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   FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14   

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https://dejure.org/2017,27273
FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14 (https://dejure.org/2017,27273)
FG Saarland, Entscheidung vom 24.05.2017 - 2 K 1082/14 (https://dejure.org/2017,27273)
FG Saarland, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 2 K 1082/14 (https://dejure.org/2017,27273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Befreiung von Reisekostenerstattungen an Arbeitnehmer vom Lohnsteuerabzug - Nachweis- und Belegnahmepflicht des Arbeitgebers - Schätzung - Anerkennung von Reisekostenerstattungen als Betriebsausgaben ist für die lohnsteuerlichen Behandlung ohne Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen bedarf adäquater Aufzeichnungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Hat der Arbeitgeber dieser Nachweis- und Belegnahmepflicht nicht entsprochen, scheidet die Annahme steuerfreien Reisekostenersatzes im Rahmen des Lohnsteuerabzugs aus (BFH vom 6. März 1980 VI R 65/17, BStBl II 1980, 289).

    Im Fall der Fahrtkostenerstattung müssen die Unterlagen daher so beschaffen sein, dass sie einen Vergleich der vom Arbeitgeber ausgezahlten Beträge mit den durch die beruflich bedingte Reise entstandenen Kosten ermöglichen (vgl. BFH vom 6. März 1980 VI R 65/77, BStBl II 1980, 289).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt es ausnahmsweise, wenn die Voraussetzungen der Steuerfreiheit lediglich glaubhaft gemacht werden; dies aber allenfalls dann, wenn dem Steuerpflichtigen ein Nachweis durch Vorlage von Reisekostenabrechnungen ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann (vgl. BFH vom 6. März 1980 VI R 65/77, BStBl II 1980, 289).

  • BFH, 18.03.2009 - I B 210/08

    Abzugsteuer - Nacherhebungsbescheid - Verletzung der Abzugspflicht bei

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    § 167 Abs. 1 Satz 1 AO begründet in der Auslegung durch die Rechtsprechung ein Wahlrecht für die Finanzbehörde, den Haftungsschuldner entweder durch Haftungsbescheid (§ 191 Abs. 1 Satz 1 AO) oder durch Steuerbescheid in Anspruch zu nehmen, wenn dieser seine Anmeldepflicht nicht erfüllt hat (BFH vom 18. März 2009 I B 210/08, BFH/NV 2009, 1237, m.w.N.).

    Die Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO i.V. mit § 155 Abs. 1 AO erfasst damit denjenigen, der die Steuer als Entrichtungssteuerschuldner nicht angemeldet hat, gerade in seiner Funktion als Haftungsschuldner (vgl. BFH vom 18. März 2009 I B 210/08, BFH/NV 2009, 1237, m.w.N.).

    Insoweit bewegte sich der Beklagte im Rahmen des ihm eingeräumten Wahlrechts, nachdem die Klägerin ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Anmeldung der Lohnsteuer nicht nachgekommen war (dazu BFH vom 18. März 2009 I B 210/08, BFH/NV 2009, 1237, m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Während für das Zeitmoment bereits eine längere Untätigkeit des Anspruchsberechtigten genügen kann, setzt das Umstandsmoment ein bestimmtes Verhalten des Anspruchsberechtigten und einen hierdurch ausgelösten Vertrauenstatbestand beim Verpflichteten voraus (BFH vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BStBl II 2004, 975).

    Denn wenn die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Einzelfall gesetztes Recht verdrängt und dazu führen soll, dass dem Steuerpflichtigen ein gesetzwidriger Steuervorteil verbleibt, ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige aufgrund des Vertrauenstatbestands eine unwiderrufliche Vermögensdisposition getroffen hat (BFH vom 7. Juli 2004 X R 24/03, BStBl II 2004, 975).

  • BFH, 20.08.2015 - III B 108/14

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Für Tatsachen, mit denen eine steuerliche Vergünstigung begehrt wird, trägt grundsätzlich der Steuerpflichtige die objektive Feststellungslast (BFH vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1575; vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 29.07.2015 - IV R 16/12

    Fremdvergleich bei Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Für Tatsachen, mit denen eine steuerliche Vergünstigung begehrt wird, trägt grundsätzlich der Steuerpflichtige die objektive Feststellungslast (BFH vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1575; vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BStBl II 1976, 562).
  • FG Sachsen, 24.02.2010 - 8 K 203/09

    Schätzung der Lohnsteuer mit einem durchschnittlichen Steuersatz wegen nicht

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Da die Klägerin vorliegend aber weder in den Lohnkonten Aufzeichnungen zu den Fahrtkosten geführt, noch belastbare Unterlagen zu den konkreten Auszahlungsbeträgen vorgelegt hat, war der Beklagte berechtigt, die Lohnsteuer nach § 162 Abs. 1 AO in Anlehnung an § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG mit einem pauschalen Steuersatz zu schätzen (BFH vom 17. März 1994 VI R 120/92, BStBl II 1994, 536; Sächsisches Finanzgericht vom 24. Februar 2010 8 K 203/09, juris).
  • BFH, 13.06.2012 - VI R 47/11

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden -

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Bei den Reisekostenerstattungen handelt es sich - ungeachtet der Frage nach deren Steuerfreiheit - eindeutig um Einnahmen der Arbeitnehmer, die diesen "aus dem Dienstverhältnis" zugeflossen sind (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 LStDV; s.a. BFH vom 13. Juni 2012 VI R 47/11, BStBl II 2013, 169).
  • BFH, 27.09.1988 - VII R 181/85
    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Die Annahme von Verwirkung setzt daher ein bestimmtes Verhalten der Finanzbehörde voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Betrachtung annehmen darf, die Behörde werde den Anspruch nicht oder nicht mehr geltend machen (BFH vom 27. September 1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Zum Tatbestand gehört sowohl ein Zeitmoment als auch ein Umstandsmoment (grundlegend BFH vom 14. September 1978 IV R 89/74, BStBl II 1979, 121 m.w.N.).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14
    Für Tatsachen, mit denen eine steuerliche Vergünstigung begehrt wird, trägt grundsätzlich der Steuerpflichtige die objektive Feststellungslast (BFH vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1575; vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 07.04.1992 - VI R 113/88

    Ermittlung von KfZ-Kosten aus Dienstreisen

  • BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92

    Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln;

  • VG Karlsruhe, 04.04.2022 - 1 K 4494/21

    Gewerbesteuer; Steuerschuld; Haftungsschuld; Grundsatz der Akzessorietät;

    Zum Tatbestand gehört sowohl ein Zeitmoment als auch ein Umstandsmoment (FG des Saarlandes, Urteil vom 24.05.2017 - 2 K 1082/14 -, juris Rn. 28 m.w.N.).
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