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   FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04   

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https://dejure.org/2006,13974
FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04 (https://dejure.org/2006,13974)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2006 - 5 K 2257/04 (https://dejure.org/2006,13974)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2006 - 5 K 2257/04 (https://dejure.org/2006,13974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines Verlustfeststellungsbescheides zur Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Voraussetzung für das Entstehen des Auflösungsgewinns oder Auflösungsverlustes nach Veräußerung von Anteilen einer GmbH; Möglichkeit zur ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Verlustfeststellungsbescheides zur Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Voraussetzung für das Entstehen des Auflösungsgewinns oder Auflösungsverlustes nach Veräußerung von Anteilen einer GmbH; Möglichkeit zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellter Antrag auf Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids zur Berücksichtigung von Bürgschaftsaufwendungen als Auflösungsverlust nach § 17 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellter Antrag auf Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids zur Berücksichtigung von Bürgschaftsaufwendungen als Auflösungsverlust nach § 17 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Enthält der Einkommensteuerbescheid keine entsprechende Belehrung, so kann dieser Antrag binnen eines Jahres seit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids gestellt werden (BFH, Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BStBl. II 2002, 817 m.w.N.).

    Ausweislich der Eintragung des verlorenen Stammkapitals in der Einkommensteuererklärung 1994 war dem Kläger jedenfalls bekannt, dass  Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung steuerlich relevant sein können (anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978 entschiedenen Fall).  Beruht die Geltendmachung nur des Verlustes des Stammkapitals im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der Annahme, Zahlungen aus der Bürgschaft seien erst mit  dem Abfluss als nachträgliche Anschaffungskosten geltend zu machen, wäre dies ggf. im Sinne groben Verschuldens des an der Steuererklärung mitwirkenden Beraters dem Kläger zuzurechnen (BFH, Urteil vom 9. Mai 2001 a.a.O.).

  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93

    Darlehn unter nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteil vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BStBl II 1995, 264 m.w.N.).  Dem Kläger war mindestens, seitdem er im Mai 1996 Schuldanerkenntnisse gegenüber der Gläubigerbank abgegeben hatte, bekannt, dass er aus den selbstschuldnerischen Bürgschaften in Anspruch genommen wird.
  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02

    Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    (BFH, Urteil vom 25. März 2003 VIII R 24/02,  BFH/NV 2003, 1305 m.w.N.).  Vorliegend war die Verpflichtung des Klägers mindestens im Mai 1996 entstanden und konnte bei anzunehmender Leistungsfähigkeit und abzusehender alleiniger Schuldnerschaft ggf. in voller Höhe als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Ausweislich der Eintragung des verlorenen Stammkapitals in der Einkommensteuererklärung 1994 war dem Kläger jedenfalls bekannt, dass  Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung steuerlich relevant sein können (anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978 entschiedenen Fall).  Beruht die Geltendmachung nur des Verlustes des Stammkapitals im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der Annahme, Zahlungen aus der Bürgschaft seien erst mit  dem Abfluss als nachträgliche Anschaffungskosten geltend zu machen, wäre dies ggf. im Sinne groben Verschuldens des an der Steuererklärung mitwirkenden Beraters dem Kläger zuzurechnen (BFH, Urteil vom 9. Mai 2001 a.a.O.).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Bei der Beurteilung, ob nachträgliche Anschaffungskosten entstanden sind, kommt es  nicht darauf an, ob die Aufwendungen abgeflossen sind, sondern ob die Verpflichtung dazu entstanden ist (BFH, Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Verbleibender Verlustvortrag sind die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte.  Zu den rück- bzw. vortragsfähigen Verlusten zählt auch ein Verlust, den ein wesentlich beteiligter Gesellschafter anlässlich der Auflösung der Kapitalgesellschaft erleidet (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R22/92, BStBl. II 2001, 385 m.w.N.).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Entscheidend ist, ob der für die Berechnung des Auflösungsverlustes maßgebliche Sachverhalt feststeht (BFH, Beschluss vom 17. November 2004 VIII B 129/04, BFH/NV 2005, 540), unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung des Bürgen (ständige Rechtsprechung, BFH, Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BStBl. II 1998, 660 m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    (BFH, Urteil vom 12. Juni 2002, XI R 26/01, BStBl. II 2002, 681).
  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Voraussetzung für den erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug  ist, dass der zugrunde liegende - bisher keinen Verlust ausweisende - Steuerbescheid noch entsprechend geändert werden kann, auch wenn eine Änderung mangels steuerlicher Auswirkung unterbleibt (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1998, XI R 62/97, BStBl. II 2000, 3 m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2006 - XI R 33/04

    Feststellung des verbleibenden Verlustsabzugs gemäß § 10d EStG bei

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.04.2006 - 5 K 2257/04
    Nichts anderes ergibt sich auch aus dem Urteil des BFH vom 1. März 2006 XI R 33/04; DStR 2006, 751).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 25/05

    Verbleibender Verlustabzug; erstmalige Feststellung

  • BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04

    Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze

  • FG Köln, 11.05.2005 - 4 K 2205/02

    Verlustfeststellung und Lohnsteuer

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 13 K 13010/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bedeutung der Verlustfeststellung i.S.v. § 181 Abs. 5

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 27. April 2006 (Az. 5 K 2257/04) und des BFH vom 17. September 2008 (Az. IX R 92/07) Bezug genommen.

    Darüber hinaus haben dem Gericht die Streitakten des Finanzgerichts Brandenburg (Az. 5 K 2257/04) und des BFH (Az. IX R 92/07) vorgelegen.

  • BFH, 17.09.2008 - IX R 92/07

    Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG -

    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1435 veröffentlicht.
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