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   FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14   

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https://dejure.org/2016,27708
FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14 (https://dejure.org/2016,27708)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - 11 K 11050/14 (https://dejure.org/2016,27708)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 11 K 11050/14 (https://dejure.org/2016,27708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) durch einen Alleingesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) durch einen Alleingesellschafter

  • rechtsportal.de

    EStG § 7g Abs. 1
    Einkommensteuerliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) durch einen Alleingesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht bei in Gründung befindlichen Betrieben - nachträgliche Antragstellung möglich - kein Finanzierungszusammenhang erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1688
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    Das Wahlrecht nach § 7g EStG kann grundsätzlich bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung für das Abzugsjahr ausgeübt werden (vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2013, 949).

    Insbesondere handelt es sich auch in diesem Fall noch um eine "künftige" Anschaffung im Sinne des § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG; denn maßgeblich für die Beurteilung, ob eine "künftige" Anschaffung vorliegt, ist allein die Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Steuerpflichtige den Abzugsbetrag geltend macht (vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O.).

    Es ist mithin für die Gewährung des Abzugsbetrags grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob die Investition im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung tatsächlich schon durchgeführt worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 8. Juni 2011 - I R 90/10, BFH/NV 2011, 1594; BFH, Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O.).

    Ebenso ist es nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Anschaffung die Absicht hatte, den IAB in Anspruch zu nehmen (vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O.), so dass der Senat diesbezüglich keine Feststellungen zum Streitfall zu treffen hat.

    Teilweise wird das Element des Finanzierungszusammenhangs nach wie vor genannt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Juni 2012 - X R 42/11, a.a.O., unter II.3. der Gründe; allerdings für den dortige Fall nicht entscheidungserheblich); teilweise soll die Prüfung eines Finanzierungszusammenhangs "entbehrlich erscheinen" (vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O., unter II.2.b)aa) der Gründe; dort ebenfalls nicht entscheidungserheblich).

    Der Senat schließt sich jedoch den vom VIII. Senat des BFH (Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O.) geäußerten Überlegungen, die auch von weiten Teilen der Literatur geteilt werden (vgl. Meyer, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 7g EStG Rdnr. 34; Kulosa, in: Schmidt, EStG, 34. Auflage 2015, § 7g Rdnr. 16; Brandis, in: Blümich, § 7g EStG Rdnr. 52a; Handzik, in: Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 7g Rdnr. 101; Görke, FR 2014, 158; Rosarius, DStZ 2014, 63; Wendt, FR 2012, 642; Kolbe, BBK 2012, 853) an: Da die neue Fassung des § 7g EStG eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen fordert und vorsieht, dass die Gewinnminderung für das Abzugsjahr rückgängig zu machen ist, wenn die Investition unterbleibt, ist das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal "Finanzierungszusammenhang" zur Verhinderung einer zweckwidrigen Inanspruchnahme der Steuervergünstigung entbehrlich geworden.

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    Die besondere Situation, die der Steuerpflichtige durch die Geltendmachung einer Investitionsförderung für einen bisher nicht existierenden Betrieb schafft, rechtfertigt und gebietet es, im jeweiligen Einzelfall konkret zu prüfen, ob er die in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. a) EStG aufgestellte Voraussetzung erfüllt, also beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre anzuschaffen oder herzustellen (vgl. BFH, Urteile vom 20. Juni 2012 - X R 42/11, BStBl. II 2013, 719; vom 4. März 2015 - IV R 38/12, BFH/NV 2015, 984).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. etwa Urteil vom 20. Juni 2012 - X R 42/11, a.a.O., unter II. 2. c) bb) (2) und (3) der Gründe), dem der Senat folgt, kann eine solche Absicht nämlich auch durch Indizien wie z.B. das Bestehen einer sinnvollen, zeitlich zusammenhängenden Abfolge von Schritten, von denen zumindest einige bereits in das Jahr fallen, für welches der IAB in Anspruch genommen werden soll, belegt werden, ebenso durch die (endgültige) Belastung des Steuerpflichtigen mit Aufwendungen.

    Zudem ist es zulässig, bei der Beurteilung einer bestehenden Investitionsabsicht zum Ende eines Jahres ergänzend und in begrenztem Umfang auf die weitere Entwicklung kurzfristig nach Ende des Streitjahres abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 20. Juni 2012 - X R 42/11, a.a.O., unter II.2. c) bb) (2) der Gründe).

    Teilweise wird das Element des Finanzierungszusammenhangs nach wie vor genannt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Juni 2012 - X R 42/11, a.a.O., unter II.3. der Gründe; allerdings für den dortige Fall nicht entscheidungserheblich); teilweise soll die Prüfung eines Finanzierungszusammenhangs "entbehrlich erscheinen" (vgl. BFH, Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O., unter II.2.b)aa) der Gründe; dort ebenfalls nicht entscheidungserheblich).

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    Bei diesem Finanzierungszusammenhang handelte es sich nicht um ein durch den Gesetzeswortlaut bestimmtes, sondern um ein vom BFH in mehrjähriger Rechtsprechung in § 7g EStG a.F. "hineingelesenes" (so Wendt, FR 2012, 642) Erfordernis, das neben die normierten Tatbestandsmerkmale trat und der Versagung einer im Einzelfall als gesetzeszweckwidrig angesehenen Steuergestaltung diente.

    Der Senat schließt sich jedoch den vom VIII. Senat des BFH (Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O.) geäußerten Überlegungen, die auch von weiten Teilen der Literatur geteilt werden (vgl. Meyer, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 7g EStG Rdnr. 34; Kulosa, in: Schmidt, EStG, 34. Auflage 2015, § 7g Rdnr. 16; Brandis, in: Blümich, § 7g EStG Rdnr. 52a; Handzik, in: Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 7g Rdnr. 101; Görke, FR 2014, 158; Rosarius, DStZ 2014, 63; Wendt, FR 2012, 642; Kolbe, BBK 2012, 853) an: Da die neue Fassung des § 7g EStG eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen fordert und vorsieht, dass die Gewinnminderung für das Abzugsjahr rückgängig zu machen ist, wenn die Investition unterbleibt, ist das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal "Finanzierungszusammenhang" zur Verhinderung einer zweckwidrigen Inanspruchnahme der Steuervergünstigung entbehrlich geworden.

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 62/06

    Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    Nach der Rechtsprechung des BFH zu § 7g EStG a.F. war es allerdings erforderlich, dass zwischen Bildung der Rücklage und der Investition ein so genannter Finanzierungszusammenhang bestand (vgl. BFH, Urteile vom 19. September 2002 - X R 51/00, BStBl. II 2004, 184; vom 29. April 2008 - VIII R 62/06, BStBl. II 2008, 747), d.h., dass die konkrete Rücklagenbildung die Finanzierung der beabsichtigten Investition erleichtert.

    die Investition zwar durchgeführt worden war, die nachträgliche Geltendmachung der Ansparabschreibung aber erkennbar dem Ausgleich einer nachträglichen Einkommenserhöhung, also einem nicht investitionsbezogenen Grund, dienen sollte (vgl. BFH, Beschluss vom 29. September 2006 - XI B 136/05, BFH/NV 2007, 40; Urteil vom 29. April 2008 - VIII R 62/06, BStBl. II 2008, 747).

  • BFH, 08.06.2011 - I R 90/10

    Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    Der erforderliche Nachweis kann aber nachträglich erfolgen (vgl. BFH, Urteil vom 8. Juni 2011 - I R 90/10, BStBl. II 2013, 949).

    Es ist mithin für die Gewährung des Abzugsbetrags grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob die Investition im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung tatsächlich schon durchgeführt worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 8. Juni 2011 - I R 90/10, BFH/NV 2011, 1594; BFH, Urteil vom 17. Januar 2012 - VIII R 48/10, a.a.O.).

  • BFH, 04.03.2015 - IV R 38/12

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    Die besondere Situation, die der Steuerpflichtige durch die Geltendmachung einer Investitionsförderung für einen bisher nicht existierenden Betrieb schafft, rechtfertigt und gebietet es, im jeweiligen Einzelfall konkret zu prüfen, ob er die in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. a) EStG aufgestellte Voraussetzung erfüllt, also beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre anzuschaffen oder herzustellen (vgl. BFH, Urteile vom 20. Juni 2012 - X R 42/11, BStBl. II 2013, 719; vom 4. März 2015 - IV R 38/12, BFH/NV 2015, 984).

    Erforderlich ist jedoch in jedem Fall der Nachweis, dass der Steuerpflichtige ernsthaft und endgültig zur Anschaffung des Investitionsguts entschlossen war (BFH, Urteil vom 4. März 2015 - IV R 38/12, a.a.O.).

  • BFH, 23.03.2016 - IV R 9/14

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an eine Außenprüfung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    In der zu § 7g EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bislang nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit die zum Finanzierungszusammenhang in der Vergangenheit angestellten Überlegungen weiter anwendbar sind (vgl. hierzu anhängige Revisionsverfahren beim I. Senat - I R 31/15 - und beim IV. Senat - IV R 9/14 - des BFH).
  • BFH, 28.04.2016 - I R 31/15

    Investitionsabzugsbetrag - nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    In der zu § 7g EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bislang nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit die zum Finanzierungszusammenhang in der Vergangenheit angestellten Überlegungen weiter anwendbar sind (vgl. hierzu anhängige Revisionsverfahren beim I. Senat - I R 31/15 - und beim IV. Senat - IV R 9/14 - des BFH).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    die Investitionsfrist bereits abgelaufen und tatsächlich keine Investition vorgenommen worden war (vgl. BFH, Urteil vom 6. März 2003 - IV R 23/01, BStBl. II 2004, 187),.
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
    die Investition tatsächlich durchgeführt worden war, jedoch zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansparabschreibung bereits mehr als zwei Jahre zurücklag (vgl. BFH, Urteile vom 14. August 2001 - XI R 18/01, BStBl. II 2004, 181; vom 8. November 2006 - I R 89/05, BFH/NV 2007, 671), oder.
  • BFH, 08.11.2006 - I R 89/05

    Ansparabschreibung: nachträgliche Bildung

  • BFH, 29.09.2006 - XI B 136/05

    Keine § 7g-Rücklage für bereits vorgenommene Investition

  • BFH, 17.10.2013 - III R 27/12

    Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2007 - 5 K 1639/05

    Anerkennung der Bildung einer den Gewinn aus Gewerbebetrieb mindernden Rücklage

  • BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84

    Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und

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