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   FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07   

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https://dejure.org/2009,31461
FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07 (https://dejure.org/2009,31461)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.03.2009 - 2 K 1975/07 (https://dejure.org/2009,31461)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. März 2009 - 2 K 1975/07 (https://dejure.org/2009,31461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streben nach Totalgewinn fehlt bei zur Deckung hoher Betriebsausgaben nicht ausreichendem jährlichen Gewinnen; Annahme eines Strebens nach Totalgewinn bei zur Deckung hoher Betriebsausgaben nicht ausreichendem jährlichen Gewinnen; Gesamtdauer der Betätigung als ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem Handel mit Streichinstrumenten und Antiquitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984, GrS 4/82, Bundessteuerblatt II 1984, 751).

    Einzelne Umstände können dabei einen Anscheinsbeweis liefern (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984, GrS 4/82, Bundessteuerblatt II 1984, 751).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004, IV R 43/02, Bundessteuerblatt II 2004, 455, und vom 17. November 2004, X R 62/01, Bundessteuerblatt II 2005, 336).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 62/01

    Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    An dieser Absicht fehlt es, wenn die Prognose des zu erwirtschaftenden Totalgewinns negativ ist und der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen und Neigungen ausübt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 2004, IV R 43/02, Bundessteuerblatt II 2004, 455, und vom 17. November 2004, X R 62/01, Bundessteuerblatt II 2005, 336).
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 12/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    Dabei entbindet die subjektive Betrachtung nicht davon, die Angaben der Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Dauer einer möglichen betrieblichen Tätigkeit einer objektivierenden Beurteilung zu unterziehen (BFH-Urteil vom 30. August 2007, IV R 12/05, BFH/NV 2008, 759).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    Der Zeitraum, innerhalb dessen ein positives Ergebnis erzielt sein muss, ist stets, wie auch die anderen Kriterien, einzelfallbezogen zu beurteilen (Beschluss des Großen Senats des BFH, Bundessteuerblatt II 1984, 751; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999, X R 23/95, Bundessteuerblatt II 2000, 267).
  • BFH, 14.07.2003 - IV B 81/01

    Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    Objektiv können jedoch auch solche Betriebe ausweislich nachhaltiger Verluste zur Gewinnerzielung ungeeignet sein und eine negative Gewinnprognose für die Zukunft rechtfertigen, sofern sie nicht umstrukturiert werden (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 46/99, Bundessteuerblatt II 2000, 674; Beschluss vom 14.07.2003 - IV B 81/01, Bundessteuerblatt II 2003, 804 und Urteil vom 25.11.2004 - IV R 8/03, BFH/NV 2005, 854).
  • BFH, 25.11.2004 - IV R 8/03

    Gewinnerzielungsabsicht bei LuF (Weinbaubetrieb)

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    Objektiv können jedoch auch solche Betriebe ausweislich nachhaltiger Verluste zur Gewinnerzielung ungeeignet sein und eine negative Gewinnprognose für die Zukunft rechtfertigen, sofern sie nicht umstrukturiert werden (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 46/99, Bundessteuerblatt II 2000, 674; Beschluss vom 14.07.2003 - IV B 81/01, Bundessteuerblatt II 2003, 804 und Urteil vom 25.11.2004 - IV R 8/03, BFH/NV 2005, 854).
  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    Kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Betrieb veräußert wird, so ist der Schätzung des Totalgewinns ein (fiktiver) Aufgabegewinn/-verlust gemäß § 16 Abs. 3 EStG zu Grunde zu legen (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998, XI R 64/97, Bundessteuerblatt II 1998, 727).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99

    Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    Objektiv können jedoch auch solche Betriebe ausweislich nachhaltiger Verluste zur Gewinnerzielung ungeeignet sein und eine negative Gewinnprognose für die Zukunft rechtfertigen, sofern sie nicht umstrukturiert werden (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.2000 IV R 46/99, Bundessteuerblatt II 2000, 674; Beschluss vom 14.07.2003 - IV B 81/01, Bundessteuerblatt II 2003, 804 und Urteil vom 25.11.2004 - IV R 8/03, BFH/NV 2005, 854).
  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 2 K 1975/07
    Besteht ein solches Betriebskonzept hingegen nicht und war der Betrieb bei objektiver Betrachtung nach seiner Art, nach der Gestaltung der Betriebsführung und nach den gegebenen Ertragsaussichten von vornherein zur Erzielung eines Totalgewinns nicht in der Lage, so folgt daraus, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus dem Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (so zuletzt die ständige Rechtsprechung bestätigend Urteil des BFH vom 23. Mai 2007, X R 33/04, Bundessteuerblatt II 2007, 847).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

  • BFH, 29.03.2001 - IV R 88/99

    Bestimmung der Einkunftsart und Liebhaberei

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