Rechtsprechung
   FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39830
FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08 (https://dejure.org/2013,39830)
FG Köln, Entscheidung vom 15.10.2013 - 7 K 265/08 (https://dejure.org/2013,39830)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 7 K 265/08 (https://dejure.org/2013,39830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,39830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewerbesteuer: Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Unternehmensidentität für die Kürzung der Gewerbesteuer wegen vorangegangenen Verlusten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs 1; EStG § 15; GewStG § 10a
    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblich geprägte Personengesellschaft - Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 473
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 12.01.1983 - IV R 177/80

    Zum Erfordernis der Unternehmensidentität beim Verlustabzug nach § 10 a GewStG

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Das Erfordernis der Unternehmensidentität folgt aus dem in § 2 Abs. 1 GewStG verankerten Wesen der Gewerbesteuer als Objektsteuer: Danach ist es ausgeschlossen, Verluste eines Unternehmens bei einem anderen Unternehmen zu berücksichtigen (BFH-Urteil v. 12.1.1983 - IV R 177/80, BStBl II 1983, 425).

    Die Unternehmensidentität ist nach denselben Grundsätzen zu prüfen, die für die Frage heranzuziehen sind, ob mehrere gewerbliche Betätigungen eines Unternehmers einen einheitlichen Gewerbebetrieb i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG darstellen (BFH-Urteil v. 12.01.1983 - IV R 177/80, BStBl II 1983, 425).

    Denn während bei originär gewerblich tätigen Mitunternehmerschaften für den Verlustabzug in unterschiedlichen Erhebungszeiträumen Einigkeit darüber zu bestehen scheint, dass dieser nur unter der Voraussetzung der Unternehmensidentität möglich ist (vgl. BFH-Urteile v. 7.11.2006 - VIII R 30/05, BStBl II 2007, 723, v. 12.1.1983 - IV R 177/80, BStBl II 1983, 425, v. 28.4.1977 - IV R 165/76, BStBl II 1977, 666; Schnitter in: Frotscher/Maas § 10a GewStG Rz. 57, 60; Drüen in: Blümich § 10a GewStG Rz. 57), werden zur gleichen Frage für gewerblich geprägte Personengesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 3 EStG unterschiedliche Auffassungen vertreten.

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 16/01

    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug; Unternehmensidentität

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Voraussetzungen der Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 10a GewStG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. statt vieler BFH-Urteil v. 16.4.2002 VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81, m.w.N.), welcher sich der erkennende Senat anschließt, "Unternehmer-" und "Unternehmensidentität".

    Nach der ständigen höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (vgl. etwa BFH-Urteile v. 7.8.2008 - IV R 86/05, BStBl II 2012, 145, und v. 16.4.2002 - VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81, jeweils m.w.N.), welcher der erkennende Senat wiederum folgt, muss unter Berücksichtigung dieser Merkmale ein wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang zwischen den Betätigungen in dem Verlustentstehungsjahr sowie dem Verlustabzugsjahr bestehen.

    Zu unterscheiden von dem Verlust der Unternehmensidentität bzw. der Annahme mehrerer - gleichzeitig oder nacheinander unterhaltener - sachlich selbständiger Betriebe sind die bloße Betriebsverlegung sowie die strukturelle Anpassung desselben Betriebes an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse (vgl. BFH-Urteil 16.4.2002 VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81).

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Die Klägerin beruft sich ferner auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17.3.2010 (IV R 41/07, BStBl II 2010, 977), der ein dem Streitfall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Aus dem BFH-Urteil vom 17.3.2010 (IV R 41/07, BStBl II 2010, 977), das die Klägerin für sich anführt, lässt sich nichts anderes ableiten für die Annahme der Unternehmensidentität bei Übergang von originär gewerblicher zu gewerblich geprägter Tätigkeit.

  • FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1830/10

    Unternehmensidentität bei gewerblich geprägten Personengesellschaften

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Der Beklagte beruft sich auf das Urteil des FG Köln vom 15.2.2010 (10 K 1830/10, EFG 2012, 1291), wonach gewerblich geprägte Personengesellschaften in Bezug auf die Unternehmensidentität nicht anders zu behandeln seien als Einzelgewerbetreibende.

    Es soll nämlich zu beachten sein, dass die Personengesellschaft nur Steuerschuldner ist, sachlich gewerbesteuerpflichtig aber die Mitunternehmer sind (vgl. z.B. FG Köln, Urteil v. 15.2.2012 - 10 K 1830/10, EFG 2012, 1291 rkr., sowie Güroff in: Glanegger/Güroff, § 10a GewStG Rz. 20).

  • BFH, 27.06.1990 - I R 183/85

    Gewerbeverluste der Organgesellschaft können auch nach Beendigung der Organschaft

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (u.a. Urteil vom 27.6.1990 I R 183/85, BStBl II 1990, 916) werde die Unternehmensidentität zwischen dem verlustträchtigen Betrieb der Organgesellschaft und dem diese Verluste absetzenden ehemaligen Organträger fingiert.

    Dem Organträger ist der Abzug des gesamten Organschaftsendverlustes - vorbehaltlich der Wahrung der Unternehmensidentität in seiner Person - zuzugestehen, gerade da auch während der Organschaft Verluste des Organkreises ohne Rücksicht auf die Identität der Unternehmen des Organkreises der Organmutter als eigene zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 27.6.1990 - I R 183/85, BStBl II 1990, 916).

  • BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05

    Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (vgl. etwa BFH-Urteile v. 7.8.2008 - IV R 86/05, BStBl II 2012, 145, und v. 16.4.2002 - VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81, jeweils m.w.N.), welcher der erkennende Senat wiederum folgt, muss unter Berücksichtigung dieser Merkmale ein wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang zwischen den Betätigungen in dem Verlustentstehungsjahr sowie dem Verlustabzugsjahr bestehen.

    In die vorgenannte Richtung weist nach Auffassung des erkennenden Senates auch das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 7.8.2008 (IV R 86/05, BStBl II 2012, 145) das zu dem Fall einer GmbH & Co. KG ergangen ist, die einen selbständigen - verlustträchtigen - Teilbetrieb veräußerte.

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 72/06

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustabzug bei Mehrmütterorganschaft

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Dabei ist unter Gewerbebetrieb die tatsächlich ausgeübte gewerbliche Betätigung i.S.v. § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG zu verstehen (BFH-Urteil v. 27.11.2008 - IV R 72/06, BFH/NV 2009, 791).

    (BFH-Urteile v. 27.11.2008 - IV R 72/06, BFH/NV 2009, 791, und v. 27.6.1990 - I R 158/87, BFH/NV 1991, 116.).

  • BFH, 27.06.1990 - I R 158/87

    Abzugsfähigkeit von Verlusten einer GmbH bei der Gewerbesteuer - Organschaftliche

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    (BFH-Urteile v. 27.11.2008 - IV R 72/06, BFH/NV 2009, 791, und v. 27.6.1990 - I R 158/87, BFH/NV 1991, 116.).
  • BFH, 26.03.1985 - VIII R 260/81

    Gewerbesteuer - Gewerbliche Tätigkeit - GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Die Klägerin hätte für die Vorbereitungshandlungen bezüglich der Fortführung bzw. Aufnahme des Geschäftes der P keine Gewerbeverluste ausgleichen oder abziehen dürfen, weil noch kein Gewerbesteuerobjekt und damit noch keine sachliche Gewerbesteuerpflicht gegeben waren (vgl. zu dieser Argumentation BFH-Urteil v. 26.3.1985 - VIII R 260/81, BStBl II 1985, 433).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 30/05

    Ortswechsel eines Franchisenehmers mit steuerlichen Nachteilen

    Auszug aus FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08
    Denn während bei originär gewerblich tätigen Mitunternehmerschaften für den Verlustabzug in unterschiedlichen Erhebungszeiträumen Einigkeit darüber zu bestehen scheint, dass dieser nur unter der Voraussetzung der Unternehmensidentität möglich ist (vgl. BFH-Urteile v. 7.11.2006 - VIII R 30/05, BStBl II 2007, 723, v. 12.1.1983 - IV R 177/80, BStBl II 1983, 425, v. 28.4.1977 - IV R 165/76, BStBl II 1977, 666; Schnitter in: Frotscher/Maas § 10a GewStG Rz. 57, 60; Drüen in: Blümich § 10a GewStG Rz. 57), werden zur gleichen Frage für gewerblich geprägte Personengesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 3 EStG unterschiedliche Auffassungen vertreten.
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 165/76

    Kein Abzug von Gewerbeverlusten bei fehlender Unternehmensidentität

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 52/91

    Schlüssigkeit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Änderung des

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 60/89

    Verlustabzug nach § 10 a GewStG bei einer Kommanditgesellschaft

  • BFH, 05.09.1990 - X R 20/89

    Voraussetzungen für den Verlustvortrag nach § 10a GewStG, wenn ein

  • FG München, 27.05.1998 - 9 K 2400/95
  • BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Oktober 2013  7 K 265/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nach Rücknahme der Klage wegen Gewerbesteuermessbetrags 2003 allein gegen den geänderten Bescheid auf den 31. Dezember 2003 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes vom 2. Oktober 2006 gerichtete Klage wies das Finanzgericht Köln (FG) mit Urteil vom 15. Oktober 2013  7 K 265/08 im Wesentlichen mit der Begründung ab, die für die Verlustberücksichtigung nach § 10a GewStG erforderliche Unternehmensidentität, die im Fall der gewerbesteuerlichen Organschaft in Bezug auf den Organträger gegeben sein müsse, sei im Streitfall zu verneinen.

  • FG Köln, 29.09.2016 - 10 K 1180/13

    Vorliegen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen

    Der Beklagte hält unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.10.2013 - 7 K 265/08 daran fest, dass der Verlustvortrag wegen des Wegfalls der Unternehmensidentität insgesamt am 1.7.2005 weggefallen sei und deshalb auch nicht für die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der YA-KG festgestellt werden könne.
  • FG Köln, 20.01.2016 - 10 K 2841/13

    Bestehen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen

    Der Beklagte hält unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.10.2013 - 7 K 265/08 daran fest, dass der Verlustvortrag wegen des Wegfalls der Unternehmensidentität insgesamt am 1.7.2005 weggefallen sei und deshalb weder für die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der A B-KG noch originär für die Klägerin festgestellt werden könne.
  • FG Köln, 20.01.2016 - 10 K 283/13

    Bestehen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen

    Der Beklagte hält unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.10.2013 - 7 K 265/08 daran fest, dass der Verlustvortrag wegen des Wegfalls der Unternehmensidentität insgesamt am 1.7.2005 weggefallen sei und deshalb weder für die Klägerin als Rechtsnachfolgerin der A B-KG noch originär für die Klägerin festgestellt werden könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht