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   FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05   

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FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05 (https://dejure.org/2006,22039)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2006 - 3 K 1087/05 (https://dejure.org/2006,22039)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 3 K 1087/05 (https://dejure.org/2006,22039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen an einen wirksamen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer; Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an einen wirksamen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer; Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Antrags auf Veranlagung zur Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit eines Antrags auf Veranlagung zur Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1759
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Berlin, 26.11.2002 - 7 K 7434/01

    Keine Wahrung der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG bei Abgabe des

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05
    Die Mängel dürfen jedoch nicht so schwerwiegend sein, dass das ordnungsgemäße Veranlagungsverfahren nicht in Gang gesetzt werden kann (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - 7 K 7434/01 -, EFG 2003, 398).

    Der unterschriebene Mantelbogen reicht damit als Antrag nicht aus (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.02.2001 - 14 K 5238/99 -, a.a.O.; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - 7 K 7434/01 -, a.a.O.).

  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5238/99

    Notwendige Form einer Steuererklärung

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05
    Nur wenn der Steuerpflichtige dieser in § 150 Abs. 2 AO konkretisierten Mitwirkungspflicht nachkommt, kann die Finanzbehörde das reguläre Veranlagungsverfahren einleiten, in dem sie die ihr mitgeteilten Tatsachen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.02.2001 - 14 K 5238/99 -, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2001, 897).

    Der unterschriebene Mantelbogen reicht damit als Antrag nicht aus (Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.02.2001 - 14 K 5238/99 -, a.a.O.; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - 7 K 7434/01 -, a.a.O.).

  • BFH, 10.07.1987 - VI R 160/86

    Antragsfrist für Lohnsteuer-Jahresausgleich auch durch Abgabe des Antrags bei

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05
    Schon nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Lohnsteuer-Jahresausgleich war eine Konkretisierung des Antrages insoweit erforderlich, dass ihm neben den Angaben zur Person die Bezifferung des Bruttojahresarbeitslohns sowie die Angabe der einbehaltenen Lohnsteuer entnommen werden konnte (so BFH, Urteil vom 15.03.1974 - VI R 108/71 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1974, 590, BFH, Urteil vom 10.07.1987 - VI R 160/86 -, BStBl II 1987, 827).
  • BFH, 02.07.1986 - I R 70/83

    Einhaltung der Frist bei Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung durch

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05
    Es handelt sich um eine formalisierte, innerhalb einer bestimmten Frist abzugebenden Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters, die dem Finanzamt die Festsetzung der Steuer oder die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ermöglichen soll (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 02.07.1986 - I R 70/83 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1987, 704).
  • BFH, 15.03.1974 - VI R 108/71

    Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich nur dann ordnungsgemäß, wenn neben den

    Auszug aus FG Brandenburg, 14.06.2006 - 3 K 1087/05
    Schon nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Lohnsteuer-Jahresausgleich war eine Konkretisierung des Antrages insoweit erforderlich, dass ihm neben den Angaben zur Person die Bezifferung des Bruttojahresarbeitslohns sowie die Angabe der einbehaltenen Lohnsteuer entnommen werden konnte (so BFH, Urteil vom 15.03.1974 - VI R 108/71 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1974, 590, BFH, Urteil vom 10.07.1987 - VI R 160/86 -, BStBl II 1987, 827).
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