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   FG München, 04.07.2011 - 14 K 23/09   

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https://dejure.org/2011,63527
FG München, 04.07.2011 - 14 K 23/09 (https://dejure.org/2011,63527)
FG München, Entscheidung vom 04.07.2011 - 14 K 23/09 (https://dejure.org/2011,63527)
FG München, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 14 K 23/09 (https://dejure.org/2011,63527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuerpflicht von Lieferungen aus Italien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung von Lieferungen aus Italien in Deutschland bei Verkäufen von Designermode über mehrere Mitgliedskonten bei der Firma Ebay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; UStG § 3 Abs. 6; UStG § 3c Abs. 1
    Abweichender Ort der Lieferung nach § 3c UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abweichender Ort der Lieferung nach § 3c UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06

    Terminsverlegung; Erkrankung des Bevollmächtigten

    Auszug aus FG München, 04.07.2011 - 14 K 23/09
    Erforderlich ist regelmäßig die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem sich die Verhandlungs- und Reiseunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2007, BFH/NV 2007, 2124; Beschluss vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672).
  • BFH, 28.06.2007 - IX B 196/06

    Kein Anspruch auf Terminverlegung wegen Krankheit ohne konkrete Angaben zur Art

    Auszug aus FG München, 04.07.2011 - 14 K 23/09
    Erforderlich ist regelmäßig die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem sich die Verhandlungs- und Reiseunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2007, BFH/NV 2007, 2124; Beschluss vom 10. April 2007 XI B 58/06, BFH/NV 2007, 1672).
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