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   FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11   

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FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11 (https://dejure.org/2012,6666)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2012 - 4 V 288/11 (https://dejure.org/2012,6666)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 4 V 288/11 (https://dejure.org/2012,6666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Finanzprozessrecht: Vorläufige Vollstreckbarkeit eines beschwerdefähigen AdV-Beschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzprozessrecht: Vorläufige Vollstreckbarkeit eines beschwerdefähigen AdV-Beschlusses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzprozessrecht: Vorläufige Vollstreckbarkeit eines beschwerdefähigen AdV-Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 955
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11

    Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    Sie nimmt zur Begründung ihres Antrags Bezug auf ihren gegenüber dem Antragsgegner gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie die in Kopie beigefügten Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg vom 16.09.2011 (4 V 133/11, juris) und des Finanzgerichts München vom 04.10.2011 (14 V 2155/11, juris).

    Die Antragstellerin beantragt, die Vollziehung der angemeldeten Kernbrennstoffsteuer in Höhe von EUR ... zunächst bis einen Monat nach Zustellung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs über die beiden dort anhängigen Beschwerden (Az. VII B 171/11, Az. VII B 185/11) gegen die Gewährung der Aufhebung der Vollziehung in den Parallelverfahren vor dem FG Hamburg (Az. 4 V 133/11) und dem FG München (Az. 14 BV 2155/11), längstens bis einen Monat nach Zustellung der Entscheidung über den Abschluss der Klage, auszusetzen.

    Der beschließende Senat hält an seiner im Beschluss vom 16.09.2011 (4 V 133/11) geäußerten und eingehend begründeten Auffassung fest, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob dem Bund für den Erlas der mit dem KernbrennStG eingeführten "neue(n) Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen" (vgl. BT-Drucksache 17/3057 vom 25.09.2010 - Entwurf eines KernbrStG) eine Gesetzgebungskompetenz zusteht.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf den Inhalt des Beschlusses vom 16.09.2011 (4 V 133/11) Bezug, der den Beteiligten dieses Verfahrens bekannt ist.

    Die auch insoweit bei Beschlussfassung in der Sache 4 V 133/11 bestehenden ernsthaften Zweifel des Senat sind durch den Vortrag der Antragsgegner nicht entkräftet worden.

  • BFH, 30.01.1973 - VII B 128/71

    Vollstreckung aus Titeln - Abschließende Regelung - Beschwerde - Aufschiebende

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    Aus welchen Titeln vollstreckt wird, ist für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit im § 151 Abs. 2 FGO erschöpfend geregelt (im Anschluss an BFH, Beschluss vom 30.01.1973, VII B 128/71).

    Aus welchen Titeln vollstreckt wird, ist für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit in § 151 Abs. 2 FGO erschöpfend geregelt (BFH, Beschluss vom 30.01.1973, VII B 128/71, BFHE 108, 479, BStBl II 1973, 499).

    Darin, dass der Gesetzgeber in § 151 Abs. 2 Nr. 1 FGO die Endurteile und Entscheidungen im Sinne der §§ 704, 794 ZPO zusammengefasst hat und für sie beide - und nicht nur für Endurteile wie in § 704 ZPO geregelt - verlangt, dass sie rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind, zeigt sich, dass im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung auch andere Entscheidungen als Endurteile für vorläufig vollstreckbar erklärt werden können (vgl. BFH, Beschluss vom 30.01.1973, VII B 128/71, BFHE 108, 479, BStBl II 1973, 499).

  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    Der Antragsgegner führt vorsorglich im Hinblick auf etwaigen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aus, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der herrschenden Meinung im Schrifttum für eine Aufhebung der Vollziehung ein berechtigtes Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich sei, auch soweit die Zweifel die Gesetzgebungskompetenz beträfen (unter Bezugnahme auf BFH, Entscheidung vom 10.02.1984, III B 40/83).

    Die insoweit vom Antragsgegner zitierte Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1984 (Beschluss vom 10.02.1984, III B 40/83, BFHE 140, 396) ist nicht auf das vorliegende Verfahren übertragbar.

  • FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11

    Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    Sie nimmt zur Begründung ihres Antrags Bezug auf ihren gegenüber dem Antragsgegner gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie die in Kopie beigefügten Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg vom 16.09.2011 (4 V 133/11, juris) und des Finanzgerichts München vom 04.10.2011 (14 V 2155/11, juris).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch das Finanzgericht München in einer weiteren Parallelsache mit Beschluss vom 04.10.2011 ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes festgestellt hat (14 V 2155/11).

  • BFH, 19.02.2010 - II B 122/09

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    Die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (vgl. BFH, Beschluss vom 19.02.2010, II B 122/09, BFH/NV 2010, 1144).
  • BFH, 06.11.1987 - III B 101/86

    Höchstbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG für 1984 und 1985 verfassungsgemäß;

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    In jenem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (vom 06.01.1987, III B 101/86, BFHE 151, 428) gehabt, in dem dieser eine beantragte Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Kürzung eines Ausbildungsfreibetrags für Kinder von DM 4.200 auf DM 2.100 (siehe insoweit BVerfG, Beschluss vom 26.01.1994, BVerfGE 89, 346, über den Vorlagebeschluss des FG Bremen vom 20.12.1985, EFG 1986, 126, auf den der angesprochene Beschluss des BFH vom 06.01.1987 Bezug nimmt) abgelehnt hatte im Hinblick auf die Breitenwirkung und erwartete Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe.
  • BFH, 19.10.2009 - XI B 60/09

    Sicherheitsleistung bei ausgesetzter Umsatzsteuer aus dem Betrieb von

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    Eine Sicherheitsleistung ist zum anderen nicht angezeigt, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Unterliegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren die Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 19.10.2009, XI B 60/09, BFH/NV 2010, 58; BFH, Beschluss vom 03.02.2005, I B 208/04, BFHE 209, 204).
  • BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    In jenem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (vom 06.01.1987, III B 101/86, BFHE 151, 428) gehabt, in dem dieser eine beantragte Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Kürzung eines Ausbildungsfreibetrags für Kinder von DM 4.200 auf DM 2.100 (siehe insoweit BVerfG, Beschluss vom 26.01.1994, BVerfGE 89, 346, über den Vorlagebeschluss des FG Bremen vom 20.12.1985, EFG 1986, 126, auf den der angesprochene Beschluss des BFH vom 06.01.1987 Bezug nimmt) abgelehnt hatte im Hinblick auf die Breitenwirkung und erwartete Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe.
  • BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    Die vorstehend zitierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die zunehmend auf Kritik stößt (vgl. BFH, Beschluss vom 25. August 2009, VI B 69/09, BFHE 226, 85, m. w. N.; ausdrücklich offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 24.10.2011, juris), steht vorliegend indes der Aufhebung der bereits vollzogenen Steueranmeldung nicht entgegen.
  • FG Bremen, 20.12.1985 - I 132/85

    Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) a.F.;

    Auszug aus FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
    In jenem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (vom 06.01.1987, III B 101/86, BFHE 151, 428) gehabt, in dem dieser eine beantragte Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der Kürzung eines Ausbildungsfreibetrags für Kinder von DM 4.200 auf DM 2.100 (siehe insoweit BVerfG, Beschluss vom 26.01.1994, BVerfGE 89, 346, über den Vorlagebeschluss des FG Bremen vom 20.12.1985, EFG 1986, 126, auf den der angesprochene Beschluss des BFH vom 06.01.1987 Bezug nimmt) abgelehnt hatte im Hinblick auf die Breitenwirkung und erwartete Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe.
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

  • BFH, 17.05.2005 - I B 109/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

  • BVerfG, 06.04.1988 - 1 BvR 146/88
  • BFH, 28.08.2012 - VII B 22/12

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Erhebung der Kernbrennstoffsteuer

  • BFH, 02.04.2009 - II B 157/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Abschluss des Bauvertrags vor Wirksamwerden

  • BFH, 30.10.2008 - II B 58/08

    Pick-Up als PKW

  • BFH, 09.03.2012 - VII B 185/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz bei Vorrang öffentlicher Interessen am

  • BFH, 09.03.2012 - VII B 171/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit und die Abwendungsbefugnis beruht auf § 151 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 151 Abs. 3 FGO analog, § 155 FGO i. V. m. § 708 Nr. 10, § 711 ZPO (vgl. Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 V 288/11 -, EFG 2012, 955).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit und die Abwendungsbefugnis beruht auf § 151 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 151 Abs. 3 FGO analog, § 155 FGO i. V. m. § 708 Nr. 10, § 711 ZPO (vgl. Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 V 288/11 -, EFG 2012, 955).
  • FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11

    Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG

    Das Finanzgericht Hamburg und das Finanzgericht München haben in ihren Entscheidungen ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes geäußert und Aussetzung der Vollziehung gewährt (veröffentlichte Entscheidung: des FG Hamburg, Beschlüsse vom 16.09.2011, 4 V 133/11, EFG 2011, 2103, und vom 10.01.2012, 4 V 288/11, EFG 2012, 955; des FG München, Beschluss vom 04.10.2011, 14 V 2155/11, DStRE 2012, 48).
  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit und die Abwendungsbefugnis beruht auf § 151 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 151 Abs. 3 FGO analog, § 155 FGO i. V. m. § 708 Nr. 10, § 711 ZPO (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2012, 4 V 288/11, mit weiterer Begründung).
  • FG Münster, 19.01.2022 - 8 V 3108/21

    Feststellungsanspruch eines Unternehmens für Veredelung und Verpackung von

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit und die Abwendungsbefugnis beruht auf § 151 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 151 Abs. 3 FGO analog, § 155 FGO i. V. m. § 708 Nr. 10, § 711 ZPO (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2012, 4 V 288/11, juris mit weiterer Begründung).
  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

    Wegen der Beschwerdezulassung war der Beschluss in Bezug auf die Kostenfolge für vorläufig vollstreckbar zu erklären (Beschluss des FG Hamburg vom 10.01.2012 4 V 288/11, EFG 2012, 955, mit Anmerkung Rosenke).
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