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   FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05   

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FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05 (https://dejure.org/2006,20094)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.02.2006 - II 138/05 (https://dejure.org/2006,20094)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - II 138/05 (https://dejure.org/2006,20094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 § 10 Abs. 1 S. 5
    Abwasserannahmegebühr ist kein durchlaufender Posten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abwasserannahmegebühr ist kein durchlaufender Posten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundlage für die Berechnung von Umsatzsteuer; Qualifizierung einer Übergabe der für Abwässer gezahlten Gebühren an die Stadt; Voraussetzung für die Anerkennung eines Postens als durchlaufender Posten; Umfang des Begriffs "Durchlaufender Posten"; Kriterien für die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.02.1966 - V 135/63

    Übertragung der Verfügungsmacht an den einzelnen Bestandteilen einer

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Auch darf der Zahlungsempfänger ihn nicht auf Grund unmittelbarer Rechtsbeziehungen vom Unternehmer fordern können (vgl. BFH vom 24.02.1966, V 135/63, Bundessteuerblatt III 1966, 263; Schuhmann in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , § 10 , Anmerkung 285 f.).

    Diese müssen sich auf Inhalt und Umfang des Rechtsgeschäfts erstrecken (BFH vom 24.02.1966, V 135/63, BFHE 85, 145, BStBl III, 1966, 263; Handbuch der Bilanzierung Gnam, Federmann D Rn 19 Lfg. Nov. 1998; Bunjes/Geist UStG 6. Aufl. § 10 Rn. 9, 47; Urteil des BFH vom 11.05.1967, V 63/64, BStBl III 1967, 505).

    Die Klägerin kann das Annahmeentgelt vom Kunden fordern, die Stadt Hamburg kann ihrerseits allein der Klägerin dieses Entgelt in Rechnung stellen und dieses von der Klägerin fordern (ähnlich siehe Finanzgericht des Landes Brandenburg vom 08.03.1999, 1 K 2418/97 U, EFG 1999, 511 unter Bezugnahme auf BFH vom 24.02.1966, V 135/63, Bundessteuerblatt III 1966, 263; Schuhmann in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , § 10 , Anmerkung 285 f.).

  • FG Hamburg, 20.09.2004 - II 3/02

    Umsatzsteuerrecht: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen auf dem

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Es muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob bereits die formelle Voraussetzung für die Anerkennung als durchlaufender Posten deswegen nicht vorliegt, weil § 10 Abs. 1 S. 5 UStG in Anwendung von Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie77/388/EWG vom 07.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ggf. dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass Voraussetzung für die Anerkennung eines durchlaufenden Postens ist, dass der Unternehmer in seiner Buchführung die Beträge als durchlaufenden Posten behandelt (FG Hamburg vom 20.09.2004, II 3/02, zitiert nach juris, siehe auch BFH vom 11.02.1999, V R 47/99, BFH/NV 1999, 1137 , HFR 1999, 664).

    Dies wiederum setzt grundsätzlich voraus, dass der Zahlende und der Zahlungsempfänger jeweils den Namen des anderen und die Höhe des ausgezahlten Betrages erfahren (FG Hamburg vom 20.09.2004, II 3/02, zitiert nach juris).

  • BFH, 11.02.1999 - V R 46/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Der vom BFH am 11.02.1999 entschiedene Sachverhalt ( V R 46/98, BFHE 188, 156 , BStBl II 2000, 100 ) unterscheidet sich im wesentlichen Punkt von dem Streitfall, denn Gebührenschuldner ist im Streitfall ausschließlich die Klägerin und nicht der private Auftraggeber.
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH vom 28.02.2002, V R 19/01, BFHE 198, 220 , BStBl II 2003, 950; BFH vom 28. Januar 1999, V R 4/98, BFHE 188, 456 , BStBl II 1999, 628 , m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2002 - V R 19/01

    Umsatzsteuer bei Einschaltung von Unternehmern

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH vom 28.02.2002, V R 19/01, BFHE 198, 220 , BStBl II 2003, 950; BFH vom 28. Januar 1999, V R 4/98, BFHE 188, 456 , BStBl II 1999, 628 , m.w.N.).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Entscheidend ist, dass derjenige, der durchlaufende Posten vereinnahmt oder verausgabt, selbst keine Leistung erbracht hat (BFH, vom 29.09.1987, X R 13/81, BStBl II 1988, 153 ; Sölch/Ringleb UStG § 10 Lfg. Mai 1999 Rn. 151 ff).
  • BFH, 11.02.1999 - V R 47/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Es muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob bereits die formelle Voraussetzung für die Anerkennung als durchlaufender Posten deswegen nicht vorliegt, weil § 10 Abs. 1 S. 5 UStG in Anwendung von Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie77/388/EWG vom 07.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ggf. dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass Voraussetzung für die Anerkennung eines durchlaufenden Postens ist, dass der Unternehmer in seiner Buchführung die Beträge als durchlaufenden Posten behandelt (FG Hamburg vom 20.09.2004, II 3/02, zitiert nach juris, siehe auch BFH vom 11.02.1999, V R 47/99, BFH/NV 1999, 1137 , HFR 1999, 664).
  • FG Brandenburg, 08.03.1999 - 1 K 2418/97

    Abschluss eines Vertrages über das oberirdische Einleiten von Abwässern;

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Die Klägerin kann das Annahmeentgelt vom Kunden fordern, die Stadt Hamburg kann ihrerseits allein der Klägerin dieses Entgelt in Rechnung stellen und dieses von der Klägerin fordern (ähnlich siehe Finanzgericht des Landes Brandenburg vom 08.03.1999, 1 K 2418/97 U, EFG 1999, 511 unter Bezugnahme auf BFH vom 24.02.1966, V 135/63, Bundessteuerblatt III 1966, 263; Schuhmann in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , § 10 , Anmerkung 285 f.).
  • BFH, 11.05.1967 - V 63/64

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zahlungen an Dritthersteller

    Auszug aus FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
    Diese müssen sich auf Inhalt und Umfang des Rechtsgeschäfts erstrecken (BFH vom 24.02.1966, V 135/63, BFHE 85, 145, BStBl III, 1966, 263; Handbuch der Bilanzierung Gnam, Federmann D Rn 19 Lfg. Nov. 1998; Bunjes/Geist UStG 6. Aufl. § 10 Rn. 9, 47; Urteil des BFH vom 11.05.1967, V 63/64, BStBl III 1967, 505).
  • FG München, 09.07.2014 - 1 K 296/11

    Anspruch eines Steuerschuldners gegenüber dem Finanzamt auf Erteilung einer

    Ein solches Wahlrecht aufgrund der Kostenschuldnerschaft hinsichtlich der gezahlten Gebühren werde auch in der einschlägigen Rechtsprechung angenommen, etwa im Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2006 II 138/05 ([...]; nachgehend BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2006 V B 57/06, BFH/NV 2007, 745 ).
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