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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99   

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https://dejure.org/2001,14403
FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99 (https://dejure.org/2001,14403)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.04.2001 - 1 K 72/99 (https://dejure.org/2001,14403)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. April 2001 - 1 K 72/99 (https://dejure.org/2001,14403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei Doppelhaushälften kurz nach Ablauf der 2-jährigen Spekulationsfrist; Verlustverrechnung als Grund für die Fortführung einer verlustbringenden Tätigkeit; Berücksichtigung der Verkaufsabsicht; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei Doppelhaushälften kurz nach Ablauf der 2-jährigen Spekulationsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei Doppelhaushälften kurz nach Ablauf der 2-jährigen Spekulationsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
    Die Absicht, einen Überschuß zu erzielen, fehlt dann, wenn der Stpfl. sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142 , BStBl II 1997, 650 , vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416 , BStBl II 1995, 116 und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

    Die objektive Beweislast für das Vorliegen der Überschußerzielungsabsicht trägt dann im Zweifel der Stpfl. (BFH-Urteil BFHE 175, 416 , BStBl II 1995, 116 ).

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
    Es kommt vielmehr auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden an (vgl. BFH Urteile vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325 , BStBl II 1987, 774 und IX R 111/86, BFHE 150, 7 , BStBl II 1987, 668 ).

    Der Grund für die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit liegt dann im Lebensführungsbereich (vgl. BFH-Urteil BFHE 150, 325 , BStBl II 1987, 774 ).

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
    Die Absicht, einen Überschuß zu erzielen, fehlt dann, wenn der Stpfl. sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142 , BStBl II 1997, 650 , vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416 , BStBl II 1995, 116 und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

    Jedoch ist für die Prognoseentscheidung bezüglich der voraussichtlichen tatsächlichen Nutzungsdauer erforderlich, daß überhaupt der endgültige Entschluß gefaßt worden ist, durch langfristige Vermietung einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil BFH/NV 1994, 301).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
    Kennzeichnend für die Einkunftsart ist, daß ihnen zugrundeliegende Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405 , BStBl II 1984, 751 in Abschn. C IV 3. c aa - 1 -).

    Obwohl sich die Kläger in den Streitjahren an keinem Mietkauf- oder Bauherrenmodell beteiligt hatten, hat der erkennende Senat keine Bedenken, die auf der Grundlage des Beschlusses des Großes Senats vom 25. Juni 1984 (BFH-GrS-Beschluß BFHE 141, 405 , BStBl II 1984, 751 ) entwickelten und eingangs zusammengefaßten Grundsätze zur Einkünfteerzielungsabsicht - denen er folgt - auch dann anzuwenden, wenn nicht bereits die Teilnahme an einem Mietkauf- oder Bauherrenmodell den Beweis des ersten Anscheins für eine fehlende Überschußerzielungsabsicht liefert.

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
    Die Absicht, einen Überschuß zu erzielen, fehlt dann, wenn der Stpfl. sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142 , BStBl II 1997, 650 , vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416 , BStBl II 1995, 116 und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
    Bei der Überschußerzielungsabsicht handelt es sich um eine innere Tatsache, die wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann (BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516 , BStBl II 1978, 620 ).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
    Es kommt vielmehr auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden an (vgl. BFH Urteile vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325 , BStBl II 1987, 774 und IX R 111/86, BFHE 150, 7 , BStBl II 1987, 668 ).
  • FG Hamburg, 15.08.1996 - III 2/96

    Berücksichtigug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Vorliegen einer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
    Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß sich während der Gesamtnutzungsperiode die Absicht des Stpfl. ändert und die Überschußerzielungsabsicht u. U. erst später einsetzt und eine einkommensteuerrechtlich relevante Tätigkeit dementsprechend später beginnt (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 15. August 1996 III 2/96, EFG 1997, 222).
  • FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 761/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung mit Selbstnutzungsvorbehalt;

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht auf den Gesamtüberschuss beider Objekte abzustellen, sondern im Rahmen der sog. Segmentierung nur das einzelne Objekt der Prüfung zu Grunde zu legen (vgl. Kirchhof, EStG -Kompaktkommentar, 3. Aufl., § 2 Rz. 50b; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04. April 2001 1 K 72/99, nicht veröffentlicht, bestätigt durch BFH, Urteil vom 09. Juli 2002 XI R 33/01, BFH/NV 2002, 1565).
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