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   FG Hessen, 27.03.1998 - 4 K 3409/96   

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https://dejure.org/1998,11715
FG Hessen, 27.03.1998 - 4 K 3409/96 (https://dejure.org/1998,11715)
FG Hessen, Entscheidung vom 27.03.1998 - 4 K 3409/96 (https://dejure.org/1998,11715)
FG Hessen, Entscheidung vom 27. März 1998 - 4 K 3409/96 (https://dejure.org/1998,11715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit einer Tantiemevereinbarung; Qualifizierung des Teils eines Geschäftsführergehaltes als verdeckte Gewinnausschüttung; Veranlassung einer Vermögensverminderung durch das Gesellschaftsverhältnis; Zugrundelegung der Gesamtvergütung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1538
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

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  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

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  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

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  • FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00

    Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung -

    Besonderheiten des Einzelfalles sind durch Zu- und Abschläge angemessen zu berücksichtigten (vgl. Urteil des Senats des Einzelrichters vom 27.03.1998, 4 K 3409/96, EFG 1998, 1538 und BFH-Beschluß vom 14.07.1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645 mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil als unbegründet zurückgewiesen wurde).

    Die entsprechenden Vergleichsdaten sind, selbst wenn für den speziellen Tätigkeitsbereich - wie bei der Antragstellerin - keine Vergleichswerte vorliegen, gleichwohl aufgrund der Bandbreite der empirischen Ermittlungen für eine Schätzung durchaus geeignet (vgl. Urteil des Senats des Einzelrichters vom 27.03.1998 a.a.O.).

  • FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99

    Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; mehrere Geschäftsführer;

    Soweit die Klägerin zur Bemessung der Gehälter auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.03.1998 4 K 3409/96, EFG 1998, S. 593 verweist und ausführt, daß dort ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 330.000,-- DM als angemessen angesehen worden ist, kann dies nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.
  • FG Hessen, 27.06.2001 - 4 K 752/01

    Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt;

    Da die Gesellschaft das Unternehmerrisiko trägt, beansprucht sie regelmäßig auch den größten Anteil des erzielten Gewinns (Hessisches Finanzgericht Urteil vom 27.03.1998 IV K 3409/96, EFG 1998, 1538).
  • FG Nürnberg, 20.07.1999 - I 202/97

    VGA bei Mehrfachgeschäftsführung

    Zur Beurteilung der Angemessenheit einer Geschäftsführervergütung kann aber anerkanntermaßen auf Ergebnisse allgemein zugänglicher statistischer Erhebungen zurückgegriffen werden (vgl. Urteile des Hessischen Finanzgerichts vom 16.01.1997, 4 K 2355/94 , EFG 1998, 593 und vom 27.03.1998 4 K 3409/96 , EFG 1998, 1538).
  • FG Hessen, 29.11.2007 - 4 K 2898/06

    Höhenmäßige Begrenzung der Geschäftsführergehälter bei zu erwartenden

    Ausgehend von dem von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz, dass als Vergleichsmaßstab die Gehälter von Fremdgeschäftsführern heranzuziehen sind (FG Kassel, Urteil vom 27.03.1998 4 K 3409/96, EFG 1998, 1538) liegen die nach der BBE-Studie ermittelten Werte, die die Altersversorgung mit umfassen, unterhalb der vom Finanzamt angesetzten Vergleichswerte.
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