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   FG Berlin, 24.09.2002 - 7 K 7428/00   

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https://dejure.org/2002,6516
FG Berlin, 24.09.2002 - 7 K 7428/00 (https://dejure.org/2002,6516)
FG Berlin, Entscheidung vom 24.09.2002 - 7 K 7428/00 (https://dejure.org/2002,6516)
FG Berlin, Entscheidung vom 24. September 2002 - 7 K 7428/00 (https://dejure.org/2002,6516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vornahme von Gewinnerhöhungen; Hemmung der Festsetzungsfrist durch Beginn der Außenprüfung; Übernahme von Duldungspflichten aus Erbbaurecht als Anschaffungsaufwand; Unangemessenheit einer rechtlichen Gestaltung; Möglichkeit des unbelasteten Erwerbs eines Grundstücks; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    An den Voreigentümer geleistete Erbbaurechtsvorauszahlung gehört beim Erwerb eines erbbaurechtsverpflichteten Grundstücks zu den Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    An den Voreigentümer geleistete Erbbaurechtsvorauszahlung gehört beim Erwerb eines erbbaurechtsverpflichteten Grundstücks zu den Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 414
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Berlin, 24.09.2002 - 7 K 7428/00
    Abweichendes ergibt sich nicht aus dem BFH-Urteil vom 8. November 2000 I R 10/98 (BFHE 193, 406 , BStBl II 2001, 349 ).

    Gewinne sind dann realisiert, wenn der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung bei wirtschaftlicher Betrachtung erbracht hat und ihm die Forderung auf die Gegenleistung so gut wie sicher ist (BFH-Urteile vom 2. März 1990 III R 70/87, BFHE 161, 22 , BStBl II 1990, 733 ; vom 10. September 1998 IV R 80/96, BFHE 186, 429 , BStBl II 1999, 21; in BFHE 193, 406 , BStBl II 2001, 349 ).

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auszug aus FG Berlin, 24.09.2002 - 7 K 7428/00
    Das Gericht ist jedoch grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zueinem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29 , BStBl II 1998, 505 ; Beschluss vom 14. Juni 1999 K B 127/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 1609 ).

    Vielmehr müssen die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf ausrichten (BFH in BFHE 186, 29 , BStBl II 1998, 505 ).

  • BFH, 17.12.1970 - IV 226/65

    Anschaffungskosten ersteigerter Häuser

    Auszug aus FG Berlin, 24.09.2002 - 7 K 7428/00
    Auf der gleichen Linie liegt das BFH-Urteil vom 17. Dezember 1970 IV 226/65 (BFHE 101, 379 , BStBl II 1971, 325 ).

    Zur Begründung führt das FG das BFH-Urteil v. 17.12.1970 (BStBl II 1971, 325 ) an.

  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

    Im Einzelnen wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 414 abgedruckten Entscheidungsgründe verwiesen.
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