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   FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15   

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https://dejure.org/2018,12564
FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15 (https://dejure.org/2018,12564)
FG Saarland, Entscheidung vom 31.01.2018 - 2 K 1198/15 (https://dejure.org/2018,12564)
FG Saarland, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 2 K 1198/15 (https://dejure.org/2018,12564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 8 Abs 1 EStG 2009, § 8 Abs 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009
    Unentgeltliche Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft für einen täglich nach Hause fahrenden Zeitsoldaten der Bundeswehr - kein Abzug des versteuerten geldwerten Vorteils und des Anrechnungsbetrags gem. § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG als allgemeine Werbungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer | Vom Arbeitgeber bereitgestellte, aber vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht genutzte Gemeinschaftsunterkunft als geldwerter..

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Geldwerter Vorteil für nicht genutzte Gemeinschaftsunterkunft

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unentgeltliche Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft für einen täglich nach Hause fahrenden Zeitsoldaten der Bundeswehr in der Kaserne als steuerpflichtiger Arbeitslohn - keine Abziehbarkeit des versteuerten geldwerten Vorteils für die vom Arbeitgeber unentgeltlich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1130
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 03.02.2011 - VI R 9/10

    Abzug von Werbungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus (BFH vom 3. Februar 2011 VI R 9/10, BFH/NV 2011, 976; vom 8. Juli 2010 VI R 24/09, BStBl II 2011, 288 m.w.N.).

    Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten (BFH vom 3. Februar 2011 VI R 9/10, BFH/NV 2011, 976).

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Ein Vorteil wird dann aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse gewährt, wenn aufgrund einer Gesamtwürdigung der für die Zuwendung maßgebenden Umstände zu schließen ist, dass der jeweils verfolgte betriebliche Zweck ganz im Vordergrund steht (BFH vom 21. Januar 2010 VI R 51/08, BStBl II 2010, 700).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Auch eine aufgezwungene Bereicherung kann Arbeitslohn sein, wenn es dem Arbeitnehmer freisteht, von dem aufgezwungenen Vorteil Gebrauch zu machen oder nicht (BFH vom 17. September 1982 VI R 75/79, BStBl II 1983, 39).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03

    Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers als

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Zugeflossen ist nach der Rechtsprechung des BFH eine Einnahme dann, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat (vgl. BFH vom 4. Mai 2006 VI R 19/03, BStBl II 2006, 832 m.w.N.).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-346/04

    Conijn - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Einkommensteuererklärung -

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Das ist der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH vom 7. November 2006 VI R 70/02, BFH/NV 2006, 425).
  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Maßgeblich für den Zufluss ist bei Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung (BFH vom 19. August 2004 VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076; vom 16. Dezember 1992 I R 32/92, BStBl II 1993, 399).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 32/92

    Überlassung von Ferienwohnungen an Aktionäre ist sonstiger Bezug aus Aktien

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Maßgeblich für den Zufluss ist bei Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung (BFH vom 19. August 2004 VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076; vom 16. Dezember 1992 I R 32/92, BStBl II 1993, 399).
  • BFH, 08.07.2010 - VI R 24/09

    Kein Anspruch auf Pauschalen für Übernachtungen im Ausland, wenn der Arbeitgeber

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus (BFH vom 3. Februar 2011 VI R 9/10, BFH/NV 2011, 976; vom 8. Juli 2010 VI R 24/09, BStBl II 2011, 288 m.w.N.).
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Nach Satz 2 dieser Vorschrift ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht oder nicht (vgl. BFH vom 5. Juli 1996 VI R 10/96, BStBl II 1996, 545).
  • BFH, 21.04.2010 - X R 43/08

    Geldwerter Vorteil bei günstigerem Versicherungstarif: Bewertung von Einnahmen

    Auszug aus FG Saarland, 31.01.2018 - 2 K 1198/15
    Entscheidend für die Bejahung eines derartigen geldwerten Vorteiles durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. BFH vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436 m.w.N.).
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 190/78

    Abzinsung - Kaufpreisrate - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 70/02

    Arbeitsverhältnis; verbilligte Wohnungsüberlassung

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.01.1991 - 7 K 2745/89

    Lohnsteuer; Unterkunftskosten eines Soldaten

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 5/18

    Werbungskostenabzug bei Zuwendungen der Bundeswehr durch die Zurverfügungstellung

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 31.01.2018 - 2 K 1198/15 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 06.05.2015 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1130 veröffentlichten Gründen ab.

  • FG Köln, 27.11.2019 - 13 K 927/16

    Lohnsteuer: Überlassung von Unterkünften und Gestellung von Mahlzeiten an

    Insoweit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit einem Urteil des FG des Saarlandes vom 31.01.2018 (2 K 1198/15, EFG 2018, 1130), das die Gestellung einer (vom Kläger des Verfahrens tatsächlich gar nicht genutzten) Gemeinschaftsunterkunft für Soldaten der Bundeswehr betraf.
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