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   FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10   

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https://dejure.org/2013,19767
FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10 (https://dejure.org/2013,19767)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.2013 - 6 K 2670/10 (https://dejure.org/2013,19767)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 6 K 2670/10 (https://dejure.org/2013,19767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbegünstigung einer auf zwei Teilzahlungen in zwei Veranlagungszeiträumen aufgeteilten Abfindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34
    Steuerermäßigung auf Abfindung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerermäßigung auf Abfindung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Steuerermäßigung einer Abfindung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung über mehrere Veranlagungszeiträume

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerbegünstigung bei Auszahlung einer Abfindung in mehreren Teilbeträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1669
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 20/10

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10
    Entschädigungen liegen vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (BFH Urteil vom 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

    Der Zweck der Vorschrift werde trotz Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen nicht verfehlt, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhalte und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag in einem anderen Veranlagungszeitraum ausgezahlt werde (BFH Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801; BFH Urteil vom 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

    Wann von einer solche unschädlichen geringfügigen Teilleistung auszugehen ist, bestimmt sich nach dem Vorliegen einer Ausnahmesituation in der individuellen Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen (BFH Urteil 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

    Sind keine besonderen tatsächlichen Umstände erkennbar, die die Teilleistungen bedingen oder prägen, ist die Frage, ob die Teilleistung der Außerordentlichkeit der Hauptentschädigungszahlung entgegensteht, alleine ausgehend von der Höhe der Teilleistung zu beurteilen (BFH Urteil 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09

    Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10
    Die Rechtsprechung reduziert daher die Vorschrift nach ihren Zweck über ihren Wortlaut hinaus teleologisch, indem sie die Steuerermäßigung nur auf außerordentliche Einkünfte anwendet, die zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden (BFH Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801).

    Wird eine Entschädigung in zwei oder mehreren Veranlagungszeiträumen ausgezahlt, scheiden grundsätzlich in sämtlichen Veranlagungszeiträumen eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG aus, auch wenn sich ein Progressionsnachteil ergibt (BFH Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801).

    Der Zweck der Vorschrift werde trotz Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen nicht verfehlt, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhalte und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag in einem anderen Veranlagungszeitraum ausgezahlt werde (BFH Urteil vom 11. Mai 2010, IX R 39/09, BFH/NV 2010, 1801; BFH Urteil vom 26. Januar 2011, IX R 20/10, BStBl. II 2012, 659).

  • BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04

    Abfindung; Entschädigungszusatzleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10
    Dabei sind mehrere Zahlungen als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung anzusehen, wenn sie Ersatz für ein und dasselbe Schadensereignis darstellen (BFH Urteil vom 14. April 2005, XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).

    Derartige ergänzende Zusatzleistungen, die Teil einer einheitlichen Entschädigung sind, sind unschädlich für die Beurteilung der Hauptleistung als einer zusammengeballten Entschädigung (BFH Urteil vom 14. April 2005, XI R 11/04, BFH/NV 2005, 1772).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 11/09

    Zusammenballung, Teilleistung, Abfindung, ermäßigter Steuersatz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10
    Dabei hat der Bundesfinanzhof in der Vergangenheit eine Teilleistung, die 10, 2% der Gesamtleistung entsprach, als nicht mehr geringfügig angesehen (BFH Beschluss vom 20. Juni 2011, IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682), während er bei einer Teilleistung von 1, 3% der Gesamtleistung die Unschädlichkeit bejahte (BFH Urteil vom 25.08.2009, IX R 11/09, BStBl. II 2011.27).
  • BFH, 20.06.2011 - IX B 59/11

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen - geringfügige oder schädliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10
    Dabei hat der Bundesfinanzhof in der Vergangenheit eine Teilleistung, die 10, 2% der Gesamtleistung entsprach, als nicht mehr geringfügig angesehen (BFH Beschluss vom 20. Juni 2011, IX B 59/11, BFH/NV 2011, 1682), während er bei einer Teilleistung von 1, 3% der Gesamtleistung die Unschädlichkeit bejahte (BFH Urteil vom 25.08.2009, IX R 11/09, BStBl. II 2011.27).
  • BFH, 23.04.2009 - VI R 39/08

    Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10
    Die streitigen Zahlungen sind als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, da sie durch das Dienstverhältnis der Klägerin veranlasst waren und sich für sie als Frucht ihrer Arbeit darstellen (BFH Urteil vom 23. April 2009, VI R 39/08, BFH/NV 2009, 1189).
  • FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09

    Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2670/10
    Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, mit dem Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter eines Betriebes ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln (FG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2010, 11 K 2909/09, EFG 2011, 976).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13

    Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1669 veröffentlichten Urteil, die der Klägerin in den Streitjahren zugeflossenen Zahlungen aufgrund der Sozialplanregelung unterlägen als Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keiner ermäßigten Besteuerung gemäß § 34 Abs. 1 EStG.
  • VG Düsseldorf, 29.01.2014 - 26 K 3079/13

    Rechtsweg; Feuerwehr; Beamte; Freizeitausgleich; Steuerabzug; Einkommenssteuer;

    Auch unter Berücksichtigung dieser besonderen Rechtsnatur des Geldausgleichs sind die streitigen Zahlungen als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, da sie durch das Dienstverhältnis des Klägers veranlasst waren und sich für ihn als Frucht seiner Arbeit darstellen, vgl. BFH Urteil vom 23. April 2009 - VI R 39/08 - Juris; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2013 - 6 K 2670/10 - Juris.

    Eine Entschädigung liegt vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht, BFH Urteil vom 26. Januar 2011 - IX R 20/10 - Juris; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2013 - 6 K 2670/10 - Juris.

    Ob die Beklagte die allein im Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 wurzelnde Entschädigung zu Recht im Wege der sog. "Fünftelregelung", (=Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte, die zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden, vgl. BFH, Urteil vom 11. Mai 2010 - IX R 39/09 - Juris und Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2013 - 6 K 2670/10 - Juris), einem ermäßigten - mithin für den Kläger günstigeren - Steuersatz unterworfen hat, (vgl. § 34 Abs. 1, 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 EStG) bedarf vorliegend nicht der Entscheidung.

  • FG Köln, 06.12.2017 - 14 K 1918/17

    Besteuerung von monatlichen Zahlungen einer Transfergesellschaft zur Aufstockung

    Auch stehe die Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Abwicklungsbeschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsverpflichtung (Kurzarbeit Null), der Annahme einer neuen Rechtsgrundlage nicht entgegen (Hinweis auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2013 6 K 2670/10, EFG 2013, 1669).
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