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   FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2008 - 6 V 6205/07   

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https://dejure.org/2008,23332
FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2008 - 6 V 6205/07 (https://dejure.org/2008,23332)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2008 - 6 V 6205/07 (https://dejure.org/2008,23332)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2008 - 6 V 6205/07 (https://dejure.org/2008,23332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerfreiheit und Gewerbesteuerfreiheit für Umsätze und Gewinne aufgrund der entgeltlichen Abgabe von Speisen und Getränken an Besucher des Altenheims und zahlreiche andere Umsätze; Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften auf formell rechtmäßig betriebene ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 16 d; ; GewStG § 3 Nr. 20 c; ; BSHG § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweispflichten für die Inanspruchnahme der Umsatz- und Gewerbesteuerbefreiung bei Betrieb eines Altenheims

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweispflichten für die Inanspruchnahme der Umsatz- und Gewerbesteuerbefreiung bei Betrieb eines Altenheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.12.1977 - V R 37/75

    Keine Steuerfreiheit für die Veräußerung des Inventars eines Sanatoriums nach

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2008 - 6 V 6205/07
    Schließlich ist die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 d UStG unter Berücksichtigung des zu § 4 Nr. 16 UStG insgesamt ergangenen BFH-Urteils vom 1. Dezember 1977 V R 37/75, BStBl II 1978, 173, sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 6. November 2003 C- 45/01, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2003, 584 inhaltlich auf diejenigen Umsätze beschränkt, die eng mit dem Betrieb eines Altenheims verbunden sind.
  • BFH, 23.10.2003 - V R 24/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Altenheim

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2008 - 6 V 6205/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der Senat anschließt, setzt die Anwendung der vorgenannten Steuerbefreiungsvorschriften zunächst voraus, dass die dort angesprochenen Pflegeeinrichtungen (Altenheime etc.) formell rechtmäßig betrieben werden (vgl. dazuUrteil vom 23. Oktober 2003 V R 24/00, BStBl II 2004, 89).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 33/02

    Bindung der Gerichte an Billigkeitsmaßnahmen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2008 - 6 V 6205/07
    Soweit sie sich diesbezüglich auf den Erlass des Senators der Finanzen vom 23. Juni 1980 beruft, ist zum einen zu sagen, dass die Finanzgerichte nach ständiger BFHRechtsprechung an den Inhalt von Verwaltungserlassen grundsätzlich nicht gebunden sind, es sei denn, sie stellen (ausnahmsweise) eine sog. Billigkeitsmaßnahme der Finanzverwaltung im Sinne von § 163 Abs. 1 AO 1977 dar (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 33/02, BStBl II 2004, 927; Loose, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 163 AO Rz. 25, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2008 - 6 V 6205/07
    Schließlich ist die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 d UStG unter Berücksichtigung des zu § 4 Nr. 16 UStG insgesamt ergangenen BFH-Urteils vom 1. Dezember 1977 V R 37/75, BStBl II 1978, 173, sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 6. November 2003 C- 45/01, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2003, 584 inhaltlich auf diejenigen Umsätze beschränkt, die eng mit dem Betrieb eines Altenheims verbunden sind.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.04.2008 - 6 V 6205/07
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind danach zu bejahen, wenn bei der summarischen Prüfung des Bescheids anhand des Tatbestands, der sich aus den Akten ergibt, neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, Bundessteuerblatt - BStBl - III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung des BFH).
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