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   FG Hamburg, 24.04.2003 - V 26/02   

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https://dejure.org/2003,13763
FG Hamburg, 24.04.2003 - V 26/02 (https://dejure.org/2003,13763)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2003 - V 26/02 (https://dejure.org/2003,13763)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2003 - V 26/02 (https://dejure.org/2003,13763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung einer Steuerberaterprüfung wegen Besorgnis der Befangenheit des Prüfers; Bestehen von Misstrauen gegen Unparteilichkeit; Erfordernis sachlich konkreter Antworten; Prüfung umfassenden Fachwissens; Leistungsbeeinträchtigende Verunsicherung des Prüflings; ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Steuerberaterprüfung:

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1416
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus FG Hamburg, 24.04.2003 - V 26/02
    Die nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gebotene gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen ist somit nur eingeschränkt möglich (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 21.01.1999 VII R 35/98, BStBl. II 1999, 242 m.w.N. insbesondere auf BVerwGE 92, 132 ).
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 24.04.2003 - V 26/02
    Soweit die geltend gemachten Bewertungsmängel sich nur auf das Überdenkensverfahren beziehen und nicht die Prüfungsentscheidung selbst betreffen, ist darauf hinzuweisen, dass eine sich als rechtmäßig darstellende Prüfungsentscheidung nicht aufgehoben werden kann, weil das Überdenkensverfahren an einem Mangel leidet (im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urt. v. 16.04.1997, NJW 1998, 323 ).
  • BFH, 21.01.1999 - VII R 35/98

    Begründungsverlangen nach mündlicher Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 24.04.2003 - V 26/02
    Die nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich gebotene gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen ist somit nur eingeschränkt möglich (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 21.01.1999 VII R 35/98, BStBl. II 1999, 242 m.w.N. insbesondere auf BVerwGE 92, 132 ).
  • BFH, 05.04.2004 - VII B 178/03

    Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1416 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 12 K 460/05

    Steuerberaterprüfung: Ablehnung eines Mitglieds des Prüfungsausschusses wegen

    Für eine derartige Einschätzung ist auf objektive Gesichtspunkte aus der Sicht eines "verständigen" Prüflings abzustellen, dagegen genügt eine nur subjektive Besorgnis des betreffenden Prüflings nicht (ebenso: FG Hamburg, Urteil vom 24.04.2003 - V 26/02, EFG 2003, 1416 m.w.N.).
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