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   FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13   

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FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13 (https://dejure.org/2016,6744)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2016 - 2 K 54/13 (https://dejure.org/2016,6744)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 2 K 54/13 (https://dejure.org/2016,6744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 GewStG 2002, § 2 Abs 2 GewStG 2002, § 7 GewStG 2002, § 9 Nr 1 S 2 GewStG 2002 vom 19.12.2008, § 9 Nr 3 GewStG 2002
    Gewerbesteuer: Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen Gewerbeertrags einer Immobilien-KG mit ausschließlich im Ausland belegenen Immobilien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerliche Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen (SBE) und -ausgaben (SBA) der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG bei der Vermietung eines in den Niederlanden belegenen Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Gewerbesteuerliche Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen (SBE) und -ausgaben (SBA) der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG bei der Vermietung eines in den Niederlanden belegenen Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer: Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen Gewerbeertrags einer Immobilien-KG mit ausschließlich im Ausland belegenen Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderbetriebseinnahmen einer Immobilien-KG - mit ausschließlich ausländischen Immobilien

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter (Initiatoren) eines geschlossenen Immobilienfonds

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 747
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (51)

  • BFH, 23.02.2011 - I R 52/10

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Gewerbesteuerpflichtig sind neben originär gewerblich tätigen Personengesellschaften deshalb auch solche, die nach Maßgabe der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt sind (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 464; vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    Dies führt grundsätzlich bei Beteiligungen insbesondere von natürlichen Personen und Personengesellschaften als Kommanditisten dazu, dass der Tatbestand des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und damit die auf die Gewerbesteuerpflicht durchschlagende gewerbliche Prägung erst mit Eintragung im Handelsregister beginnt, da erst zu diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Haftung natürlicher Personen beschränkt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354; vom 4. Februar 2009 II R 41/07, BStBl II 2009, 600).

    Ein Widerspruch zwischen den BFH-Urteilen vom 23. Februar 2012 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354 und vom 18. Juli 1990 I R 98/87, BStBl II 1990, 1073 besteht nicht.

    So war für den BFH ein fehlendes vertragliches Nutzungsrecht für den Fall unbeachtlich, dass die Geschäftsführer der Komplementärin einer KG für diese faktisch aus den Geschäftsräumen der Kommanditisten-GmbHs handelten, deren Geschäftsführer sie ebenfalls waren (BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    Denn auch vorliegend hätte die Klägerin eine Betriebsstätte in den Räumlichkeiten der Obergesellschaft, wenn sie dort nicht selbst tätig geworden wäre, sondern die Obergesellschaft als Subunternehmer für die von ihr erledigten Aufgaben eingesetzt und diese fortlaufend überwacht hätte (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BStBl II 2007, 94, m. w. N.).

    Dies muss auch gelten, wenn im vorliegenden Fall den die Klägerin leitenden Personen zugleich die Leitung der Obergesellschaft oblag und die geforderte Überwachung gleichsam durch eine Identität der Leitungsorgane ersetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    In Abzug zu bringen sind dann die entsprechenden Betriebsausgaben (BFH-Urteile vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    Dies gilt auch bei der Aufteilung zwischen inländischen und ausländischen Einkünften (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Gewerbesteuerpflichtig sind neben originär gewerblich tätigen Personengesellschaften deshalb auch solche, die nach Maßgabe der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt sind (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 464; vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354).

    Dabei kann auch auf den im Gesellschaftsvertrag beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zurückgegriffen werden (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 464).

    Dass die Kapitalanlage als solche, jenseits der gewerblichen Prägung, zum Bereich der Vermögensverwaltung gehört, ist insoweit unschädlich (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 464).

    Demgegenüber unterliegt bei der gewerblich geprägten Personengesellschaft die vermögensverwaltende Tätigkeit von dem Zeitpunkt an der Gewerbesteuer, zu dem nicht mehr von bloßen Vorbereitungshandlungen gesprochen werden kann (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 464).

  • BFH, 13.06.2006 - I R 84/05

    Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Denn auch vorliegend hätte die Klägerin eine Betriebsstätte in den Räumlichkeiten der Obergesellschaft, wenn sie dort nicht selbst tätig geworden wäre, sondern die Obergesellschaft als Subunternehmer für die von ihr erledigten Aufgaben eingesetzt und diese fortlaufend überwacht hätte (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BStBl II 2007, 94, m. w. N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH begründet die gewerbliche Vermietung keine Betriebsstätte im vermieteten Objekt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BFH/NV 2006, 2334).

    Diese können zwar unter Umständen in einer Überwachung des Subunternehmers bestehen, was aber wiederum eine gewisse Nachhaltigkeit erfordert (BFH-Urteil vom 13. Juni 2006 I R 84/05, BStBl II 2007, 94; Buciek in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 12 AO Rn. 20, m. w. N.).

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 58/95

    Gewerbesteuer: Betriebsstätte eines Schiffahrtsunternehmens

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Stätte der Geschäftsleitung ist der Ort, von dem aus die wesentlichen leitenden Funktionen des Unternehmens, Weisungen und Richtlinien für den Betrieb des Unternehmens ausgehen und an dem die für die Geschäftsführung im weitesten Sinn entscheidenden Anordnungen und Verfügungen getroffen werden (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juli 1997 IV R 58/95, BStBl II 1998, 86; vom 16. Dezember 1998 I R 138/97, BStBl II 1999, 437).

    Bei einer GmbH & Co. KG wie der Klägerin ist dies regelmäßig der Ort, an dem der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH überwiegend die maßgebenden Entscheidungen für die KG trifft und die ihm obliegenden Aufgaben tatsächlich wahrnimmt (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1997 IV R 58/95, BStBl II 1998, 86).

  • BFH, 25.05.2011 - I R 95/10

    Keine sog. Qualifikationsverkettung bei subjektivem Qualifikationskonflikt -

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Insbesondere macht die Vermietung eines im Ausland gelegenen Grundstücks dieses noch nicht zu einer Betriebsstätte des im Inland ansässigen Vermieters (vgl. BFH-Urteile vom 6. Juli 1978 IV R 24/73, BStBl II 1979, 18; vom 25. Mai 2011 I R 95/10, BStBl II 2014, 760).

    Trotz Auslegung des Begriffs der Einkünfte aus gewerblichem Unternehmen nach innerstaatlichem Recht (vgl. Art. 2 Abs. 2 DBA-Niederlande) schlägt nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, die Umqualifizierung aufgrund gewerblicher Prägung genauso wie die gewerbliche "Infizierung" nicht auf die abkommensrechtliche Ebene durch (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 2010 I R 81/09, BStBl II 2014, 754; vom 25. Mai 2011 I R 95/10, BStBl II 2014, 760).

  • FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier:

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Aus der gebotenen gesellschafterbezogenen Sichtweise unter Rückgriff auf § 42 AO stellen diese Aufwendungen somit in voller Höhe Anschaffungskosten der Immobilie dar (vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. März 2012 1 K 275/09, DB 2013, 1031).

    Denn aus Sicht der Anleger (Treugeberkommanditisten) stehen die Aufwendungen aufgrund der von ihnen nicht beeinflussbaren Projekt- und Vertragsgestaltung allein mit dem Erwerb der Immobilie in wirtschaftlichem Zusammenhang (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. März 2012 1 K 275/09, DB 2013, 1031; wohl entgegen FG Hamburg Urteil vom 16. April 2010 5 K 114/08, EFG 2011, 539).

  • FG Düsseldorf, 18.06.2007 - 17 K 923/05

    Beteiligung einer finanzierenden Bank an einer Grundstücksvermietungsgesellschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Einen solchen habe jedenfalls das FG Düsseldorf (Urteil vom 18. Juni 2007 17 K 923/05 F) für Zinsen als SBE im Rahmen von sogenannten Bankenbeteiligungsmodellen angenommen.

    Aus der Einbeziehung der Sondervergütungen in den Gewerbeertrag kann aber nicht pauschal geschlossen werden, dass diese automatisch auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallen und aus dem Gewerbeertrag gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG herauszurechnen sind (anders ggf. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2007 17 K 923/05 F, EFG 2007, 1696 zu an einen Mitunternehmer gezahlte Zinsen).

  • BFH, 28.07.1993 - I R 15/93

    Zur deutschen Geschäftsleitungsbetriebsstätte eines niederländischen

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Gemäß § 12 Satz 2 Nr. 1 AO ist dies auch die Stätte der Geschäftsleitung, wobei nicht notwendigerweise eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu fordern ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 I R 15/93, BStBl II 1994, 148).

    Eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient, ist hierfür nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 I R 15/93, BStBl II 1994, 148).

  • BFH, 04.02.2009 - II R 41/07

    Eintragung in das Handelsregister als Voraussetzung für die Beurteilung einer

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Zwischen ihrer Gründung durch Vertrag und Eintragung im Handelsregister ist sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten in entsprechender Anwendung der §§ 128 f. HGB grundsätzlich persönlich haften (BFH-Urteil vom 4. Februar 2009 II R 41/07, BStBl II 2009, 600 m. w. N. zur Rspr. des Bundesgerichtshofs - BGH).

    Dies führt grundsätzlich bei Beteiligungen insbesondere von natürlichen Personen und Personengesellschaften als Kommanditisten dazu, dass der Tatbestand des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und damit die auf die Gewerbesteuerpflicht durchschlagende gewerbliche Prägung erst mit Eintragung im Handelsregister beginnt, da erst zu diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Haftung natürlicher Personen beschränkt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354; vom 4. Februar 2009 II R 41/07, BStBl II 2009, 600).

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Auszug aus FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
    Der Gewerbeertrag gemäß § 7 GewStG umfasst entsprechend der einkommensteuerlichen Handhabung auch die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sowie die SBE und SBA der Mitunternehmer (BFH-Beschluss vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BStBl II 1993, 616).
  • BFH, 03.08.1972 - IV R 235/67

    Gewerbesteuerpflicht der GmbH & Co. KG wegen ihrer Rechtsform; Anwendung der

  • FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04

    Besteuerung von aus dem Verkauf von im Ausland (Großbritannien) gelegenem

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

  • BFH, 28.02.2013 - III R 35/12

    Aufzugsanlage in einer Bäckerei

  • BFH, 07.12.1994 - I K 1/93

    Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften

  • BFH, 10.07.1974 - I R 248/71

    Kürzungsvorschrift des § 9 Ziff. 3 GewStG betrifft auch auf ausländische

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
  • BFH, 08.09.2010 - I R 74/09

    Abkommensrechtliche Behandlung von Lizenzzahlungen als Sondervergütungen nach §

  • BFH, 28.03.1985 - IV R 80/82

    Gewerbesteuer - Reiseveranstalter - Auslandsreisen - Betriebsstätte im Ausland -

  • BFH, 07.08.1990 - IX R 70/86

    Bauherrengemeinschaft. Anschaffungskosten oder Werbungskosten?

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

  • BFH, 08.05.2001 - IX R 10/96

    Werbungskosten bei Beteiligung an Immobilienfonds

  • BFH, 23.01.1991 - I R 22/90

    Ort der Geschäftsleitung einer Gesellschaft ist im allgemeinen der Ort des Büros

  • FG München, 24.09.1990 - 13 K 13707/85
  • BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04

    Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag

  • BFH, 26.02.1992 - I R 53/90

    Keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

  • BFH, 05.02.2002 - VIII R 31/01

    Verpflichtungen des BGB-Innengesellschafters gegenüber Gläubigern des

  • BFH, 19.12.2007 - I R 46/07

    Anwendung einer subjekt-to-tax-Klausel - Auslegung ausländischen Rechts -

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 159/84

    Ermessensfehler - Sonderabschreibungen - Versagung - Brauerei - Verpachtete

  • BFH, 16.12.1998 - I R 138/97

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht bei im Inland tätigen ausländischen

  • BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83

    Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds

  • BFH, 06.07.1978 - IV R 24/73

    Überlassung eines Gebäudes - Organgesellschaft - Eigengewerbliche Nutzung -

  • BFH, 15.04.1999 - IV R 11/98

    Erweiterte Kürzung bei mittelbarer Beteiligung

  • BFH, 11.12.2013 - I R 4/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 63/95

    Zurechnung von Mieteraufbauten beim Vermieter oder Mieter?

  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

  • BFH, 28.06.1973 - IV R 97/72

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für das Besitzunternehmen in Fällen

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 28.04.2010 - I R 81/09

    Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

  • BFH, 07.08.2008 - IV R 36/07

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für grundstücksverwaltende

  • BFH, 21.07.1999 - I R 71/98

    DBA-USA: Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden

  • BFH, 13.03.1981 - III R 132/79

    Gründergesellschaft ist mit der später entstandenen Aktiengesellschaft bei der

  • BFH, 08.04.1960 - III 129/57 U

    Beginn der Steuerpflicht einer GmbH, die noch nicht im Handelsregister

  • BFH, 18.07.1990 - I R 98/87

    Gewerbesteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt nicht schon bei Verwaltung

  • BFH, 21.05.1997 - I R 79/96

    Verfahren zur Freistellung von DBA-Einkünften (§ 50 d EStG )

  • FG Düsseldorf, 10.08.2023 - 8 K 2364/19

    Geschäftsleitungsbetriebsstätte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

    Dass die Ausweitung durch neue Investitionen bereits den bisherigen Planungen entsprochen hätte und damit ein gewöhnliches Geschäft gewesen wäre (siehe zu einer solchen Fallgestaltung FG Hamburg Urteil vom 16.02.2016 2 K 54/13, juris Rz 57-58, nicht abgedruckt in EFG 2016, 747 rkr.; ebenso Jickeli, in: MüKoHGB, 5. Aufl. 2022, HGB § 116 Rz 23), ist angesichts der tatsächlichen Entwicklung und den nicht vorhandenen Mitteln hierzu weder vorgetragen noch ersichtlich.
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