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   FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96   

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FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96 (https://dejure.org/1998,26005)
FG Berlin, Entscheidung vom 24.02.1998 - 5125/96 (https://dejure.org/1998,26005)
FG Berlin, Entscheidung vom 24. Februar 1998 - 5125/96 (https://dejure.org/1998,26005)
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  • BFH, 22.09.1994 - IX R 13/93

    Wann sind rückerstattete Werbungskosten zu versteuern?

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Dazu bezieht der Beklagte sich auch auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes -;BFH-; vom 22. September 1994 (IX R 13/93 -;, Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1995, 118).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung vom 22. September 1994 (a. a. O.), da danach der Grundsatz, daß Werbungskostenerstattungen als Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden waren, zu beurteilen sind, auf den Fall anzuwenden ist, daß nicht der Gläubiger, sondern ein Dritter die Aufwendungen ersetzt.

  • BFH, 28.03.1995 - IX R 41/93

    Rückzahlung von als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen nach Wegfall der

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Die Auffassung des Beklagten wäre danach unter dem Gesichtspunkt der Rückerstattung von Werbungskosten, die im Zeitpunkt des Zuflusses als steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Werbungskosten abgezogen worden bzw. abzuziehen sind, gerechtfertigt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 28. März 1995 - IX R 41/93 -;, BStBl II 1995, S. 704, m. w. N.).
  • BFH, 22.01.1992 - X R 23/89

    Nutzungsdauer eines abnutzbaren Sachanlageguts ist keine "bestimmte Zeit"

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Dagegen hat der BFH mit Urteil vom 22. Januar 1992 (X R 23/89 -;, BStBl II 1992, 488) entschieden, daß die Erstattung und Vergütung von Anschaffungsausgaben durch Dritte nicht grundsätzlich als Anschaffungspreisminderung i. S. von § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB anzusehen ist, weil damit der Anschaffungs- und der Finanzierungsvorgang unzulässig vermischt werden.
  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Zwar ist davon auszugehen, daß der Kläger entgegen der Auffassung des Beklagten als Erwerber der bebauten Grundstücke und nicht als Bauherr zu beurteilen ist (grundlegend BFH, Urteil vom 14. November 1989 -;IX R 197/84 -;, BStBl II 1990, 299; für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts BFH, Urteil vom 7. August 1990 -;IX R 70/86 -;, BStBl II 1990, S. 1024).
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Selbst wenn grundsätzlich von der Klagebefugnis aller Gesellschafter auszugehen wäre, könnten Beiladungen unter Berücksichtigung der mangelnden Beschwer wohl unterbleiben, weil die nicht klagenden Gesellschafter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von der Entscheidung steuerrechtlich betroffen sind (siehe dazu BFH, Urteil vom 10. Februar 1988 -;VIII R 352/82 -;, BStBl II 1988, 544).
  • BFH, 23.03.1995 - IV R 58/94

    Gemeindezuschuß zur Tiefgarage ohne Vereinbarung einer Mietpreisbindung oder

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH mindern öffentliche Investitionszuschüsse die Anschaffungskosten für das bezuschußte Wirtschaftsgut (vgl. Urteil vom 23. März 1995 -;IV R 58/94 -;, BStBl II 1995, S. 702 m. w. N.).
  • BFH, 26.03.1996 - IX R 12/91

    Feststellung von Verlusten aus ausländischem Grundbesitz - notwendige Beiladung

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    24. Juni 1994, der in entsprechender Anwendung des Art. 97 § 18 Abs. 3 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung -;EGAO-; in der Fassung des Gesetzes vom 24. Juni 1994 anwendbar ist (siehe dazu BFH, Urteil vom 23. März 1996 -;IX R 12/91 -;, BStBl II 1996, 606), klagebefugt ist.
  • BFH, 07.08.1990 - IX R 70/86

    Bauherrengemeinschaft. Anschaffungskosten oder Werbungskosten?

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Zwar ist davon auszugehen, daß der Kläger entgegen der Auffassung des Beklagten als Erwerber der bebauten Grundstücke und nicht als Bauherr zu beurteilen ist (grundlegend BFH, Urteil vom 14. November 1989 -;IX R 197/84 -;, BStBl II 1990, 299; für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts BFH, Urteil vom 7. August 1990 -;IX R 70/86 -;, BStBl II 1990, S. 1024).
  • BFH, 22.04.1988 - III R 54/83

    Preisnachlaß, der von einem Agenten aus dessen Provision gewährt wird, mindert

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Der Kläger kann sich daher auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BFH vom 22. April 1988 (III R 54/83 -;, BStBl II 1988, 901) berufen, wonach ein von einem Vermittler gewährter Preisnachlaß aus dessen Provision ebenso die Anschaffungskosten mindert, wie ein Rabatt des Verkäufers.
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 334/82

    Unzureichende Substantiierung der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Berlin, 24.02.1998 - 5125/96
    Streitgegenstand der Anfechtungsklage ist danach die Besteuerungsgrundlage, die in zulässiger Weise angegriffen wird (vgl. BFH, Urteil vom 10. Februar 1988 - VIII R 334/82 -;, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1988, S. 791).
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