Rechtsprechung
FG Hamburg, 26.02.2001 - II 129/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unrichtige Zuordnung eines Grundlagenbescheids als offenbare Unrichtigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 537
- EFG 2001, 863
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 17.02.1993 - X R 47/91
Begriff der ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten bei der Berichtigung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.05.1998 - IV B 151/97
Voraussetzungen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes …
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- BFH, 14.08.1975 - IV R 150/71
Voller Beweis - Zugestellter Bescheid - Zustellung durch einfachen Brief - Zugang …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.03.1994 - XI R 78/92
Berichtigung eines Steuerbescheides durch die Finanzbehörde bei offensichtlicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.04.1987 - II R 236/84
Verwaltungsakt - Berichtigung - Eingabewertbogen - Ergebnis einer aktenkundigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 5 K 64/98
Berichtigung nach § 129 AO bei Übersehen eines Grundlagenbescheids; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.02.1967 - VI R 5/66
Fehler eines Veranlagungsbeamten als offenbare Unrichtigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 18.11.1998 - 18 V 4217/98
Voraussetzung zur Berichtigung von Steuerbescheiden; Einordnung eines Fehlers als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 29.04.1970 - IX 302/69 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Köln, 21.01.1987 - 1 K 157/86
- FG Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 14 K 114/00
Unterbliebene Berücksichtigung eines Verlustanteils rechtfertigt keinen …
Im vorliegenden Verfahren ließ sich nicht aufklären, ob die streitige Verlustmitteilung vom Betriebsfinanzamt überhaupt gefertigt oder nicht versandt wurde, auf dem Postweg oder bei einer anderen Stelle verloren gegangen ist oder aber den Steuerakten der Klägerin für einen anderen Veranlagungszeitraum (z. B. 1984-1986) zugeordnet und dort steuermindernd berücksichtigt wurde (zu der zuletzt genannten Fallgestaltung vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26. Februar 2001 II 129/00, EFG 2001, 863).