Rechtsprechung
FG Hamburg, 07.03.2002 - II 472/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Änderung von einheitlichen und gesonderten Feststellungen von Einkünften aus Kapitalvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- FG Rheinland-Pfalz, 21.04.1999 - 1 K 1850/95
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.04.1995 - VIII R 10/94
Kosten für die Erstellung der Feststellungserklärung und der Vermögensaufstellung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.07.1994 - XI R 55/93
1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer …
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- BFH, 18.05.1988 - X R 57/82
Umsatzsteuererklärung - Irrtum des Buchhalters - Bruttoumsatz - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.06.1994 - II R 120/91
Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrStG muß für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.05.1987 - III R 220/83
Betriebliche Veranlassung - Prozeß vor den Finanzgerichten - Kosten - Gewerbliche …
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- FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 190/06
Abgabenordnung: Voraussetzungen eines Ergänzungsbescheides gem. § 179 Abs. 3 AO
Da es im Übrigen bei der Entscheidung über die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten aber nicht auf die persönlichen Verhältnisse eines Gesellschafters oder Gemeinschafters ankommt, gehört die Entscheidung über diese Besteuerungsgrundlage in die gesonderte Feststellung (FG Hamburg vom 07.03.2002 II 472/00, zitiert nach juris).Ein solcher Fehler kann über § 179 Abs. 3 AO nicht korrigiert werden, da diese Vorschrift nicht der Durchbrechung der Bestandskraft, sondern lediglich zur Komplettierung lückenhafter Bescheide dient (FG Hamburg vom 07.03.2002 II 472/00, zitiert nach juris).