Rechtsprechung
FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verwertung von Durchsuchungsergebnissen der Strafverfolgungsbehörden - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei Auffinden erheblicher Vermögenswerte ungeklärter Herkunft
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Abgabenordnung; Schätzungsanlass bei ungeklärtem Vermögensbestand (§ 162 AO)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auffinden von erheblichen Vermögenswerten durch die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer Durchsuchung im häuslichen Umfeld eines Steuerpflichtigen; Rechtmäßigkeit einer Schätzung von Umsätzen und gewerblichen Einkünften; Folgen der Verletzung abgabenrechtlicher ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 162
Schätzungsanlass bei ungeklärtem Vermögensbestand - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schätzungsanlass bei ungeklärtem Vermögensbestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsprüfung - Schätzung bei ungeklärtem Vermögensbestand
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 02.02.2001 - IV B 162/99
Beschwerde - Rechtsmittel - Verfahrensmangel - Verfolgungsverjährung
Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00
Dementsprechend verhindert eine Einstellung des Strafverfahrens auch keine steuerlichen Konsequenzen (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 2. Februar 2001 IV B 162/99, BFH/NV 2001, 890 betr. die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO). - BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00
Das gilt vor allem dann, wenn die Mitwirkungspflichten Tatsachen und Beweismittel aus der Wissens- und Einflusssphäre des Klägers (Steuerpflichtigen) betreffen (BFH, Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl. II 1989, 462). - BFH, 28.05.1986 - I R 265/83
Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben - …
Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00
Ein ungeklärter Vermögenszuwachs berechtigt etwa die Finanzbehörde zu einer Schätzung, wenn der Steuerpflichtige trotz der entsprechenden Sachnähe eine Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhaltes verweigert (BFH, Urteil vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12).
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00
Schätzungen müssen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226). - BFH, 17.09.2003 - I B 18/03
NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht
Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00
Allerdings wird der Amtsermittlungsgrundsatz durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten nach § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzt (BFH, Beschluss vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207 m.w.N.), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt. - BFH, 17.07.2003 - X B 19/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00
Umgekehrt kann ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensrechtlich gesondert zu beurteilenden --d.h. anfechtbaren-- Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn sie in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH, Beschluss vom 17. Juli 2003 X B 19/03, BFH/NV 2003, 1594; FG Saarland, Urteil vom 14. Juli 2004, 1 K 267/03, juris). - FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 267/03
Hinzuschätzung - Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben nach § 160 AO 1977 - …
Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00
Umgekehrt kann ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensrechtlich gesondert zu beurteilenden --d.h. anfechtbaren-- Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn sie in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH…, Beschluss vom 17. Juli 2003 X B 19/03, BFH/NV 2003, 1594; FG Saarland, Urteil vom 14. Juli 2004, 1 K 267/03, juris). - BFH, 20.02.1998 - IX B 143/97
Auszug aus FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 268/00
Verletzen die Beteiligten ihre Mitwirkungspflichten, so erwachsen dem Finanzgericht daraus keine weitergehenden Amtsermittlungspflichten (BFH, Beschluss vom 20. Februar 1998 X B 143/97, BFH/NV 1998, 998).