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   FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03   

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https://dejure.org/2004,20317
FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03 (https://dejure.org/2004,20317)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.11.2004 - 6 V 409/03 (https://dejure.org/2004,20317)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. November 2004 - 6 V 409/03 (https://dejure.org/2004,20317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit; Innergemeinschaftliche Lieferung; Ausfuhrlieferung; PKW; Gefälligkeitsrechnung; Täuschung; Fingierte Unterlage - Steuerfreiheit bei späterer Korrektur fingierter Belege

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerfreiheit bei späterer Korrektur fingierter Belege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Steuerbefreiung für den Export von Gebrauchtwagen nach Norwegen; Voraussetzungen für eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung; Belegnachweis und Buchnachweis als zusätzliches Erfordernis einer Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen; Zwingende ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.02.1980 - V R 118/76

    Zur Führung des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises bei

    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03
    Der Beleg- und Buchnachweis könne nach BFH BStBl II 1980, 415 noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung beigebracht werden.

    Daß nach BFH BStBl II 1980, 415 der Beleg- und Buchnachweis noch bis zum Ende der mündlichen Verhandlung geführt werden könne und daher bei im übrigen ordnungsgemäßer Buchführung der Ausfuhrbeleg "nachgeschoben" werden könne, ändere nichts an der Verpflichtung zur zeitgerechten Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle.

    dd) Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers steht diese Entscheidung des BFH auch nicht in einem Widerspruch zum BFH-Urteil vom 28.2.1980 V R 118/76 (BStBl II 1980, 415 ), wonach der ansonsten ordnungsmäße Beleg- und Buchnachweis bis spätestens zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht vervollständigt werden kann.

    Aus der Entscheidung in BStBl II 1980, 415 ergibt sich somit gerade nicht, daß zum Zwecke der Steuerhinterziehung bewußt unrichtig geführte Bücher nach Aufdeckung korrigiert werden könnten.

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03
    Der BFH habe im Beschluß vom 2.4.1997 ( V B 159/96, BFH/NV 1997, 629) wörtlich ausgeführt: "Solange die Antragstellerin die richtige USt-IdNr.

    Die Erbringung des Beleg- und Buchnachweises ist nicht nur Ordnungsvorschrift, sondern gesetzliche Bedingung der Steuerfreiheit ( BFH Beschluß vom 2.4.1997 V B 159/159/96, BFH/NV 1997, 629; Sölch/ Ringleb, UStG , § 6 Tz.60).

  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03
    Wie der BFH bereits entschieden hat, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 17a Absatz 2 Nr. 4 USTDV, wonach im Falle der Beförderung des Gegenstandes durch den Abnehmer dieser versichern muß, den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet "zu befördern", daß ein Beleg mit dieser Versicherung bei Beginn der Beförderung vorliegen muß und nicht nachträglich erstellt werden kann (BFH Urteil vom 18. Juli 2002 V R 3/02, BStBl II 2003, 616 ).
  • FG München, 17.03.1994 - 14 K 2939/93
    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03
    Die Rechtsprechung hat vielmehr stets ausgesprochen, daß ein ordnungsgemäßer Ausfuhr- und Buchnachweis verlangt, daß die Angaben über den Abnehmer materiell zutreffend sein müssen und nicht fingiert sein dürfen (BFH Urteil vom 23.4.1964 V 103/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 319; FG München, Urteil vom 17.3.1994 14 K 2939/93, Umsatzsteuer und Verkehrsrundschau - UVR - 1994, 278; Husmann in Rau-Dürrwächter, UStG , § 6 Tz.296).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03
    Denn - wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (Beschluß vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BStBl II 1997, 518 ) - für den Gesetzgeber gilt, daß der Gleichheitssatz nicht eine immer mehr individualisierende und spezialisierende, auf den Einzelfall bezogene Gesetzgebung erfordert.
  • FG Baden-Württemberg, 28.08.1997 - 2 V 19/97
    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03
    Da nach § 13 UStG die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistung ausgeführt ist, können in einem Vorauszahlungsbescheid gem. § 18 UStG nur Umsätze erfaßt werden, die auch diesem Veranlagungszeitraum zuzurechnen sind (ebenso FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 28. August 1997 2 V 19/97, EFG 1997, 1561).
  • BFH, 23.04.1964 - V 103/62
    Auszug aus FG Hessen, 09.11.2004 - 6 V 409/03
    Die Rechtsprechung hat vielmehr stets ausgesprochen, daß ein ordnungsgemäßer Ausfuhr- und Buchnachweis verlangt, daß die Angaben über den Abnehmer materiell zutreffend sein müssen und nicht fingiert sein dürfen (BFH Urteil vom 23.4.1964 V 103/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 319; FG München, Urteil vom 17.3.1994 14 K 2939/93, Umsatzsteuer und Verkehrsrundschau - UVR - 1994, 278; Husmann in Rau-Dürrwächter, UStG , § 6 Tz.296).
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