Rechtsprechung
FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 2233/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten für die ersten 14 Tage eines Lehrgangs; Teilnahme eines Soldaten an einer unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung; Werbungskostenabzug von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen; Zurverfügungstellen einer ...
- Wolters Kluwer
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten für die ersten 14 Tage eines Lehrgangs; Teilnahme eines Soldaten an einer unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung; Werbungskostenabzug von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen; Zurverfügungstellen einer ...
- Judicialis
TGV § 3 Abs. 1; ; BRKG § 9; ; BRKG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 3c; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe des abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwands bei der Vereinnahmung von Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Höhe des abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwands bei der Vereinnahmung von Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sind bei Erhalt von Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen zu kürzen
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 2233/03
- BFH, 13.12.2007 - VI R 73/06
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1139
Wird zitiert von ...
- FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 303/06
Steuerliche Behandlung von Verpflegungsmehraufwendungen eines Soldaten; Zeitliche …
Sie verweisen auf das im Verlaufe des Verfahrens ergangene Urteil des BFH vom 13. Dezember 2007 (…VI R 73/06, BFH/NV 2008, 936), die zugrunde liegende Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg vom 4. Juli 2006 (3 K 2233/03, EFG 2007, 1139) und die von ihnen in Kopie eingereichte Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2008 (15 K 2032/04, nicht veröffentlicht).