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   FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01   

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FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01 (https://dejure.org/2003,10977)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2003 - III 440/01 (https://dejure.org/2003,10977)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2003 - III 440/01 (https://dejure.org/2003,10977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1
    Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Vermietung und Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Vermietung und Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorausetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels; Möglichkeit gerichtlicher Zwischenentscheidung; Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs; Kurzzeitige und langfristige Vermietung von Wohnräumen und Apartments mit und ohne Nebenleistungen; Erwerb, Unterhaltung ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Gewerbesteuer: Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Vermietung und Grundstückshandel:

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 63/96

    1. Keine Fortführung des Betriebs eines ehemaligen Versicherungsbezirksdirektors

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Lässt sich hingegen ein organisatorischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Zusammenhang nicht feststellen, handelt es sich folglich um mehrere Betriebe, die jeder für sich steuerlich zu erfassen sind (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573 ).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liegt insbesondere vor, wenn die verschiedenen Betätigungen demselben Gewerbezweig zuzurechnen sind oder wenn eine enge wechselseitige gegenständliche oder technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369 , BStBl II 1997, 573 ; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816 ; Hessisches FG Urteil vom 06. November 2000 4 K 1984/00, EFG 2001, 591).

    Für einen "organisatorischen Zusammenhang" ist beispielsweise kennzeichnend, dass die Unternehmensbereiche in einem Geschäftslokal untergebracht sind, dass die Tätigkeiten unter Einsatz derselben Arbeitskräfte ausgeübt oder dass die Waren, Betriebsmittel oder Dienstleistungen gemeinsam eingekauft und bezahlt werden (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573 ).

    Ein "finanzieller Zusammenhang" ist anzunehmen, wenn gemeinsame Aufzeichnungen geführt oder gemeinsame Bankverbindungen unterhalten oder gemeinsame Kassenabrechnungen vorgenommen oder gemeinsame Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen erstellt werden (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369 , BStBl II 1997, 573 ; vom 25. April 1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).

  • BFH, 21.12.2000 - X B 111/00

    Selbständige Gewerbebetriebe

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Ob mehrere gewerbliche Betätigungen bei einem Einzelunternehmer zu mehreren selbständigen Gewerbebetrieben führen, richtet sich nach der sachlichen Selbständigkeit der einzelnen Betätigungen (Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816 ).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liegt insbesondere vor, wenn die verschiedenen Betätigungen demselben Gewerbezweig zuzurechnen sind oder wenn eine enge wechselseitige gegenständliche oder technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369 , BStBl II 1997, 573 ; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816 ; Hessisches FG Urteil vom 06. November 2000 4 K 1984/00, EFG 2001, 591).

    Die sich hieran anschließende Gesamtwürdigung dieser Tatsachen obliegt dem Tatsachenrichter und hat alle bedeutenden Umstände unter Berücksichtigung des allgemeinen Erfahrungswissens zu erfassen (BFH-Urteile vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816 ; vom 09. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901 ; FG Köln Urteil vom 20. September 2001 10 K 4166/96, EFG 2002, 39).

  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 4166/96

    Abgrenzung eines einheitlichen von mehreren selbständigen Gewerbebetrieben

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Sobald er die Aktivitäten bündelt, um beispielsweise eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, liegt eine Wirtschaftseinheit vor (BFH-Urteil vom 01. Februar 2001 III R 11/98 u.a., BFH/NV 2001, 899 ; FG Köln Urteil vom 20. September 2001 10 K 4166/96, EFG 2002, 39).

    Auf einen organisatorischen Zusammenhang deutet es bereits hin, wenn hinsichtlich des eingesetzten Personals zwischen den verschiedenen Betätigungen keine strikte Trennung erfolgt (Senatsurteil vom 04. Juni 2002 III 18/01, EFG 2002, 1399 ; FG Köln Urteil vom 20. September 2001 10 K 4166/96, EFG 2002, 39).

    Die sich hieran anschließende Gesamtwürdigung dieser Tatsachen obliegt dem Tatsachenrichter und hat alle bedeutenden Umstände unter Berücksichtigung des allgemeinen Erfahrungswissens zu erfassen (BFH-Urteile vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816 ; vom 09. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901 ; FG Köln Urteil vom 20. September 2001 10 K 4166/96, EFG 2002, 39).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83

    Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Auch völlig verschiedenartige Betätigungen können einen einheitlichen Gewerbebetrieb bilden, wenn sie sich gegenseitig ergänzen und unterstützen (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl 1986, 719).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei sich unterscheidenden, also ungleichartigen gewerblichen Tätigkeiten eines Einzelunternehmers ein einheitlicher Gewerbebetrieb anzunehmen sein, wenn die unterschiedlichen Betätigungen finanziell, organisatorisch und vor allem wirtschaftlich zusammenhängen (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719 m.w.N.).

  • BFH, 01.02.2001 - III R 11/98

    Tontechniker - Steuererklärung - Einnahme-Überschuss-Rechnung -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Sobald er die Aktivitäten bündelt, um beispielsweise eine größere Marktwirksamkeit zu erreichen, liegt eine Wirtschaftseinheit vor (BFH-Urteil vom 01. Februar 2001 III R 11/98 u.a., BFH/NV 2001, 899 ; FG Köln Urteil vom 20. September 2001 10 K 4166/96, EFG 2002, 39).

    Bei der im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtwürdigung kommt den nämlichen Beurteilungsmaßstäben, die nicht alle erfüllt sein müssen, unterschiedliches Gewicht zu, wobei die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Merkmale (wirtschaftlich, organisatorisch, finanziell) nur nach Maßgabe der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles erfolgen kann (BFH-Urteil vom 01. Februar 2001 III R 11/98 u.a., BFH/NV 2001, 899 ; BFH-Beschluss vom 16.06.1999 II B 57/98, BFH/NV 1999, 1455 m.w.N).

  • BFH, 16.06.1999 - II B 57/98

    Mehrere selbständige Gewerbebetriebe

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Einheitlicher Beurteilungsmaßstab ist der sachliche, namentlich wirtschaftliche oder organisatorische oder finanzielle Zusammenhang zwischen den verschiedenen ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten nach Maßgabe des Gesamtbildes der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BFH-Urteile vom 16. Juni 1999 II B 57/98, BFH/NV 1999, 1455 ; vom 12. Januar 1983 IV R 177/80, BStBl 1983, 425 m.w.N.).

    Bei der im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtwürdigung kommt den nämlichen Beurteilungsmaßstäben, die nicht alle erfüllt sein müssen, unterschiedliches Gewicht zu, wobei die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Merkmale (wirtschaftlich, organisatorisch, finanziell) nur nach Maßgabe der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles erfolgen kann (BFH-Urteil vom 01. Februar 2001 III R 11/98 u.a., BFH/NV 2001, 899 ; BFH-Beschluss vom 16.06.1999 II B 57/98, BFH/NV 1999, 1455 m.w.N).

  • FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00

    Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art einer Stadt zu einem

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Je gleichartiger die Tätigkeiten sind, um so eher ist ein einheitlicher Gewerbebetrieb anzunehmen (Hessisches FG-Urteil vom 06. November 2000 4 K 1984/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 591).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liegt insbesondere vor, wenn die verschiedenen Betätigungen demselben Gewerbezweig zuzurechnen sind oder wenn eine enge wechselseitige gegenständliche oder technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BFHE 182, 369 , BStBl II 1997, 573 ; BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816 ; Hessisches FG Urteil vom 06. November 2000 4 K 1984/00, EFG 2001, 591).

  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Ein solcher einheitlicher Gewerbebetrieb kann sich speziell auch aus der Verklammerung oder Verflechtung zwischen Vermietung sowie dem Erwerb und der Veräußerung von Mietobjekten ergeben (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00, BStBl II 2003, 464 ).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Die sich hieran anschließende Gesamtwürdigung dieser Tatsachen obliegt dem Tatsachenrichter und hat alle bedeutenden Umstände unter Berücksichtigung des allgemeinen Erfahrungswissens zu erfassen (BFH-Urteile vom 21. Dezember 2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816 ; vom 09. August 1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901 ; FG Köln Urteil vom 20. September 2001 10 K 4166/96, EFG 2002, 39).
  • BFH, 12.01.1983 - IV R 177/80

    Zum Erfordernis der Unternehmensidentität beim Verlustabzug nach § 10 a GewStG

    Auszug aus FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
    Einheitlicher Beurteilungsmaßstab ist der sachliche, namentlich wirtschaftliche oder organisatorische oder finanzielle Zusammenhang zwischen den verschiedenen ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten nach Maßgabe des Gesamtbildes der Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BFH-Urteile vom 16. Juni 1999 II B 57/98, BFH/NV 1999, 1455 ; vom 12. Januar 1983 IV R 177/80, BStBl 1983, 425 m.w.N.).
  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84

    Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im

  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/84

    Verwerfung des Buchführungsergebnisses und Aufstellung einer Kalkulation -

  • FG Hamburg, 04.06.2002 - III 18/01

    Steuerbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs?:

  • BFH, 29.12.2008 - X B 141/08

    Entstehung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

    Die gerügte Abweichung des Urteils des FG vom Urteil des FG Hamburg vom 9. September 2003 III 440/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 353) liegt nicht vor.
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