Rechtsprechung
FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Arbeitszimmer: Arbeitnehmertätigkeit in Vollzeit als Haupttätigkeit
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Häusliches Arbeitszimmers eines Rechtsanwalts im Nebenberuf mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Haupttätigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungen für die Gebäudenutzung als Betriebsausgaben; Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Definition des Begriffs "häusliches Arbeitszimmer"; Eingebundensein eines Arbeitszimmers in die häusliche Sphäre eines Steuerpflichtigen; Bestimmung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
Kanzleiräume eines nebenberuflichen Rechtsanwalts als häusliches Arbeitszimmer; Einkommensteuer 1997 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kanzleiräume eines nebenberuflichen Rechtsanwalts als häusliches Arbeitszimmer - Einkommensteuer 1997
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
Ob ein Arbeitszimmer in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, lässt sich nicht generell, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).Gehört das Arbeitszimmer unmittelbar und ohne räumliche Trennung zu der Wohnung oder dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen, so ist es regelmäßig auch in dessen häusliche Sphäre eingebunden (BFH-Urteil in BStBl II 2000, 7).
Geht der Steuerpflichtige mehreren Tätigkeiten nach, ist der Mittelpunkt anhand einer Gesamtbetrachtung aller von ihm ausgeübten Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).
- BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
Dabei kann das häusliche Arbeitszimmer selbst dann (noch) den Mittelpunkt einer beruflichen Betätigung bilden, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, DStR 2005, 232).Kommt man zu dem Schluss, dass der Mittelpunkt der Haupttätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer gelegen hat, indiziert dies regelmäßig, dass auch der qualitative Schwerpunkt der Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen nicht im häuslichen Arbeitszimmer gelegen hat (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, DStR 2005, 232).
- BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02
Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (vgl. zur Begründung im Einzelnen sowie zu den gebildeten Fallgruppen: BFH-Urteil vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BStBl II 2004, 771).
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
Die häusliche Sphäre ist dabei nicht notwendig auf den eigentlichen Wohnbereich beschränkt; sie kann sich auch auf weitere Räumlichkeiten erstrecken (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139 zu einem Kellerraum). - BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00
Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
Der BFH geht jedoch davon aus, dass der Gesetzgeber an den von der Rechtsprechung vor Einführung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I 1995, 1250) geschaffenen Begriff anknüpfen wollte (BFH-Urteil vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BStBl II 2004, 43 m.w.N.). - BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
Geschieht dies nicht oder nicht in genügender Weise, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen mit der Maßgabe schätzen (§ 162 AO), dass die Schätzung mit größter Wahrscheinlichkeit zu einem realitätsgerechten Ergebnis führt (s. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).