Rechtsprechung
FG Hessen, 27.03.1998 - 4 K 3409/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessenheit einer Tantiemevereinbarung; Qualifizierung des Teils eines Geschäftsführergehaltes als verdeckte Gewinnausschüttung; Veranlassung einer Vermögensverminderung durch das Gesellschaftsverhältnis; Zugrundelegung der Gesamtvergütung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1998, 1538
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 05.10.1994 - I R 50/94
Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.06.1989 - I R 89/85
1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen …
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- BFH, 27.03.1996 - I R 89/95
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 16.01.1997 - 4 K 2355/94
Angemessenheit des Geschäftsführergehalts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.03.1967 - I 261/63
Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.02.1994 - I R 78/92
Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …
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- FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00
Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung - …
Besonderheiten des Einzelfalles sind durch Zu- und Abschläge angemessen zu berücksichtigten (vgl. Urteil des Senats des Einzelrichters vom 27.03.1998, 4 K 3409/96, EFG 1998, 1538 und BFH-Beschluß vom 14.07.1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645 mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil als unbegründet zurückgewiesen wurde).Die entsprechenden Vergleichsdaten sind, selbst wenn für den speziellen Tätigkeitsbereich - wie bei der Antragstellerin - keine Vergleichswerte vorliegen, gleichwohl aufgrund der Bandbreite der empirischen Ermittlungen für eine Schätzung durchaus geeignet (vgl. Urteil des Senats des Einzelrichters vom 27.03.1998 a.a.O.).
- FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99
Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; mehrere Geschäftsführer; …
Soweit die Klägerin zur Bemessung der Gehälter auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.03.1998 4 K 3409/96, EFG 1998, S. 593 verweist und ausführt, daß dort ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 330.000,-- DM als angemessen angesehen worden ist, kann dies nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. - FG Hessen, 27.06.2001 - 4 K 752/01
Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt; …
Da die Gesellschaft das Unternehmerrisiko trägt, beansprucht sie regelmäßig auch den größten Anteil des erzielten Gewinns (Hessisches Finanzgericht Urteil vom 27.03.1998 IV K 3409/96, EFG 1998, 1538). - FG Nürnberg, 20.07.1999 - I 202/97
VGA bei Mehrfachgeschäftsführung
Zur Beurteilung der Angemessenheit einer Geschäftsführervergütung kann aber anerkanntermaßen auf Ergebnisse allgemein zugänglicher statistischer Erhebungen zurückgegriffen werden (vgl. Urteile des Hessischen Finanzgerichts vom 16.01.1997, 4 K 2355/94 , EFG 1998, 593 und vom 27.03.1998 4 K 3409/96 , EFG 1998, 1538). - FG Hessen, 29.11.2007 - 4 K 2898/06
Höhenmäßige Begrenzung der Geschäftsführergehälter bei zu erwartenden …
Ausgehend von dem von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz, dass als Vergleichsmaßstab die Gehälter von Fremdgeschäftsführern heranzuziehen sind (FG Kassel, Urteil vom 27.03.1998 4 K 3409/96, EFG 1998, 1538) liegen die nach der BBE-Studie ermittelten Werte, die die Altersversorgung mit umfassen, unterhalb der vom Finanzamt angesetzten Vergleichswerte.