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   FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99   

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https://dejure.org/2000,10315
FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99 (https://dejure.org/2000,10315)
FG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2000 - 5 K 5187/99 (https://dejure.org/2000,10315)
FG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2000 - 5 K 5187/99 (https://dejure.org/2000,10315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung von

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber mit Zustimmung des Sicherungsnehmers als sog. Doppellieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89

    1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2.

    Auszug aus FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99
    Nur dies entspreche der Regelung in § 51 Abs. 1 Nr. 2 Umsatzsteuer-Duchführungsverordnung - UStDV - und der Entscheidung des BFH im Urteil vom 9. März 1995 ( V R 102/89, Bundessteuerblatt BStBl - 1995 11, 564).

    In der von beiden Beteiligten herangezogenen Entscheidung vom 9. März 1995 (a. a. O.) hat der BFH ausgeführt, dass dieser Grundsatz nicht ausschließt, dass das Sicherungsgut vor seiner Verwertung durch den Sicherungsgeber mit Zustimmung des Sicherungsnehmers an Dritte geliefert wird; Veräußerungen zur Verwertung des Sicherungsgutes und solche zum Zweck der Auswechslung des Sicherungsgebers seien nicht in ein und derselben Weise zu behandeln.

    Soweit der BFH in der Entscheidung vom 9. März 1995 (a. a. O.) ausführt, u. a. mit der Verwertungsreife werde die Sicherungsübereignung ohne weiteres Zutun des Sicherungsgebers zur Lieferung, betrifft dies nur die Sicht des Sicherungsgebers.

    Nach Auffassung des Senats hat der BFH diese Beurteilung jedoch mit der Entscheidung vom 9. März 1995 (a. a. O.) ausdrücklich abgelehnt, da die Zustimmung zur Veräußerung zum Zwecke der Auswechslung des Sicherungsgebers nicht zwingend als Verwertungshandlung zu beurteilen sein soll.

    Da die Entscheidung des BFH vom 9. März 1995 (a. a. O.) die Rechtslage vor In-Kraft-Treten des § 51 Abs. 1 Nr. 2 UStDV betrifft, misst das Gericht der Frage, ob einer zivilrechtlichen Gestaltung zur Auswechlung des Sicherungsgebers auch umsatzsteuerrechtlich zu folgen ist, grundsätzliche Bedeutung bei.

  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Auszug aus FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Sicherungsnehmer seine Verwertungsbefugnis durch Veräußerung des Sicherungsgutes im eigenen Namen oder im Namen des Sicherungsgebers verwirklicht (vgl. zu diesen Grundsätzen BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BStBl 1980 11, 673).

    Denn in der in Bezug genommenen Entscheidung vom 17. Juli 1980 (a. a. O.), wird - wie dargestellt - ausgeführt.

  • BFH, 09.12.1993 - V R 108/91

    Aufgelöste GmbH kann auch nach Löschung im Handelsregister Unternehmer sein

    Auszug aus FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99
    Der BFH lehnt es mit Ausnahme der Veräußerung eines Grundstückes durch einen insolventen Schuldner unter Verzicht auf die Steuerfreiheit grundsätzlich ab, auch in anderen Fällen von Lieferungen eines illiquiden Veräußerers dem Abnehmer den Vorsteuerabzug unter Berufung auf § 42 AO zu versagen (siehe dazu Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 108/91, BStBl 1994 11, 483).
  • BFH, 29.10.1998 - V B 38/98

    Lieferzeitpunkt bei Sicherungsübereignung

    Auszug aus FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99
    Mit Beschluss vom 29. Oktober 1998 ( V B 38/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 680 ) hat es der BFH vielmehr als ständige Rechtsprechung bezeichnet, dass es erst mit der Veräußerung des Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer an einen Dritten zu der Doppellieferung kommt; weder der Eintritt des Sicherungsfalles noch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers seien als Lieferzeitpunkt anzusehen.
  • BFH, 01.08.2002 - V R 17/01

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung

    Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 393 abgedruckt.
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