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   FG Hamburg, 28.08.2002 - III 438/01   

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FG Hamburg, 28.08.2002 - III 438/01 (https://dejure.org/2002,18687)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2002 - III 438/01 (https://dejure.org/2002,18687)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2002 - III 438/01 (https://dejure.org/2002,18687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 110
    Rechtskrafterstreckung auf Beigeladenen in Kindergeldsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtskrafterstreckung auf Beigeladenen in Kindergeldsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Hamburg, 08.02.2001 - I 352/99

    Kindergeldrechtliche Haushaltsgemeinschaft kann trotz Auszug der Mutter

    Auszug aus FG Hamburg, 28.08.2002 - III 438/01
    Die Beteiligten streiten über die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld für das Kind A im Zeitraum Juni bis September 1997 sowie darüber, ob der Kläger die Rechtskraft des Urteils des Finanzgerichts Hamburg, I 352/99, vom 8. Februar 2001 gegen sich gelten lassen muss.

    In dem anschließenden Klageverfahren I 352/99 bei dem Finanzgericht Hamburg wandte die Kindesmutter sich gegen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung.

    Der Kläger des hiesigen Verfahrens wurde mit Beschluss vom 19. Mai 2000 unter Hinweis darauf, dass er das Recht auf Einsicht in die dem Gericht vorliegenden Akten habe, beigeladen (FG-A I 352/99, Bl. 25).

    Auf Grund des Urteils in dem Verfahren I 352/99 hob der Beklagte im Anschluss an ein Anhörungsschreiben mit Bescheid vom 25. April 2001 die Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kläger für den Zeitraum Juni bis September 1997 gemäß § 173 Absatz 1 Nr. 1 Abgabenordnung - AO - auf und forderte den Betrag von 880 DM gemäß § 37 Absatz 2 AO zurück ( KiG -A Bl. 81).

    Das Urteil I 352/99 sei unrichtig, weil A im Rahmen der Beweisaufnahme missverstanden worden sei.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Finanzgerichtsakte, die beigezogene Finanzgerichtsakte I 352/99 sowie die Kindergeldakte.

    Dem Begehren des Klägers, den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid betreffend Kindergeld für die Monate Juni bis September 1997 aufzuheben, steht gemäß § 110 Absatz 1 Nr. 1 FGO die Rechtskraft des Urteils I 352/99 vom 8. Februar 2001 entgegen, die er als dortiger Beteiligter gegen sich gelten lassen muss.

    aa) In dem Verfahren I 352/99 war der Kläger als Beigeladener Beteiligter gemäß § 57 Nr. 3 FGO .

    Er wurde mit Beschluss vom 19. Mai 2000 unter Hinweis darauf, dass eine Beweisaufnahme stattfinden solle und er das Recht auf Einsicht in die dem Gericht vorliegenden Akten habe, beigeladen (FG-A I 352/99, Bl. 25).

    Der Beiladungsbeschluss ist ihm ausweislich der Postzustellungsurkunde am 20. Mai 2000 durch Übergabe zugestellt worden (FG-A I 352/99, Bl. 37), an der öffentlichen Sitzung am 21. Juni 2000 nahm er teil (FG-A I 352/99, Bl. 38).

    Zu dem Beweistermin am 22. November 2000 ist der Kläger nicht erschienen, obwohl ihm die Ladung durch Niederlegung zugestellt worden war (FG-A I 352/99, Bl. 38, 58).

    Mit am 11. Dezember 2000 eingegangenem Schreiben hat er erneut Verzicht auf mündliche Verhandlung erklärt (FG-A I 352/99, Bl. 67).

    bb) Das Urteil I 352/99 vom 8. Februar 2001 ist dem Kläger gegenüber formell rechtskräftig geworden.

    Das Urteil I 352/99 ist dem Kläger - als dortigem Beigeladenen - am 26. April 2002 zugestellt worden (FG-A I 352/99, Bl. 85).

    Der Kläger war Beteiligter in dem Verfahren I 352/99 und hatte damit die Möglichkeit, seine rechtlichen Interessen in Bezug auf die Berechtigung von Kindergeldansprüchen zu wahren.

    Bei Würdigung dieser Sachlage ist nicht ersichtlich, dass der Kläger in dem Verfahren I 352/99 unverschuldet Opfer einer sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung geworden ist.

    Dieses Vorgehen hätte vor allem deshalb nahe gelegen, weil er noch mit Schriftsatz vom 25. Februar 2002 in dem hier anhängigen Verfahren vorgetragen hat, das Finanzgericht habe in dem Rechtsstreit I 352/99 seine Angaben zur Haushaltzugehörigkeit A's nicht beachtet und die Unrichtigkeit des Urteils ergebe sich aus den Angaben der Kindesmutter in dem mit Beschluss vom 28. Januar 1999 abgeschlossenen Verfahren beim AG.

  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus FG Hamburg, 28.08.2002 - III 438/01
    Zu einem objektiv unrichtigen Titel und der Kenntnis des Gläubigers darum müssen Umstände hinzutreten, welche die Ausnutzung des Titels in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 21. September 1995 - IX ZR 228/94 -, NJW 1996, 48 ; Urteil vom 9. Februar 1999 - VI ZR 9/98 -, NJW 1999, 1257 jeweils m.w.N.; vgl. ferner - mit z. T. ablehnender Stellungsnahme für den Steuerprozess - Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 110 FGO , Rn 74; Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO , § 110 Rn 29; von Wedel in: Schwarz, FGO , § 110 Rn 29).
  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus FG Hamburg, 28.08.2002 - III 438/01
    Zu einem objektiv unrichtigen Titel und der Kenntnis des Gläubigers darum müssen Umstände hinzutreten, welche die Ausnutzung des Titels in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 21. September 1995 - IX ZR 228/94 -, NJW 1996, 48 ; Urteil vom 9. Februar 1999 - VI ZR 9/98 -, NJW 1999, 1257 jeweils m.w.N.; vgl. ferner - mit z. T. ablehnender Stellungsnahme für den Steuerprozess - Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 110 FGO , Rn 74; Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO , § 110 Rn 29; von Wedel in: Schwarz, FGO , § 110 Rn 29).
  • BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92

    Abweisung einer auf § 826 BGB gestützten Klage gegen die Vollstreckung aus einem

    Auszug aus FG Hamburg, 28.08.2002 - III 438/01
    Um der Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft grundsätzlich in Kauf nehmen, dass selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall endgültig verbindlich sind (Beschluss vom 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 -, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993, 1125 ).
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