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   FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 5 K 5280/16   

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https://dejure.org/2018,29332
FG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 5 K 5280/16 (https://dejure.org/2018,29332)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.06.2018 - 5 K 5280/16 (https://dejure.org/2018,29332)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 5 K 5280/16 (https://dejure.org/2018,29332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Beteiligung eines Kommanditisten an gewerblichem Filmfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG: durch zivilrechtliche Klage wegen unrichtiger Angaben im Fondsprospekt gegen das Unternehmen, das den Fondsprospekt vorab erstellt hatte, Zug um Zug u. a. gegen Abtretung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 05.06.2018 - 5 K 5280/16 aufgehoben.

    Das FG gab der Klage mit Urteil vom 05.06.2018 - 5 K 5280/16 statt.

    Das FA beantragt sinngemäß, das Urteil des FG vom 05.06.2018 - 5 K 5280/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Hessen, 12.11.2019 - 7 K 352/19

    Abzugsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten als Sonderwerbungskosten im Rahmen

    Da der Kläger sich wegen einer Schädigung vor Leistung der Einlage aus der Kommanditbeteiligung lösen wollte, wäre (unter sinngemäßer Anwendung des Urteils des FG Berlin-Brandenburg vom 05 Juni 2018 5 K 5280/16, EFG 2018, 1879, Rn. 22) ein Entgelt für die Nutzung des Kapitals nicht zu den Einnahmen aus VuV zu zählen gewesen.
  • FG Hamburg, 08.12.2021 - 2 K 53/19

    Einkommensteuer: Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen einer Bank wegen

    Eine Veranlassung durch die Mitunternehmerstellung scheidet - anders als der Kläger meint - nicht schon deshalb aus, weil die Vergleichszahlung auf einer (vermeintlichen) Pflichtverletzung der X-Bank beruht, die zu einem Zeitpunkt begangen wurde, als der Kläger noch nicht Mitunternehmer der Beigeladenen war (vgl. BFH, Urteil vom 17. März 2021, IV R 20/18, juris, entgegen FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juni 2018, 5 K 5280/16).
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