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   FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04   

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https://dejure.org/2008,2601
FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04 (https://dejure.org/2008,2601)
FG Saarland, Entscheidung vom 17.12.2008 - 1 K 2011/04 (https://dejure.org/2008,2601)
FG Saarland, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 1 K 2011/04 (https://dejure.org/2008,2601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    § 162 AO; §§ 4 Abs. 3, 5 Nr. 7; 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
    Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Unangemessener KFZ-Aufwand eines Arztes und 1%-Regelung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Beurteilung von Aufwendungen in einem Mietverhältnis unter nahen Angehörigen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zuschätzung von Privathonoraren zu den Einnahmen eines Arztes; Voraussetzungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdvergleich bei der Höhe der Miete für die von der Mutter gemieteten Praxisräume sowie bei vom Mieter übernommenen Instandhaltungskosten; Zuschätzung von Privathonoraren eines Arztes wegen fehlender Aufzeichnungen; Unangemessene Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fremdvergleich bei der Höhe der Miete für die von der Mutter gemieteten Praxisräume sowie bei vom Mieter übernommenen Instandhaltungskosten - Zuschätzung von Privathonoraren eines Arztes wegen fehlender Aufzeichnungen - Unangemessene Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jed.de (Kurzinformation)

    Betrieblicher Pkw: Abzugsbeschränkung bei teuren Fahrzeugen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufzeichnungen für Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen klar und vollständig sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Betriebsausgaben eines Arztes im Zusammenhang mit hochwertigen Fahrzeugen und Anwendung der 1 %-Regelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
    Zudem sei nicht die Feststellung erfolgt, dass eine weitere Sachaufklärung nicht möglich oder zumutbar sei (BFH vom 18. Dezember 1984 - VIII R 195/82).

    Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen (BFH v. 18. Dezember 1984 IV R 33/82, BStBl II 1986, 226, 229; v. 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 138).

    Die Schätzung muss - gleichviel nach welcher Methode - in sich schlüssig und ihr Ergebnis muss wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).

    Die Rechtsprechung hat den Betriebsvergleich unter bestimmten Voraussetzungen als Schätzungsmethode anerkannt (dem Steuerpflichtigen ist - wie hier geschehen - durch die allgemeine Mitteilung über die Heranziehung von Vergleichsbetrieben und die Bekanntgabe der Vergleichszahlen Gelegenheit zu geben, zur Frage des Betriebsvergleichs überhaupt und nach Möglichkeit auch zu den Vergleichszahlen Stellung zu nehmen: BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226, 229; für Vergleichsmieten BFH vom 24. September 1976 III B 12/76, BStBl II 1977, 196, 197 f.; vom 17.10.2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 137).

  • BFH, 11.10.1977 - VIII R 20/75

    Ermittlung des Nutzungswertes - Wohnung im eigenen Haus - Marktmiete -

    Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
    Bei Fehlen vergleichbarer Fremdmieten sei der Nutzungswert mit den ortsüblichen mittleren Mieten für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung anzusetzen (BFHE vom 11. Oktober 1997, VIII R 20/75).

    Maßgeblich ist danach die Marktmiete, die für Wohnungen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (BFH vom 11. Oktober 1977 VIII R 20/75, BStBl II 1977, 860).

  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
    Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, das durch eine Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis durch eine weitere Schätzungsmethode zu untermauern (BFH v. 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).

    Die Methodenwahl steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamtes; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH v. 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7234/15

    Umsatzsteuer 2010

    Das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen vom BFH mit Beschluss vom 31.07.2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967) hat entschieden, die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs eines praktischen Arztes für seine betrieblichen Kraftfahrzeuge auf 100.000 DM pro Fahrzeug gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG sei zulässig.

    des hälftigen Vorsteuerbetrages von 5.600,00 DM, das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307) bei einem Oberklassefahrzeug wiederum auf 100.000,00 DM.

    Dieser Betrag liegt deutlich oberhalb der Werte, auf die das FG München (Urteil vom 20.11.1999 8 K 3912/96, DStRE 1999, 897), das FG Nürnberg (Urteil vom 28.02.2008 IV 94/2006, DStRE 2008, 1116) und das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307) abgestellt haben, und berücksichtigt mehr als ausreichend die zwischenzeitliche allgemeine Preisentwicklung.

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