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   FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6360/00   

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FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6360/00 (https://dejure.org/2004,27202)
FG Berlin, Entscheidung vom 21.04.2004 - 6 K 6360/00 (https://dejure.org/2004,27202)
FG Berlin, Entscheidung vom 21. April 2004 - 6 K 6360/00 (https://dejure.org/2004,27202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuerrechtlicher Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GewStG § 2
    Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1473
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6360/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 22. November 1994, VIII R 44/92 , BStBl 1995 11, 900) ist der Beginn des Gewerbebetriebes in gewerbesteuerrechtlicher Hinsicht deshalb durch einschränkende Auslegung des Begriffs des Gewerbebetriebes in § 2 Abs. 1 GewStG und aus dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer, deren Aufkommen die Gemeinden für die durch den Betrieb verursachten Lasten entschädigen soll (Äquivalenzprinzip), zu bestimmen.

    Zu den bloßen, gewerbesteuerrechtlich noch unbeachtlichen Vorbereitungshandlungen zählen nach der Rechtsprechung des BFH z. B. die Anmietung eines Geschäftslokals, die Errichtung eines Fabrikgebäudes oder eines Hotels, mit dessen Betrieb erst nach dessen Fertigstellung begonnen wird (vgl. BFH, Urteil vom 22. November 1994 a. a. O.) sowie die Beschaffung des Leasinggegenstandes (vgl. BFH, Urteil vom 5. März 1998, BStBl. 1998 11, 745).

    Der Zeitpunkt des Beginns bzw. der Einstellung der werbenden Tätigkeit kann nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 22. November 1994 a. a. O.), der sich der erkennende Senat anschließt, nicht weitergehend generell definiert werden.

  • BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6360/00
    Anders als in dem durch Urteil des BFH vom 10. April 1986 (BFH/NV 1988, S. 154) habe sie keinerlei Grundstücksverkäufe durchgeführt.

    Dieser rechtlichen Beurteilung durch den Senat stehen auch nicht die Urteile des BFH vom 5. Dezember 1985, IV R 46-48/84, a. a. O. und vom 10. April 1986, IV R 200/83 , BFH/NV 1988, 154 entgegen.

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6360/00
    Auch die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 20. November 2003, IV R 5/02 , n.v., führen zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung des Streitfalles.
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

    Auszug aus FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6360/00
    Da nach § 2 Abs. 1 GewStG nur der stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer unterliegt, beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht erst, wenn der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 5. März 1998, IV R 23/97 , BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745 [BFH 05.03.1998 - IV R 23/97] ).
  • BFH, 16.02.2006 - XI B 35/05

    NZB: Treuhandverhältnis, Anwendung des § 41 AO auf Veranlagungssteuern

    Die Vorentscheidung weicht entgegen dem Vorbringen der Kläger auch nicht von dem Urteil des FG Berlin vom 21. April 2004 6 K 6360/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1473) bezüglich des Beginns der Gewerbesteuerpflicht ab.

    Das FG Berlin hat seine Entscheidung auch ausdrücklich auf diese Besonderheit gestützt und sie von solchen vom BFH bereits entschiedenen Fällen abgegrenzt, in denen --wie im Streitfall-- die angeschafften Objekte später tatsächlich veräußert worden sind (EFG 2004, 1473, 1474, rechte Spalte, 2. Absatz).

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