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   FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05   

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https://dejure.org/2005,18375
FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05 (https://dejure.org/2005,18375)
FG Berlin, Entscheidung vom 31.10.2005 - 9 K 9002/05 (https://dejure.org/2005,18375)
FG Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - 9 K 9002/05 (https://dejure.org/2005,18375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Haftung der Ehefrau des verstorbenen Ehemannes und ehemaligen Geschäftsführers für rückständige Betriebssteuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 45 Abs. 1 § 34 § 71 § 191 Abs. 1 S. 1
    Haftung des Alleinerben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Alleinerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 701
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.09.2002 - I B 145/01

    Pflichtverletzung - Nichtabgabe - Steuererklärung - Fälligkeit - Zeitpunkt -

    Auszug aus FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05
    Die vom Beklagten in der angefochtenen Einspruchsentscheidung vom 30. November  2004 im Sinne der ständigen BFH-Rechtsprechung zu § 69 AO 1977 errechneten Fristen für die sog. fiktive Fälligkeit der Unternehmenssteuern sind nach den Grundsätzen des BFH-Beschlusses vom 4. September 2002 I B 145/01, BStBl II 2003, 223 zu beurteilen.  Hinsichtlich der Gewerbesteuer 1999 (anteilige Haftungssumme:  2 037, 50 EUR)  ist nach Überzeugung des Senats von einer fiktiven Fälligkeit von entsprechend höheren als tatsächlich im vorhinein vom Beklagten festgesetzten, vierteljährlich bereits ab dem 15. Februar 1999 zu entrichtenden Gewerbesteuervorauszahlungen (§ 19 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG -) aufgrund der auch das Jahr 1999 betreffenden Steuerhinterziehungsvorgänge im Zusammenhang mit den angeblichen Exportgeschäften der GmbH betr.
  • BFH, 15.10.1996 - VII R 46/96

    Der Haftungsanspruch entsteht unabhängig vom Erlaß des Haftungsbescheids

    Auszug aus FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05
    Der Haftungsanspruch des Finanzamtes gegenüber ihrem verstorbenen Ehemann war bereits zu dem Zeitpunkt entstanden, als dieser die gesetzlichen Voraussetzungen des § 69 i.V.m. § 34 AO 1977 erfüllt hat (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 15. Oktober 1996 VII R 46/96, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 171 m.w.N.).
  • BFH, 02.02.1994 - II R 7/91

    Die Haftung des Gesellschafters einer GbR für Steuerschulden der Gesellschaft

    Auszug aus FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05
    Das Entstehen des Haftungsanspruchs gegenüber ihrem Ehemann war auch unabhängig von dem Umstand, ob die der Haftung nach § 69 AO 1977 zugrunde liegenden, sog. Primärschulden der GmbH schon im Rahmen gegenüber der Gesellschaft wirksam bekannt gegebener Steuerbescheiden festgesetzt worden sind oder nicht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 II R 7/91, BStBl II  1995,300, Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl., § 191 Rz. 13; jeweils m. w. N.).
  • BFH, 28.02.1980 - V R 118/76

    Zur Führung des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises bei

    Auszug aus FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05
    Die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen hängt damit von zwei miteinander verzahnten Nachweisen ab, die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung als materiell-rechtliche Erfordernisse gleichrangig neben die in § 6 UStG genannten Voraussetzungen treten (BFH-Urteile vom 29. Juli 1965 V 73/63 U, BStBl III 1965, 628 und vom 28. Februar 1980 V R 118/76, BStBl II 1980, 415).
  • BFH, 29.07.1965 - V 73/63 U

    Beschaffung eines fehlender Ausfuhrnachweis noch bis zum Ablauf der Antragsfrist

    Auszug aus FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05
    Die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen hängt damit von zwei miteinander verzahnten Nachweisen ab, die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung als materiell-rechtliche Erfordernisse gleichrangig neben die in § 6 UStG genannten Voraussetzungen treten (BFH-Urteile vom 29. Juli 1965 V 73/63 U, BStBl III 1965, 628 und vom 28. Februar 1980 V R 118/76, BStBl II 1980, 415).
  • BFH, 23.09.1959 - II 96/56 U

    Pfändung wegen aus dem Nachlass zu entrichtender Steuern durch das Finanzamt -

    Auszug aus FG Berlin, 31.10.2005 - 9 K 9002/05
    Solche Haftungsansprüche kann der Beklagte - wie im Streitfall geschehen - auch gegenüber der Klägerin als Alleinerbin erstmals durch den Erlass eines unmittelbar gegen sich gerichteten Haftungsbescheids i. S. von § 191 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 geltend machen (vgl. dazu allgemein Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. September 1959 II 96/56 U, Bundessteuerblatt, BStBl III 1960, 54; Kruse, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 45 AO Rz. 17; Rüsken, in: Klein, AO, 8. Aufl., Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 2. Aufl., Rz. 263).
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