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   FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 253/97   

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https://dejure.org/1998,39412
FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 253/97 (https://dejure.org/1998,39412)
FG Saarland, Entscheidung vom 02.02.1998 - 1 V 253/97 (https://dejure.org/1998,39412)
FG Saarland, Entscheidung vom 02. Februar 1998 - 1 V 253/97 (https://dejure.org/1998,39412)
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  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 253/97
    Die Schätzungen genügen im übrigen auch den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. dazu BFH, Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82 , BStBl. II 1986, 226).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 253/97
    Insbesondere leiden die Schätzungen nicht an schwerwiegenden Fehlern, die zur Nichtigkeit der Bescheide führen könnten (dazu BFH, Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90 , BStBl. II 1993, 259).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 253/97
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 253/97
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Mißerfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66 , BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73 , BStBl. II 1975, 239).
  • FG Saarland, 21.02.1997 - 1 K 166/96

    Abgabenordnung; Ausschlußfrist im Einspruchsverfahren

    Auszug aus FG Saarland, 02.02.1998 - 1 V 253/97
    Die Überprüfung der im Klageverfahren vorgelegten Steuererklärungen nebst Bilanzen würde die Erledigung des Rechtsstreits verzögern, weil der Rechtsstreit länger dauern würde als ohne Berücksichtigung der Steuererklärungen (vgl. dazu FG Saarland, Urteil vom 21. Februar 1997 1 K 166/96, EFG 1997, 651).
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