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   FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08   

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FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08 (https://dejure.org/2012,22561)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2012 - 9 K 9009/08 (https://dejure.org/2012,22561)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2012 - 9 K 9009/08 (https://dejure.org/2012,22561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuermindernde Berücksichtigung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Steuerliche Berücksichtigung von unter nahen Angehörigen bürgerlich rechtlich unwirksam vereinbarten Mietverträgen; Darlegungslast und Beweislast für das Vorhandensein eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten Mietvertrags mit der Mutter Steuerhinterziehung durch Angabe eines steuerlich nicht anzuerkennenden Angehörigen-Mietverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten Mietvertrags mit der Mutter - Steuerhinterziehung durch Angabe eines steuerlich nicht anzuerkennenden Angehörigen-Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag unter Angehörigen als Steuerhinterziehung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter Angehörigen

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Steuerliche und strafrechtliche Probleme bei Mietverträgen mit Angehörigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertrag unter Angehörigen als Steuerhinterziehung! (IMR 2013, 1056)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1819
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07

    Verträge zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Das setzt nach der neueren Rechtsprechung des BFH zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z. B. BFH in BFH/NV 2003, 612 sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 , jeweils m. w. N.).

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit der Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 769/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 23 und vom 20. November 1984 1 BvR 1406/84, HFR 1985, 283, BFH in BFH/NV 2008, 350 ).

    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (BFH in BFH/NV 2008, 350 m. w. N.).

  • BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Ein Beweisanzeichen hierfür kann insbesondere sein, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 612 sowie Fischer, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 10. AufW., § 41 AO Rz. 260, jeweils m. w. N., BFH - Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2004, 498).

    Das setzt nach der neueren Rechtsprechung des BFH zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z. B. BFH in BFH/NV 2003, 612 sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350 , jeweils m. w. N.).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Ein Tatbestandsirrtum liegt u. a. dann vor, wenn der Täter annimmt, dass die steuerliche Behandlung einer Angelegenheit richtig gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BStBl II 2009, 842 ).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 50/99

    Kumulationsverbot bei der Wohneigentumsförderung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    b.) Der Beklagte hat ferner bei der Durchführung der Einkommensteuerveranlagungen 1998 bis 2003 auch zu Recht keine Abzugsbeträge für Herstellungskosten des Hauses ... a i. S. von § 7 Abs. 1 FördG ("Abzugsbetrag bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden") steuermindernd berücksichtigt, weil diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut (Aufwendungen "an" einem Gebäude) nur Herstellungskosten bezüglich eines bereits vorhandenen, d.h. fertiggestellten Gebäudes, nicht aber - wie hier gegeben - Aufwendungen für die der Fertigstellung des Gebäudes dienende Baumaßnahmen betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 50/99, BStBl II 2002, 14 unter II. b) m. w. N.; Stuhrmann, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 7 FördG Rz. 12).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Danach ist es ausreichend, wenn der Steuerpflichtige - wie hier der Klägersich über die Steuerrechtslage im Unklaren ist und es ihm möglich erscheint, dass seine Steuererklärung bei zutreffender Anwendung der Steuergesetze unrichtig oder unvollständig ist, und er diese mögliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Steuererklärungen billigend in Kauf nimmt (vgl. zuletzt Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. Dezember 2009 1 StR 491/09, BFH/NV 2010, 1071 ; Hellmann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 10. AufW., § 370 AO Rz. 223 ff., 225, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Für das Vorhandensein eines steuerrechtlich anzuerkennenden Mietverhältnisses als steuermindernde Tatsache trägt der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu allgemein BFH-Urteile vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1983, 760 und vom 10. August 1988 II R 252/83, BStBl II 1988, 987 ).
  • BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Die Mitbenutzung der Mietsache durch den Vermieter ist deshalb nach ständiger BFH-Rechtsprechung ein ganz gewichtiges Argument für die steuerrechtliche Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38 sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2004 IX B 112/03; BFH/NV 2004, 1262 und vom 7. Dezember 2006 IX B 17/06, BFH/NV 2007, 444 ).
  • BFH, 18.05.2004 - IX B 112/03

    VuV: Vermietung von Räumlichkeiten eines EFH an nahe Angehörige

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Die Mitbenutzung der Mietsache durch den Vermieter ist deshalb nach ständiger BFH-Rechtsprechung ein ganz gewichtiges Argument für die steuerrechtliche Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38 sowie BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2004 IX B 112/03; BFH/NV 2004, 1262 und vom 7. Dezember 2006 IX B 17/06, BFH/NV 2007, 444 ).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03

    Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Ein Beweisanzeichen hierfür kann insbesondere sein, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2003, 612 sowie Fischer, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung , 10. AufW., § 41 AO Rz. 260, jeweils m. w. N., BFH - Urteil vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2004, 498).
  • BFH, 10.08.1988 - II R 252/83

    Viehlose Landwirtschaft - Unrentierliche Viehhaltung - Ertragsbedingungen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08
    Für das Vorhandensein eines steuerrechtlich anzuerkennenden Mietverhältnisses als steuermindernde Tatsache trägt der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu allgemein BFH-Urteile vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1983, 760 und vom 10. August 1988 II R 252/83, BStBl II 1988, 987 ).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 17/06

    NZB: Fremdvergleich, Vermietung, Mitbenutzung vermieteter Räume

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Ruhegeldzusagen an nahe

  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen

  • FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94

    Mietverhältnis unter Angehörigen; Fremdvergleich; Nebenkostenabrechnung -

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