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   FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06   

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https://dejure.org/2009,36445
FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06 (https://dejure.org/2009,36445)
FG Saarland, Entscheidung vom 20.10.2009 - 2 K 1319/06 (https://dejure.org/2009,36445)
FG Saarland, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 2 K 1319/06 (https://dejure.org/2009,36445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine gesonderte Feststellung bei Identität von Wohnsitzfinanzamt und Betriebsfinanzamt zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums; keine Rücklagenbildung nach § 7g EStG in einer nach Betriebsaufgabe erstellten Bilanz; voraussichtlich Investition muss genau bezeichnet sein

  • datenbank.nwb.de

    Keine gesonderte Feststellung bei Identität von Wohnsitzfinanzamt und Betriebsfinanzamt zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums - keine Rücklagenbildung nach § 7g EStG in einer nach Betriebsaufgabe erstellten Bilanz - voraussichtlich Investition muss genau bezeichnet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06
    Allerdings setzt die nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche "voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (vgl. BFH vom 19. September 2002 X R 51/00 BFH/NV 2003, 250 ).
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06
    Zwar setzt die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nicht voraus, dass der Steuerpflichtige glaubhaft macht, die Investition sei wirklich beabsichtigt (vgl. BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 BStBl II 2002, 385 ).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 69/03

    Gewinn aus Auflösung einer Ansparrücklage in Folge der Einbringung eines

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06
    Sie kann nicht zurückbehalten oder auf einen anderen Betrieb übertragen werden (BFH vom 10. November 2004 XI R 69/03, BStBl II 2005, 596 ).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 41/03

    Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06
    Voraussetzung für die Rücklagenbildung ist unter anderem, dass der Steuerpflichtige das begünstigte Wirtschaftsgut "voraussichtlich bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres anschaffen oder herstellen wird." Deshalb muss die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition eine noch durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (BFH vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848 ).
  • BFH, 23.05.2007 - X R 35/06

    Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06
    Da die Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 ff. EStG auf den konkreten Betrieb bezogen ist, kann die geplante Investition, wegen der die Ansparrücklage gebildet wurde, nicht mehr durchgeführt werden, wenn der Steuerpflichtige seinen Betrieb veräußert oder aufgibt (BFH vom 23. Mai 2007 X R 35/06, BFH/NV 2007, 1862 ).
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02

    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06
    Denn die "voraussichtliche" Investition muss bereits bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass im Jahr der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der "voraussichtlichen" Investition entspricht, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige die Ansparrücklage gebildet hatte (BFH vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159 ).
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