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   FG Hamburg, 31.01.1996 - II 4/95   

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https://dejure.org/1996,3967
FG Hamburg, 31.01.1996 - II 4/95 (https://dejure.org/1996,3967)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.1996 - II 4/95 (https://dejure.org/1996,3967)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - II 4/95 (https://dejure.org/1996,3967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens, nach Zusage der Aufhebung einer angefochtenen Grunderwerbsteuer-Festsetzung; Aufhebung der Grunderwerbsteuer-Festsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß diesbezüglichem Ländererlaß wegen Vertragsübernahme; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 389
  • EFG 1996, 390
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 30.07.1986 - V R 181/83

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache

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  • BFH, 06.05.1969 - II 141/64

    Vergünstigungsvorschrift - Erwerbsvorgang - Vertragliche Bindung -

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  • RG, 06.07.1894 - II 201/94

    Dürfen in dem Verfahren auf die gemäß § 667 C.P.O. erhobene Klage auf Erteilung

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  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 213/15

    Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG bei

    b) Bei Erwerben von einer Gesamthand oder durch eine Gesamthand sind die für die Befreiungen nach § 3 GrEStG relevanten persönlichen Eigenschaften der Gesamthänder quotenmäßig in dem Ausmaß zu berücksichtigen, in dem der betreffende Gesamthänder am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist (BFH-Urteil vom 11.06.2008 II R 58/06, BFHE 222, 87, BStBl II 2008, 879; FG Hamburg, Beschluss vom 31.01.1996 II 4 /95, EFG 1996, 389).
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 174/99

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung

    Zwar kann die Rückgängigmachung - wie hier nach Abstimmung mit dem FA geschehen - gleichzeitig mit dem Abschluss eines neuen Kaufvertrages mit einem vom Käufer präsentierten Ersatzkäufer in einer Urkunde vorgenommen werden (vgl. Finanzgericht --FG-- Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 1996, II 4/95, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1996, 390, rechtskräftig; Boruttau/Sack, GrEStG , 14. Aufl., § 16 Rd. 34; Weis in Dietz/Foß/Weis, GrEStG , § 16 Rd. 7).

    Ein Einfluss des ursprünglichen Käufers auf die Auswahl des neuen Vertragspartners ist anzunehmen, wenn es sich bei den beiden Käufern um einander nahestehende oder gesellschaftsrechtlich verbundene Personen handelt und wenn der Erstkäufer ein Interesse an dem Neuabschluss des Vertrages mit dem Zweitkäufer hat (vgl. Entscheidungen des BFH vom 8. März 1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924; des FG Hamburg vom 31. Januar 1996 II 4/95, EFG 1996, 390, rechtskräftig; Boruttau/Sack, GrEStG , 14. Aufl., § 16 Rd. 62; Pahlke/Franz, GrEStG , 2. Aufl., § 16 Rd. 26).

  • FG Köln, 30.08.2006 - 5 K 4868/05

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

    Ein Einfluss des ursprünglichen Erwerbers auf die Auswahl des neuen Vertragspartners ist anzunehmen, wenn es sich bei den beiden Erwerbern um einander nahestehende oder gesellschaftsrechtlich verbundene Personen handelt und wenn der Ersterwerber ein Interesse an dem Neuabschluss des Vertrages mit dem Zweiterwerber hat (vgl. BFH - Urteil vom 08.03.1995 II R 42/92, BFH/NV 1995, 924; Beschluss des FG Hamburg vom 31.01.1996 II 4/95, EFG 1996, 390; Boruttau/Sack, GrEStG, 15. Aufl., § 16 Rd. 62; Pahlke/Franz, GrEStG, 2. Aufl., § 16 Rd. 26).
  • FG Hamburg, 14.12.1997 - II 393/97

    Gewerbekapitalsteuer-Vorauszahlungen 1998: Kosten

    Diese lässt übergeordnete Kostengesichtspunkte, die im Rahmen des § 138 Abs. 1 FGO zu berücksichtigen sein können, unberührt (vgl. Finanzgericht - FG - Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 114/95 -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 389).

    Übergeordnet ist insbesondere maßgeblich, wer die Kosten veranlasst hat bzw. ob das FA dem Steuerpflichtigen Anlass zur Anrufung des Gerichts gegeben hat (FG Hamburg, Beschluss vom 4. Januar 1996 - II 126/95 -, EFG 1996, 390 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen

    Eine Vertragsübernahme liegt vor, wenn sich die Beteiligten im Wesentlichen auf einen Austausch der Käuferseite beschränken und die übrigen Vertragsbedingungen unverändert lassen (Sack in Boruttau, GrEStG, 16. Aufl., § 16 Rz. 34; ähnlich Beschluss des FG Hamburg vom 31.01.1996 II 4/95, EFG 1996, 389).
  • FG Hamburg, 07.01.2011 - 3 K 60/10

    Grunderwerbsteuer: Umfang der Steuerbarkeit und Steuerpflicht bei Übertragung von

    Eine Interpolation dieses Befreiungstatbestandes mit dem des § 3 Nr. 4 GrEStG ergibt, dass die Steuer bei Veräußerung eines Grundstücks von einer Personengesellschaft an eine andere in der Höhe nicht erhoben wird, in der der Ehegatte eines Mitgesellschafters der Veräußerin an der Erwerberin beteiligt ist (BFH-Beschluss vom 26. Februar 2003 II B 202/01, BFHE 201, 323, BStBl II 2003, 528, für § 5 i. V. m. § 3 Nr. 6 GrEStG; FG Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 1996 II 4/95, EFG 1996, 389, für § 5 Abs. 2 i. V. m. § 3 Nr. 4; Franz in Pahlke/Franz, GrEStG, 3. Aufl., § 3 Rz. 219).
  • FG Köln, 18.12.2006 - 15 K 3799/04

    Steuerbefreiung für Bedienstete der Weltbank

    Entsprechend ist das Verfahren infolge der Aufhebung eines Beweisbeschlusses und der Abtrennung des Verfahrens ebenso wieder in das Vorbereitungsstadium zurückgefallen (BFH in BFH/NV 1995, 1021), wie bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen sowohl nach einem vorangegangenem Vorlagebeschluss an das BVerfG (BFH in BFH/NV 1998, 485) als auch nach einem aufgrund Senatsverhandlung eingeholten Gutachtens (FG Baden-Württemberg, Beschluss vomm28. September 1995 6 K 14/91, EFG 1996, 389).
  • FG Hamburg, 07.08.2020 - 3 K 171/19

    Grunderwerbsteuer: Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei

    Eine Vertragsübernahme liegt vor, wenn sich die Beteiligten im Wesentlichen auf einen Austausch der Käuferseite beschränken (Loose in Boruttau, GrEStG, 19. Aufl., § 16 Rn. 35; FG Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 1996, II 4/95, EFG 1996, 389; FG Bremen, Urteil vom 5. Februar 2003, 2 K 224/01, EFG 2003, 1403).
  • FG Hamburg, 08.04.2010 - 3 K 220/09

    Abgrenzung zwischen Vertragsaufhebung und -übernahme; Zugang eines

    Eine Vertragsübernahme liegt vor, wenn sich die Beteiligten im Wesentlichen auf einen Austausch der Käuferseite beschränken und die übrigen Vertragsbedingungen unverändert lassen (Sack in Boruttau, GrEStG, 16. Aufl., § 16 Rz. 34; ähnlich Beschluss des FG Hamburg vom 31. Januar 1996 II 4/95, EFG 1996, 389).
  • FG Saarland, 26.08.2003 - 1 K 114/03

    Grundsätzlich keine Verfahrensunterbrechung bei Tod eines vertretenen Klägers /

    Dies konnte gemäß § 79a Abs. 1 Nrn. 3 und 5 mit Abs. 4 FGO durch den Berichterstatter als Einzelrichter geschehen, weil nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur das vorbereitende Verfahren erneut beginnt, wenn - wie im Streitfall - nach einer mündlichen Verhandlung keine Endentscheidung ergeht (s. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 1995 VII B 193/94, BFH/NV 1995, 1021; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. September 1995 6 K 14/91, EFG 1996, 389; Gräber/Koch, FGO, § 79a Rz 5).
  • FG Hamburg, 18.05.2010 - 3 K 24/10

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

  • FG Hamburg, 20.08.1997 - II 114/97

    Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke wegen

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