigte, entscheidungserhebliche Kopien von Originalen; Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 15. September 2004

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dokumentenpauschale für vom Rechtsanwalt gefertigte, entscheidungserhebliche Kopien von Originalen - Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 15. September 2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1457
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    Hierzu gehören auch die Ablichtungen und Abschriften, die zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 5. Dezember 2002 I ZB 25/02, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2003, 1127, und Beschluss des Oberlandesgerichts -OLG- Koblenz vom 6. März 2001 14 W 109/01, Betriebsberater - BB - 2001, 752).

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem oben zitierten Beschluss (NJW 2003, 1127) zu der Regelung des § 27 Abs. 1 BRAGO entschieden, dass es sich bei allen einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen um allgemeines und übliches Schreibwerk handele, das vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO geregelten Ausnahme (Unterrichtung von mehr als drei Gegnern oder Beteiligten) grundsätzlich durch die Prozessgebühr abgegolten sei.

  • OLG Koblenz, 06.03.2001 - 14 W 109/01

    Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten; Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    Hierzu gehören auch die Ablichtungen und Abschriften, die zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 5. Dezember 2002 I ZB 25/02, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2003, 1127, und Beschluss des Oberlandesgerichts -OLG- Koblenz vom 6. März 2001 14 W 109/01, Betriebsberater - BB - 2001, 752).

    Dagegen vertreten eine Reihe von Gerichten eine gegenteilige, zumindest aber eine differenziertere Auffassung über die Erstattungspflichtig von Ablichtungen (u. a. die in Juris gespeicherten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 10. Juli 2001 -10 W 67/01-, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 2002, 116, des OLG Karlsruhe vom 4. März 2002 -6 W 4/02-, MDR 2002, 664, des OLG Koblenz vom 15. Juni 1998 -14 W 374- 98, Juristisches Büro - JurBüro - 1999, 300, und vom 6. März 2001 -14 W 109/01-, JurBüro 2001, 364).

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    Hierzu gehören auch solche Ablichtungen, die zum Sachvortrag der Partei gehören und die eigentlich in den Schriftsatz einzuarbeiten gewesen wären (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 17. Februar 1995 1 BvR 697/93, NJW 1996, 382).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    Dagegen vertreten eine Reihe von Gerichten eine gegenteilige, zumindest aber eine differenziertere Auffassung über die Erstattungspflichtig von Ablichtungen (u. a. die in Juris gespeicherten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 10. Juli 2001 -10 W 67/01-, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 2002, 116, des OLG Karlsruhe vom 4. März 2002 -6 W 4/02-, MDR 2002, 664, des OLG Koblenz vom 15. Juni 1998 -14 W 374- 98, Juristisches Büro - JurBüro - 1999, 300, und vom 6. März 2001 -14 W 109/01-, JurBüro 2001, 364).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00

    Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    Beispielsweise stellt das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 23. Mai 2000 (8 W 236/00) darauf ab, dass es Bestandteil einer ordnungsgemäßen Prozessführung und Obliegenheit jeder Partei sei, dem Gericht (als Anlagen zu den Schriftsätzen nach § 131 ZPO) die Unterlagen vorzulegen, die für die Entscheidung von Bedeutung seien und dass darin keine "zusätzliche Leistung" gesehen werden könne.
  • OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    Noch weiter geht das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 28. Februar 2003 (11 W 2672/02, in Juris gespeichert), das im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausführt, dass Fotokopiekosten, abgesehen von den in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen, grundsätzlich nicht erstattungsfähig seien.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 6 W 4/02

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Fotokopiekosten für Anlagen zu

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    Dagegen vertreten eine Reihe von Gerichten eine gegenteilige, zumindest aber eine differenziertere Auffassung über die Erstattungspflichtig von Ablichtungen (u. a. die in Juris gespeicherten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 10. Juli 2001 -10 W 67/01-, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 2002, 116, des OLG Karlsruhe vom 4. März 2002 -6 W 4/02-, MDR 2002, 664, des OLG Koblenz vom 15. Juni 1998 -14 W 374- 98, Juristisches Büro - JurBüro - 1999, 300, und vom 6. März 2001 -14 W 109/01-, JurBüro 2001, 364).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 12 W 30/03

    Rechtsanwaltsgebühren: Schreibauslagenersatz für Schriftsatzanlagen

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    In dieser Weise sind auch die in Juris zu findenden Beschlüsse des OLG Frankfurt vom 15. Mai 2003 (12 W 30/03) des OLG Celle vom 20. Dezember 2001 (8 W 259/01) unter Verweis auf den oben zitieren Beschluss des BVerfG vom 17. Februar 1995, zu verstehen.
  • BFH, 19.06.1969 - VII B 99/68

    Prozeßbevollmächtigter - Unterlagen zur Prozeßführung - Vergütung von

    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    Der Bundesfinanzhof hat in einem älteren Beschluss vom 19. Juni 1969 (VII B 99/68, BStBl II 1969, 590) entschieden, dass Ablichtungen dann besonders nach § 27 BRAGO zu vergüten seien, wenn es im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Verhältnis zum Auftraggeber nicht Aufgabe des Prozessbevollmächtigten gewesen sei, die Ablichtungen zu fertigen.
  • OLG Celle, 20.12.2001 - 8 W 259/01
    Auszug aus FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04
    In dieser Weise sind auch die in Juris zu findenden Beschlüsse des OLG Frankfurt vom 15. Mai 2003 (12 W 30/03) des OLG Celle vom 20. Dezember 2001 (8 W 259/01) unter Verweis auf den oben zitieren Beschluss des BVerfG vom 17. Februar 1995, zu verstehen.
  • FG Thüringen, 20.02.2006 - IV 70008/06

    Festsetzung einer Dokumentenpauschale für Ablichtung der Einspruchsentscheidung

    Insoweit wird auf den in Entscheidungen der Finanzgerichte (- EFG - 2005, 1457) veröffentlichten Beschluss vom 7. April 2005 (Az.: IV 70036/04) verwiesen.
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