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   FG Hamburg, 14.11.1995 - VII 46/93   

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https://dejure.org/1995,15936
FG Hamburg, 14.11.1995 - VII 46/93 (https://dejure.org/1995,15936)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.1995 - VII 46/93 (https://dejure.org/1995,15936)
FG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 1995 - VII 46/93 (https://dejure.org/1995,15936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitlich und gesonderte Feststellung der einkommenssteuerrechtlichen und körperschaftssteuerrechtlichen Einkünfte bei Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ; Atypische stille Gesellschaft, bei der der stille Gesellschafter Mitunternehmerrisiko trägt und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 518
  • EFG 1996, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.05.1995 - I R 74/93

    1. Zinsen aus einer atypisch stillen Beteiligung an einer US-Kapitalgesellschaft

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  • BFH, 27.01.1982 - I R 5/78

    Einkünfte aus stiller Beteiligung - Dividende - DBA-Schweiz - Kapitalertragsteuer

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  • BFH, 27.01.1994 - IV R 114/91

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Rückfallklausel bei einer schenkweise

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  • BFH, 21.07.1999 - I R 110/98

    DBA-Schweiz: Abkommensrechtliche Behandlung der Gewinnanteile aus atypisch

    Der Ansicht, daß die abkommensrechtliche Neuregelung in bezug auf das vorher geltende Recht ohne Aussagekraft sei (FG Hamburg, Urteil vom 14. November 1995 VII 46/93, EFG 1996, 240), vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.10.1998 - 5 K 3314/97

    Atypisch stille Beteiligung an schweizer Kapitalgesellschaft

    An dieser Auffassung sei trotz der Entscheidung des FG Hamburg vom 14. November 1995 (EFG 1996, 240) festzuhalten, da dieses Urteil aus verschiedenen Gründen unzutreffend sei.

    Bestätigt werde diese Auffassung durch das Urteil des FG Hamburg vom 14. November 1995 (EFG 1996, 240) .

  • BFH, 23.10.1996 - I R 10/96

    Keine Steuerfreistellung der Einkünfte aus atypisch stiller Beteiligung an einer

    Einspruch und Klage, mit denen die Kläger unter Berufung auf Art. 7, 24 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz (DBA-Schweiz) Steuerfreistellung begehrten, hatten keinen Erfolg (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 240).
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