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   FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2001 - 1 K 2256/98   

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https://dejure.org/2001,17883
FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2001 - 1 K 2256/98 (https://dejure.org/2001,17883)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.05.2001 - 1 K 2256/98 (https://dejure.org/2001,17883)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 1 K 2256/98 (https://dejure.org/2001,17883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatbestandsmerkmal der ständigen Einrichtung in einem Vertragsstaat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tatbestandsmerkmal der ständigen Einrichtung in einem Vertragsstaat

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2001 - 1 K 2256/98
    Auszugehen ist vom aufgeklärten Sachverhalt (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 77/88

    Eine Geschäftseinrichtung ist nur dann die Betriebsstätte eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2001 - 1 K 2256/98
    Diese Bestimmungen setzen für die Annahme einer Betriebsstätte eine Geschäftseinrichtung oder anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BStBl II 1990, 166 und vom 3. Februar 1993 I R 80 - 81/91, BStBl II 1993, 462).
  • BFH, 10.11.1998 - I B 80/97

    Wohnräume von ArbN als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2001 - 1 K 2256/98
    Im Einzelfall kann es genügen, wenn aus tatsächlichen Gründen anzunehmen ist, dass dem Steuerpflichtigen ein bestimmter Raum zur ständigen Nutzung zur Verfügung gestellt und seine Verfügungsmacht darüber nicht bestritten werden kann (Beschluss des BFH vom 10. November 1998 I B 80/97, BFH/NV 1999, 665 ).
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