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   FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02   

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https://dejure.org/2003,14907
FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02 (https://dejure.org/2003,14907)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.09.2003 - 3 V 2194/02 (https://dejure.org/2003,14907)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. September 2003 - 3 V 2194/02 (https://dejure.org/2003,14907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer gewährten Investitionszulage; Anwendung von Gesetzen auf in der Vergangenheit abgeschlossene Investitionen (echte Rückwirkung); Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an Gebäuden; Keine Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Investitionszulage wegen des rückwirkenden Ausschlusses der Doppelförderung aufgrund Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch Erwerber; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Investitionszulage nebst Zinsen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Investitionszulage wegen des rückwirkenden Ausschlusses der Doppelförderung aufgrund Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch Erwerber - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Investitionszulage nebst ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02
    Zuletzt entstehe der Anspruch auf Investitionszulage nicht schon mit Abschluss der Investition, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres (BFH, Urteil vom 20.09.1999, BStBl II 2000, 208).

    Zwar entsteht der Anspruch auf eine Investitionszulage erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Investition getätigt wurde, im Streitfall also erst am 31.12.2000 (so BFH, Urteile vom 20.09.1999, III R 33/97, BStBl II 2000, 208 und vom 12.10.2000, III R 35/95, BStBl II 2001, 499).

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, daß die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH, Beschluß vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFH/NV 1997, 462 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02
    Nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bedarf es einer besonderen Rechtfertigung, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert (BVerfG, Urteil vom 03.12.1997, 2 BvR 882/97, BVerfGE 1997, 67 ff).
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02
    Ernstliche Zweifel sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Beschluß des Großen Senats vom 05. März 1979, GrS 5/77, BStBl II 1979, 570).
  • BFH, 14.12.2006 - III R 27/03

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter

    Auszug aus FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02
    Nach dem Wortlaut der bisherigen Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch den Erwerber von dem Ausschlusstatbestand mit umfasst war (so auch FG Nürnberg, Urteil vom 08.04.2003, 1 K 120/03, EFG 2003, 1119, Revision unter dem Aktenzeichen III R 27/03 bei dem BFH anhängig; ebenso Zitzmann, NWB Nr. 11 vom 12.03.2001 S.863, 868).
  • FG Nürnberg, 08.04.2003 - I 120/02

    Keine Anwendung der ab 28.12.2000 gültigen Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02
    Nach dem Wortlaut der bisherigen Regelung kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen durch den Erwerber von dem Ausschlusstatbestand mit umfasst war (so auch FG Nürnberg, Urteil vom 08.04.2003, 1 K 120/03, EFG 2003, 1119, Revision unter dem Aktenzeichen III R 27/03 bei dem BFH anhängig; ebenso Zitzmann, NWB Nr. 11 vom 12.03.2001 S.863, 868).
  • BFH, 05.03.2001 - IX B 90/00

    Verlängerte Spekulationsfrist verfassungsgemäß?

    Auszug aus FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02
    Für das summarische Verfahren der Aussetzung der Vollziehung kann die Einordnung des Gesetzes als echt oder unecht rückwirkend unterbleiben, da auch im Fall einer unechten Rückwirkung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung der Regelung bestehen (vgl. BFH, Beschluss vom 05.03.2001, IX B 90/00, BStBl II 2001, 405).
  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Auszug aus FG Sachsen, 02.09.2003 - 3 V 2194/02
    Zwar entsteht der Anspruch auf eine Investitionszulage erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Investition getätigt wurde, im Streitfall also erst am 31.12.2000 (so BFH, Urteile vom 20.09.1999, III R 33/97, BStBl II 2000, 208 und vom 12.10.2000, III R 35/95, BStBl II 2001, 499).
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