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   FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02   

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FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02 (https://dejure.org/2003,10506)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2003 - 1 K 2687/02 (https://dejure.org/2003,10506)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2003 - 1 K 2687/02 (https://dejure.org/2003,10506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten durch Manipulation der EDV-Anlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Steuerhinterziehung bei unberechtigten Steuererstattungen an sich selbst veranlassenden Finanzbeamten; Haftungsbescheiden vom 09.08.2002 (HaL.-Nr. ....7/01-03 A...., HaL.-Nr. ....8/01-03 unter dem Namen B.... handelnde Person)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerhinterziehung bei unberechtigten Steuererstattungen an sich selbst veranlassenden Finanzbeamten - Haftungsbescheiden vom 09.08.2002 (HaL.-Nr. ....7/01-03 A...., HaL.-Nr. ....8/01-03 unter dem Namen B.... handelnde Person)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 544
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97

    Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02
    Das Bayrische Oberste Landesgericht habe schließlich eine Steuerhinterziehung auch im Falle der Eingabe eines fiktiven Vorgangs in der EDV-Anlage durch einen Finanzbeamten bejaht (Urteil vom 29.04.1997 4 St RR 35/97, NStZ-RR 1997, 341 ).

    Für den Tatbestand der Steuerhinterziehung reicht es damit nicht aus, wenn der Täter unter Ausschaltung anderer Bediensteter der Finanzbehörde die EDV-Anlage dergestalt manipuliert, dass letztendlich unberechtigte Erstattungsbeträge ausgezahlt werden (anderer Auffassung wohl Bayrisches Oberstes Landesgericht, - BayObLG -, Urteil vom 29.04.1997 4 StRR 35/97, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht - wistra - 1997, 313 ohne Begründung).

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02
    So habe der Bundesgerichtshof - BGH - in seiner Entscheidung vom 19.12.1999 (3 StR 90/90, BGHSt 37, 266, 285) ausgeführt, dass der nicht notwendig mit einer Irrtumserregung verbundene Ursachenzusammenhang zwischen falschen Steuererklärungen und der eingetretenen Steuerverkürzung schon deshalb vorhanden sei, weil die Veranlagungsbeamten des Finanzamtes die unrichtigen oder unvollständigen Angaben tatsächlich zur Grundlage der unzutreffenden Steuerfestsetzung gemacht hätten.
  • BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96

    Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02
    Auch der Bundesfinanzhof habe im Urteil vom 28.04.1998 ( IX R 49/96, BStBl. II 1989, 458) eine durch einen Steuerbeamten begangene Steuerhinterziehung angenommen, weil dieser durch die Eintragung falscher Angaben in die Eingabewertbögen bewirkt habe, dass die Einkommensteuer zu niedrig festgesetzt worden sei, wobei er die Eingabewertbögen zum Teil allein abgezeichnet habe.
  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02
    Der Bundesfinanzhof habe in seiner Entscheidung vom 26.08.1992 ( VII R 50/91) ausgeführt, dass beim Haftungstatbestand der Steuerhinterziehung unabhängig von dem Maß des Verschuldens für den Umfang der Haftung darauf abzustellen sei, inwieweit das strafrechtlich relevante Verhalten für den Schaden in Gestalt der Nichtentrichtung der geschuldeten Steuer ursächlich gewesen sei.
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung;

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02
    Der Senat kann dabei offen lassen, ob der Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO voraussetzt, dass die Finanzbehörde keine Kenntnis von dem wahren Sachverhalt hat, so dass die Steuerverkürzung oder die Erlangung von Steuervorteilen auf einem durch eine Täuschungshandlung des Täters hervorgerufenen Irrtum der Finanzbehörde beruhen muss (so Kohlmann, Steuerstrafrecht, Köln 1972 ff., § 370 AO Randnummer - Rdnr. - 44 ff. mit weiteren Nachweisen - mwN - Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 5. Auflage München 2001, § 370 AO Rdnr. 201; Hellmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Köln 1951 ff., § 370 Rdnr. 78 und 199 ff.), oder ob es ausreicht, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen in anderer Weise als durch eine Täuschung für die Steuerverkürzung ursächlich werden (so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH -, vgl. stellvertretend Urteil vom 19.10.1999 5 StR 178/99, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1999, 854).
  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 33/85

    Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02
    Auch der Bundesfinanzhof habe im Urteil vom 28.04.1998 ( IX R 49/96, BStBl. II 1989, 458) eine durch einen Steuerbeamten begangene Steuerhinterziehung angenommen, weil dieser durch die Eintragung falscher Angaben in die Eingabewertbögen bewirkt habe, dass die Einkommensteuer zu niedrig festgesetzt worden sei, wobei er die Eingabewertbögen zum Teil allein abgezeichnet habe.
  • BFH, 27.06.1991 - V R 9/86

    Ein Steuerpflichtiger schuldet Hinterziehungszinsen auch dann, wenn ein Dritter

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02
    Zum anderen habe der Bundesfinanzhof im Urteil vom 27.06.1991 ( V R 9/86) ausgeführt, dass ein Steuerpflichtiger Hinterziehungszinsen auch dann schulde, wenn ein Dritter die Steuerhinterziehung begangen und die hinterzogenen Beträge auf betrügerische und treuwidrige Weise zu Lasten des Steuerpflichtigen für sich vereinnahmt habe.
  • BGH, 26.11.1954 - 1 StR 740/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Brandenburg, 25.11.2003 - 1 K 2687/02
    Sein Wissen war dieser nicht mehr zuzurechnen (so wohl auch die Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil vom 26.11.1954 1 StR 740/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1955, 192, im Einzelnen wiedergegeben bei Kohlmann, aaO, § 370 Rdnr. 16.6b.
  • BFH, 25.10.2005 - VII R 10/04

    Steuerhinterziehung durch EDV-Eingaben eines FA-Sachbearbeiters

    Das FG hat die Haftungsbescheide des FA nach dem vom Kläger erfolglos angestrengten Einspruchsverfahren durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 544 veröffentlichte Urteil aufgehoben.
  • FG Brandenburg, 10.06.2005 - 1 S 169/05

    Eigener Kostenerstattungsanspruch des Bevollmächtigten nach § 126 ZPO nur bei

    Der Antragsteller war im Verfahren 1 K 2687/02 Prozessbevollmächtigter des Klägers; der Antragsgegner war Beklagter dieses Verfahrens.

    Mit Urteil vom 25.11.2003 gab der Senat der Klage im Verfahren 1 K 2687/02 statt und legte die Kosten dem Antragsgegner als dem Beklagten dieses Verfahrens auf.

    gegen den Antragsgegner die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 06.04.2004 zum Aktenzeichen 1 K 2687/02, geändert durch Beschluss vom 05.11.2004 (Aktenzeichen 1 KO 720/04), zu verfügen.

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