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   FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10   

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https://dejure.org/2010,19228
FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10 (https://dejure.org/2010,19228)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.2010 - 6 V 229/10 (https://dejure.org/2010,19228)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 6 V 229/10 (https://dejure.org/2010,19228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach § 8b Abs. 3 KStG unabhängig von Einnahmeerzielung - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8b Abs. 3 KStG; § 361 AO; § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 69 Abs. 3 S. 1 FGO
    Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach dem Körperschaftsteuergesetzes (KStG); Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftsteuerbescheiden wegen Vorliegen einer unbilligen Härte bzgl. der Vollziehung eines noch nicht bestandskräftigen angefochtenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach dem Körperschaftsteuergesetzes (KStG); Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftsteuerbescheiden wegen Vorliegen einer unbilligen Härte bzgl. der Vollziehung eines noch nicht bestandskräftigen angefochtenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8b Abs. 3
    Anforderungen an eine außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach § 8b Abs. 3 KStG; AdV; Außerbilanzielle Hinzurechnung; Teilwertabschreibung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach § 8b Abs. 3 KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 567
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10
    Insofern führt auch die Berücksichtigung der von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des BFH zur Anwendbarkeit des § 3c Abs. 2 EStG (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BStBl II 2010, 627) nicht zu einem anderen Ergebnis, da der BFH zur Begründung seiner Entscheidung, § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG sei nur anwendbar, wenn (teilweise) steuerbefreite Einnahmen erzielt worden seien, ausdrücklich den Wortlaut des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG heranzieht (grundlegend: BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IX R 42/08, a.a.O.).

    Vielmehr erkennt auch der BFH die Unterschiede im Ansatz der Normen § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, der Einnahmen erfordert, und § 8b Abs. 2 KStG n.F., der auf Gewinne abstellt (BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, a.a.O.).

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 03.12.1998 - III S 11/98

    InvZul; Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10
    Im Übrigen sind im Rahmen der Prüfung der Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte auch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 3. Dezember 1998 III S 11/98, BFH/NV 1999, 826).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10
    Insofern führt auch die Berücksichtigung der von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des BFH zur Anwendbarkeit des § 3c Abs. 2 EStG (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BStBl II 2010, 627) nicht zu einem anderen Ergebnis, da der BFH zur Begründung seiner Entscheidung, § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG sei nur anwendbar, wenn (teilweise) steuerbefreite Einnahmen erzielt worden seien, ausdrücklich den Wortlaut des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG heranzieht (grundlegend: BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IX R 42/08, a.a.O.).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10
    Insofern führt auch die Berücksichtigung der von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des BFH zur Anwendbarkeit des § 3c Abs. 2 EStG (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BStBl II 2010, 220; vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BStBl II 2010, 627) nicht zu einem anderen Ergebnis, da der BFH zur Begründung seiner Entscheidung, § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG sei nur anwendbar, wenn (teilweise) steuerbefreite Einnahmen erzielt worden seien, ausdrücklich den Wortlaut des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG heranzieht (grundlegend: BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 IX R 42/08, a.a.O.).
  • BFH, 22.04.2009 - I R 57/06

    Kein Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10
    Dieses Abzugsverbot greift ebenfalls unabhängig von einer Mindestbeteiligungsquote ein und erfasst außerdem jegliche die Substanz betreffende Gewinnminderungen und damit auch solche aufgrund einer Teilwertabschreibung (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2009 I R 57/06, BFH/NV 2009, 1460).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2010 - 6 V 229/10
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 19.04.2011 - I B 166/10

    Außerbilanzielle Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung nach § 8b Abs. 3 KStG

    Erfolglos blieben auch die in der Folge beim FG gestellten AdV-Anträge; das FG hat sie mit Beschluss vom 20. Oktober 2010  6 V 229/10 abgelehnt.
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