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   FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13   

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https://dejure.org/2013,48102
FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13 (https://dejure.org/2013,48102)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.11.2013 - 2 K 1224/13 (https://dejure.org/2013,48102)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. November 2013 - 2 K 1224/13 (https://dejure.org/2013,48102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Kindergeld für eine volljährige Tochter mit Behinderung bei Überschreitung des Grenzbetrages des Einkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung wegen Beibehaltung der Einkünfteprüfung bei behinderten Kindern nach Wegfall einer solchen bei volljährigen gesunden Kindern in Ausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung wegen Beibehaltung der Einkünfteprüfung bei behinderten Kindern nach Wegfall einer solchen bei volljährigen gesunden Kindern in Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 658
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    So hat der Gesetzgeber z.B. bei der Gewährung einer staatlichen Sozialleistung eine größere Gestaltungsfreiheit als im Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen (vgl. z.B. BVerfG vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, m.w.N.).

    Für die Würdigung von Kindergeldregelungen in ihrer sozialrechtlichen Funktion ist dabei auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber diese Regelungen in ein abgestimmtes System von Steuerentlastung und Sozialleistung eingefügt hat, welches den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG erfüllt, indem die im Vergleich zu Kinderlosen verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit der Familie teilweise ausgeglichen wird (z.B. BVerfG vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, m.w.N.).

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    Der existenzielle Lebensbedarf des behinderten Kindes ergibt sich typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf), der sich an dem maßgeblichen Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG orientiert, sowie aus dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf (BFH vom 22. Oktober 2009 III R 50/07, BStBl II 2011, 38; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BStBl II 2009, 928; vom 19. November 2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057).
  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    Der existenzielle Lebensbedarf des behinderten Kindes ergibt sich typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf), der sich an dem maßgeblichen Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG orientiert, sowie aus dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf (BFH vom 22. Oktober 2009 III R 50/07, BStBl II 2011, 38; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BStBl II 2009, 928; vom 19. November 2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057).
  • BFH, 12.12.2012 - VI R 101/10

    Kindergeld: Behinderungsbedingter Mehrbedarf eines volljährigen behinderten

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    Denn in diesen Fällen führt der Vergleich zu demselben Ergebnis (BFH vom 12. Dezember 2012 VI R 101/10, BFH/NV 2013, 639).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 53/10

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    Zu den dem behinderten Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mitteln gehören nicht nur dessen Einkünfte und Bezüge als verfügbares Einkommen, sondern auch Leistungen Dritter, wie etwa die in der WfbM gewährte Verpflegung; auf die Herkunft der Mittel und ihre Zweckbestimmung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BFH vom 9. Februar 2012 III R 53/10, BFH/NV 2012, 853).
  • BFH, 22.10.2009 - III R 50/07

    Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    Der existenzielle Lebensbedarf des behinderten Kindes ergibt sich typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf), der sich an dem maßgeblichen Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG orientiert, sowie aus dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf (BFH vom 22. Oktober 2009 III R 50/07, BStBl II 2011, 38; vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BStBl II 2009, 928; vom 19. November 2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057).
  • BVerfG, 29.03.2004 - 2 BvR 1670/01

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Anspruchs auf Kindergeld für ein

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    Die sich für den Gesetzgeber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Grenzen hängen vom jeweiligen Regelungsgegenstand und den Differenzierungsmerkmalen ab, sie können vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. die Nachweise im BVerfG-Beschluss vom 29. März 2004 2 BvR 1670/01, 2 BvR 1340/03, HFR 2004, 694).
  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02

    Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    Ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen zu prüfen, nämlich der dem Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mittel einerseits und seinem existenziellen Lebensbedarf andererseits (BFH vom 24. August 2004 VIII R 83/02, BStBl II 2007, 248; vom 26. November 2003 VIII R 32/02, BStBl II 2004, 588, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 83/02

    Kindergeld: Berücksichtigung eines volljährigen behinderten Kindes - Aufteilung

    Auszug aus FG Saarland, 13.11.2013 - 2 K 1224/13
    Ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen zu prüfen, nämlich der dem Kind zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mittel einerseits und seinem existenziellen Lebensbedarf andererseits (BFH vom 24. August 2004 VIII R 83/02, BStBl II 2007, 248; vom 26. November 2003 VIII R 32/02, BStBl II 2004, 588, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2015 - XI B 109/14

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    a) Der Kläger hat sich zunächst nicht mit der zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung (FG des Saarlands, Urteil vom 13. November 2013  2 K 1224/13, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 658; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. April 2014  4 K 1218/12, EFG 2014, 1492), die dieselbe Auffassung wie die Vorentscheidung vertreten, befasst.

    b) Weiter hat sich der Kläger nicht mit der in der Vorentscheidung und dem Urteil des FG des Saarlands in EFG 2014, 658 angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander gesetzt.

  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 11 K 419/13

    Keine Ungleichbehandlung behinderter Kinder durch § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG

    Soweit gegenüber der Neuregelung überhaupt verfassungsrechtliche Bedenken geäußert werden (vgl. etwa Felix, a.a.O.) setzen diese zu Recht jedenfalls nicht daran an, dass Kinder in der Ausbildung gegenüber behinderten Kindern bevorzugt würden, weil bei der erstgenannten Gruppe mit eigenem Einkommen dieses grundsätzlich keine Rolle mehr spielt (in diesem Sinne auch FG Saarland, Urteil vom 13. November 2013 2 K 1224/13, EFG 2014, 658).
  • FG Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 4 K 1218/12

    Kein Kindergeldanspruch bei vorliegender Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines

    Dies soll - zumindest teilweise - durch die Gewährung von Kindergeld ausgeglichen werden und damit die Eltern - ggf. lebenslang - besser gestellt werden (vgl. insoweit auch FG des Saarlandes, Urteil vom 13.11.2013 2 K 1224/13, Haufe-Index 6495451).
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